Auto nach Reparatur fahrunfähig

24. November 2011 Thema abonnieren
 Von 
schnatchen
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Auto nach Reparatur fahrunfähig

Hallo.

Ich schildere einmal das Problem meiner Eltern.

Auto Peugeot 406 Coupe ca 174000km Laufleistung, BJ 2002.

Anfang der Woche setzte bei dem Auto die Servoenkung aus, d.h. erst vibrierte dass ganze Auto beim Lenken stark, letztendlich musste ohne Servolenkung unter großer Anstrengung gelenkt werden. Wir fuhren also zum Peugeot Autohaus und dort stellte man fest - Servolenkung defekt- repariert für 397 €.
Als mein Vater das Auto abholte, meinte ein Mitarbeiter plötzlich die Kupplung fährt nur noch ein paar Kilometer und müsse dann auch getauscht werden- Kostenvoranschlag ca. 1000 Euro. Meine Vater sagte wohl nichts weiter und fuhr mit einer stark qietschenden Kupplung nach Hause. Heute fuhr er zum Arzt und plötzlich blieb das Auto liegen, Kupplung kam nicht mehr zurück und Auto sprang nicht einmal mehr an, mussten die gelben Engel rufen.

Nun sind meine Eltern ziemlich verzweifelt, da sie gerade fast 400 Euro in das Auto gesteckt haben und sich kein neues leisten können. Andererseits fragen wir uns alle wie es sein kann, dass die eigentlich bis zum Besuch im AH intakte Kupplung derart schnell den Geist aufgibt. Können die dort fehlerhaft gearbeitet haben? Schließlich springt das Gute Stück nichtmal an!

Lohnt sich der Gang zum Anwalt.

Ich hoffe jemand kann uns einen Tipp geben.

Danke

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Lenina Huxley
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 434x hilfreich)

quote:
wie es sein kann, dass die eigentlich bis zum Besuch im AH intakte Kupplung derart schnell den Geist aufgibt


Es ist ja das Wesen von Fehlern, daß sie sich irgendwann plötzlich zeigen und nicht vorher ein Telegramm schicken "morgen werde ich auftreten".

Ergo war die Kupplung logischerweise nicht "intakt", sondern bereits beschädigt.

quote:
Können die dort fehlerhaft gearbeitet haben?


Möglich ist alles. Die Frage ist, ob dem wirklich so war und ob ihr das beweisen könnt.

quote:
Lohnt sich der Gang zum Anwalt.


Was soll der machen, das Auto auseinander nehmen? Ohne Beweise kann der auch nichts zaubern.

Erst mal sollte, wenn der Verdacht auf Reparaturpfusch besteht, eine andere Werkstatt aufgesucht werden. Wenn die dann die Diagnose stellt "an der Kupplung wurde unsachgemäß gearbeitet", dann lohnt sich der Weg zum Anwalt.

quote:
Meine Vater sagte wohl nichts weiter und fuhr mit einer stark qietschenden Kupplung nach Hause.


Glückwunsch - selbst wenn die Werkstatt gepfuscht haben sollte, dürfte man da wohl Mitverschulden unterstellen, grobe Fahrlässigkeit. Damit würde ein Anspruch gegen die Werkstatt, so er denn überhaupt besteht und beweisbar ist, schon mal entsprechend schrumpfen.

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