Auto zerkratzt

22. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12324.08.2018 11:14:40
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Auto zerkratzt

Das 5 jährige Nachbarskind fährt mit dem Fahrrad gegen meinen geparkten Wagen. Auf unserem privat Grundstück. Stoßstange und Tür müssen komplett lackiert werden. Schaden im 4 Stelligen Bereich.

Ich bin soweit informiert das Kinder unter 5 Jahre nicht haftbar sind.
Macht es einen Unterschied das es auf unserem privatgelände passiert ist?
Das Kind wohnt in einem anderen Haus, Zäune trennen die Grundstücke von einander.


-- Editiert von Anna-123 am 22.08.2018 18:34

-- Editiert von Moderator am 23.08.2018 00:34

-- Thema wurde verschoben am 23.08.2018 00:34

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38366 Beiträge, 13983x hilfreich)

Nein, leider nicht. Es kann allerdings sein, dass die Haftpflicht der Eltern einspringt. Müssen die zwar nicht, tun es aber mitunter, wenn man eine Verletzung der Aufsichtspflicht konstruieren kann. Wobei man ein Kind in dem Alter natürlich auch mal aus den Augen lassen kann. Wie stehen denn die Eltern dazu?

wirdwerden

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#2
 Von 
guest-12324.08.2018 11:14:40
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank !
Er wartet auf den Kostenvoranschlag. Ich gehe davon aus, dass er nicht zahlen wird. Es kommt wohl auf den Betrag an. Und der erste ging in den 4 stelligen Bereich. Wir werden noch ein oder zwei Angebote einholen.

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#3
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Das Kind ist nicht haftbar, das ist richtig.
Unter den Gegebenheiten könnte man aber mit dem Argument "Verletzung der Aufsichtspflicht" eine Haftung der Eltern erzwingen. Die Chancen stehen IMHO nicht schlecht

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#4
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Zitat (von Anna-123):
Stoßstange und Tür müssen komplett lackiert werden.


Stoßstange und Tür in einem Aufwasch? Mit einem Kinderfahrrad? Oder bei zwei getrennten Vorfällen? Ansonsten guckt sich sowas vielleicht auch die Versicherung mal näher an...

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#5
 Von 
guest-12324.08.2018 11:14:40
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry! Mein Fehler.

Kotflügel und tür!! Ca 20 cm lang. Hauptsächlich der kotflügel. Der müsste ab und die Tür müsste man auch ausbauen. So sagte es uns der der Herr in der Werkstatt.

Aber wie es ausschaut hatte ich ja recht. Der kleine ist unter 7. Das kann passieren. Pech leider für mich.

Danke für Antworten

-- Editiert von Anna-123 am 23.08.2018 15:38

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#6
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

Wenn die Eltern eine HP haben, in der deliktunfähige Kinder versichert sind, sollte das Ganze kein so großes Problem sein.

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