Auto verliehen und kaputt zurück

23. Juli 2003 Thema abonnieren
 Von 
Nameral
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)
Auto verliehen und kaputt zurück

Hallo,

ich habe mal eine Frage....

Ich habe vor 4 Wochen mein Auto verliehen, an eine Bekannte.
Am nächsten Morgen merke ich beim Starten des Fahrzeugs, das der Auspuff kaputt ist, wobei dazu gesagt werden sollte, das mein Auto schon alt ist, den Endtopf hatte ich allerdings vor einem halben Jahr machen lassen.

Zudem stellte sich am Mittag heraus, das die Kurbel für das Dachfenster ab war. Das ihr dies abgegangen ist habe ich dann durch nachfragen auch erfahren.

Sie hatte mir mündlich zugesagt sich darum zu kümmern, das der Auspuff geschweist wird
Doch 5 Wochen später ist immer noch nichts passiert.

Jetzt kommt bei mir die Frage auf, ob es tatsächliche nur eine Ehrenschuld ist geliehenes in dem Zustand wieder zurückzugeben in dem sie geliehen wurden, oder ob es auch eine rechtliche Grundlage dafür gibt.

Wer den Schaden hat...?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Ist sie denn irgendwo gegen gefahren, woduch der Auspuff kaputt gegangen ist? Dann wäre sie sicherlich zu Schadenersatz verpflichtet. Ist der Auspuff eingach so kaputt gegangen, kannst Du Ihr das auch nicht anlasten. Ähnlich sehe ich das mit der Dachkurbel. Ich glaube nicht, dass sie Klimmzüge daran gemacht hat, also hätte Dir das möglicherweise genauso pasieren können.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Nameral
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Ob sie mit dem Auspuff wo gegengefahren ist, läßt sich für mich nicht nachvollziehen, damit kenne ich mich mit Autos einfach zu wenig aus. Bei der Werkstatt war ich auch noch nicht, aus finanziellen Gründen.

Es scheint sich, nach der Antwort, doch nur um eine Ehrenschuld zu handeln.
Nicht das was ich erhofft hatte, trozdem danke für die schnelle Antwort

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Tag,

sollte Ihr Eigentum durch das schuldhafte Verhalten des Entleihers beschädigt worden sein, so haben Sie einen entsprechenden Schadensersatzanspruch.

Die Aussage, dass Sie Beschädigungen an Ihrem Eigentum hinnehmen müssen, nur weil Sie es einem Bekannten geliehen haben, ist falsch.

Mit freundlichen Grüßen,

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

So habe ich das auch gemeint. Es muss ihr ein Verschulden anglastet werden können. Bei normalem Gebrauch, z.B. wenn die Dachkurbel normal betätigt wurde, möglicherweise auch schon etwas schwergängi war, und sich dann löst, würde ich das nicht als schuldhaftes Verhalten ansehen. Aber dafür fehlen mir die Detailkenntnisse des Falls.
Komisch ist nur, dass sie nicht selber auf die Mängel aufmerksam gemacht hat. Das läßt auf ein schlechtes Gewissen schließen. Ob das aber juristisch verwertbar ist bezweifele ich.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Nameral
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Mein Wagen ist dann schon ein älteres Modell und die Dachkurbel war auch schon schwergängig, schließt das schuldhaftes Verhalten aus?

Was fällt den unter schuldhaftes Verhalten?
Da sie mir eigentlich nix gesagt hat, im Falle des Auspuffes davon sogar nichts gemerkt haben möchte, kann ich sowieso nur Mutmassungen anstellen.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
M.J.
Status:
Lehrling
(1258 Beiträge, 185x hilfreich)

hallo zusammen,

wozu gibt es denn versicherungen? Wenn etwas ausversehen passiert, dann wendet man sich eben an seine Versicherung, läßt sich einen Kostenvoranschlag geben und leitet das Geld von der Versicherung an den Geschädigten weiter......

Was ist daran so schwer?

-----------------
"Smile for a better Day...."

1x Hilfreiche Antwort

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