Auto verliehen, Totalschaden zurück!

23. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
hellgies
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Auto verliehen, Totalschaden zurück!

Hallo liebe Mitglieder,

ich habe ein riesen Problem.
Ich habe meiner mittlerweile EX Freundin mein Auto geliehen.
Sie hat dann mit meinem Wagen einen Unfall verursacht (alle beteiligten sind unverletzt davon gekommen), der von der Polizei aufgenommen wurde und ganz klar Ihre Schuld bestätigt wurde.
Mein Auto war Totalschaden, hatte zum Glück nur einer Wert von 1500 Euro, musste ich aber komplett selbst zahlen da der Wagen nur Haftpflicht versicher war .
Nun die Sache, nach dem Unfall hat Sie sich von mir getrennt und mich auf allen Kosten sitzen gelassen.
Nun sagt sie auch noch, Geld bekomme ich nicht von ihr, ich bin ja selbst Schuld wenn ich mein Auto verleihe und es gebe auch keine rechtliche Grundlage für Schadenersatz, sie hat sich informiert.
Jetzt kommt noch hinzu das ich jährlich 240 Euro mehr Versicherung bezahlen kann, weil ich hochgestuft wurde.

Was denkt ihr?


Ich hätte schon gerne das Geld für mein Auto und die Versicherungssumme.
Ich bin wirklich sauer und ratlos.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
kalki
Status:
Schüler
(284 Beiträge, 149x hilfreich)

Ich würde,wenn ich ne RSV hätte,diese einschalten und die Dame verklagen auf Schadensersatz usw.
Sie ist gefahren,hat (normalerweise) ne Privathaftpflicht die man für sowas belangen kann,denn sie hat fremdes Eigentum zerstört.
Mußt dir halt nur nen guten Anwalt suchen,der auch was drauf hat.
Und wieso bist du selbst schuld,wenn du dein auto verleihst? soll das n Freifahrtschein sein zur Zerstörung fremden Eigentums?
Und die rechtliche Grundlage für Schadensersatz würd ich explizit prüfen lassen,und zwas auch im Zusammenhang mit den erhöhten Kosten für Versicherung etc pp....denn dafür ist sie schuldig zu sprechen.

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#2
 Von 
Salvatori
Status:
Praktikant
(944 Beiträge, 280x hilfreich)

quote:
es gebe auch keine rechtliche Grundlage für Schadenersatz, sie hat sich informiert


Da hat sie sich offenbar falsch oder unzureichend informiert. Vermutlich hat sie irgendwo gelesen, daß man als Ausleiher (im persönlichen Bereich) nicht für Schäden haftet, die man nicht zu vertreten hat, anders als im gewerblichen Bereich.

Wenn der A sich ein Auto bei einer Vermietfirma leiht, haftet er dieser für jeden Schaden, auch für solche, die er nicht zu vertreten hat (etwa Vandalismus Dritter).

Im privaten Umfeld nimmt die Rechtsprechung jedoch einen weitgehenden stillschweigenden Haftungsausschluß an. Der gilt allerdings natürlich nicht für Verschulden.

Wäre also ein Dritter deiner Freundin ins Auto gesaust und abgehauen, könntest du sie nicht dafür haftbar machen, nur weil sie dein Auto nur kaputt zurückgeben kann. Hat sie den Unfall hingegen selbst verschuldet, haftet sie natürlich.

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#3
 Von 
Dr. Jekyll
Status:
Schüler
(431 Beiträge, 154x hilfreich)

quote:
Sie ist gefahren,hat (normalerweise) ne Privathaftpflicht die man für sowas belangen kann,denn sie hat fremdes Eigentum zerstört.


Die Privathaftpflichtversicherung wird in diesem Fall wohl eher nicht zahlen.

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#4
 Von 
guest-12325.05.2010 11:12:47
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 19x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
kalki
Status:
Schüler
(284 Beiträge, 149x hilfreich)

@JekyllandHyde,
sollte diese nicht zahlen,welche kommt denn dann dafür auf?
Personen,die eigentlich kein Auto besitzen,haben defakto auch keine Autohaftpflichtversicherung,irgendwer muß ja dann dafür aufkommen,wenn man einen Schaden verursacht hat.

Außerdem kenne ich es so,dass wenn man sich von nem andren was leiht,dieses beschädigt wird oder zu Bruch geht,die entsprechende Haftpflichtversicherung eintritt,ist es bei nem KFZ anders?

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Dr. Jekyll
Status:
Schüler
(431 Beiträge, 154x hilfreich)

quote:
irgendwer muß ja dann dafür aufkommen,wenn man einen Schaden verursacht hat.


Sicher - und zwar muss in diesem Fall wohl die Ex selbst für den Schaden am Auto des TE aufkommen. Wenn sie nicht zahlungsfähig sein sollte, bleibt er u. U. auf den Kosten sitzen. In der Regel sind geliehene Sachen in der Privathaftpflichtversicherung vom Versicherungsschutz ausgenommen. Ansonsten gib mal "Benzinklausel" bei Google ein.




-- Editiert am 24.05.2010 12:03

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#7
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

Eine Privathaftpflichtversicherung tritt nicht dafür ein, daß man sich eine andere Versicherung (Vollkasko) gespart hat.



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