Auto verliehen - Recht auf stillschweigenden Haftungsausschluss?

10. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
Tschousi
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 3x hilfreich)
Auto verliehen - Recht auf stillschweigenden Haftungsausschluss?

Hallo zusammen.

Mich würde die Klärung folgendes Sachverhaltes interessieren.

A fährt für mehrere Wochen in den Urlaub und benötigt jemanden, der seine Pflanzen gießt. Mit seiner guten Freundin B, die 20km entfernt wohnt, kommen Sie zu der Einigung, dass Sie diese Arbeit ca 2mal in der Woche übernimmt und im Gegenzug das Auto zur freien Verfügung hat (und davon auch gebrauch macht), B bekommt den Erstschlüssel des Autos. Es finden keine Gespräche über mögliche Schadensaufwendungen beim Falle eines Unfalls statt. Das Auto ist Teilkaskoversichert. Nach der dritten Woche will B vom Gießen nach Hause fahren und verursacht dabei einen Auffahrunfall, das Auto hat einen Totalschaden. Beide Versicherungen übernehmen nicht den Schaden am Auto.

Kann sich B hier durch einen stillschweigenden Haftungsauschluss von einem möglichen Schadensersatz abwenden, oder zählt der hier geschilderte Fall nicht als "Gefallen", da beide einen gegenseitigen Nutzen aus der Abmachung hatten?

Sollte der stillschweigende Haftungsauschluss rechtkräftig sein, muss in dem Falle auch A für die Abschleppkosten und alle sonstigen Kosten aufkommen?


Vielen Dank für eure Antworten!

-- Editiert von Moderator am 06.11.2018 18:39

-- Thema wurde verschoben am 06.11.2018 18:39

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

IMHO handelt es sich bei den Fahrten nicht um Gefälligkeitsleistungen, sondern um eine unentgeltliche Leihe. Daher hat B den Schaden am Auto zu ersetzen (abzüglich evtl. Glasschäden, die die TK übernehmen würde).

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#2
 Von 
Tschousi
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo nochmal!
Vermutlich wird das ganze vor Gericht gehen, da die Unfallverursacherin sich strikt weigert, für einen Schaden aufzukommen. Unter was fällt denn das ganze hier? Ich bin Rechtsschutzversichert, allerdings nur im Privatbereich und nicht im Verkehrsrecht. Greift meine Versicherung hier? Und was für einen Anwalt in welchem Gebiet sollte ich mir holen?

Danke im Vorraus!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Das ist normales Privatrecht. Sollte in deiner RSV also enthalten sein

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