Auto wird beschädigt - Video erlaubt?

5. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
Frank Severin
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 2x hilfreich)
Auto wird beschädigt - Video erlaubt?

Hallo - ich hoffe, ich bin hier "richtig" ;-)

Unser Auto wurde mehrfach von Unbekannten beschädigt (Abknicken von Scheibenwischer und Spiegel) und neulich sogar mit Sprühfarbe besprüht. Wurde auch polizeilich aufgenommen.

Die Frage nun ist: dürfen wir den Wagen per Video überwachen und diese Aufnahmen dann verwenden?

Da der Wagen auf einer öffentlichen Strasse vor unserem Haus steht, wo er auch stehen darf, möchten wir gerne im Wagen oder auf unserem Grundstück eine Kamera installieren, die den Wagen so aufnimmt, dass man erkennen kann, wer sich da immer wieder zu schaffen macht.

Da wir zwangsläufig aber so andere Passanten und Verkehrsteilenhmer aufnehmen, will ich mich nicht in eine Grauzone begeben.

Sind solche Aufnahmen also "verwertbar"?

Wäre für Meinungen oder Hinweise auf weiterführende Quellen dankbar - Gruss
Frank

Wer den Schaden hat...?

Wer den Schaden hat...?

Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Man darf Ordnungswidrigkeiten und Straftaten auf öffentlichem Grund auf Foto oder Video aufnehmen. Davor schützt den Täter weder das Datenschutzgesetz oder gar das Recht am eigenen Bild.

ABER man darf auf öffentlichem Grund nicht unbeteiligte Personen Foto oder Video aufnehmen.

Man darf also genau in dem Moment Fotos oder Videos auf öffentlichem Grund aufnehmen, in dem die Straftat ausgeführt wird, jedoch nicht davor und danach. Sonst gerät man mit dem Gesetz in Konflikt, wenn unbeteiligte Personen aufgenommen werden.

Stünde das Fahrzeug jedoch auf privatem Grund, gilt diese Einschränkung nicht.




-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
ABER man darf auf öffentlichem Grund nicht unbeteiligte Personen Foto oder Video aufnehmen.


Das ist der eine Aspekt.

Verwertbar wären die Aufnahmen, die von der Tat gemacht wurden, aber auch dann, wenn "drumherum" noch unzulässigerweise Unbeteiligte gefilmt worden wären. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Frank Severin
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 2x hilfreich)

Hmmm... da dreht man sich aber im Kreis. Danke für die Antworten!

Verwerten - also als Beweis vorlegen - würde ich ja nicht die 12h Nachtaufnahme, sondern nur den Teil mit der halben Minute, auf dem "es" passiert. Und dann auch nur das Auto (logischerweise) in voller Größe, sodass man auch die Visage des Täters erkennen kann.

Ob ich vorher oder nachher gefilmt habe bzw. die Aufnahme durchgelaufen ist kann doch gar nicht von Belang sein, oder wird das dann im Kontext gesehen und ist "angreifbar"? Ich könnte ja auch einen Bewegungsmelder am Auto haben, der dann erst die Kamera einschaltet wenn 'was passiert.

Ist sehr theoretisch, aber die Frage steht für mich dennoch im (virtuellen ;-) Raum..

Danke und Gruss
Frank

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Ob ich vorher oder nachher gefilmt habe bzw. die Aufnahme durchgelaufen ist kann doch gar nicht von Belang sein


Wie ich schon schrübb, für den Fall selbst (also die Verwertbarkeit als Beweismittel) ist das in der Tat ohne Belang.

Für die Frage, ob du getrennt davon einen Rechtsverstoß begangen hast, hingegen nicht.

quote:
Ich könnte ja auch einen Bewegungsmelder am Auto haben, der dann erst die Kamera einschaltet wenn 'was passiert.


Wenn der StA zuviel Zeit hat, wird er sich das von dir sicher mal zeigen lassen. ;)

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Entscheidend für die Beurteilung ist ob die Aufnahme gesetzeskonform ist, nicht welcher Ausschnitt vorgelegt wird.

Es könnte also durchaus ein Beweisverwertungverbot ausgesprochen werden.
Ob das jedoch tatsächlich passiert steht auf einem anderen Blatt.



Die Idee mit dem Bewegungsmelder ist schon mal recht gut.




-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
clairdelune
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 5x hilfreich)

Uns wurde auch immer das Auto zerkratzt. Also haben wir alles aus dem Fenster gefilmt. 2 Nächte lang und wir hatten den Übeltäter. Er ist immer zur gleiche Zeit mit seinem Hund an unserem Auto vorbei gelaufen und hat jedes mal einen Kratzer mit seinem Schlüssel hinterlassen. Irgendwann haben wir ihn verfolgt und so wussten wir, wo er wohnt. Mit den Videoausschnitten und der Adresse sind wir zur Polizei. Er musste den Schaden bezahlen und hat noch eine ordentliche Geldstrafe bekommen. Das Video wurde als Beweismittel zugelassen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.808 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen