Autodach kaputt/Schadensersatz

24. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
Caysun
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Autodach kaputt/Schadensersatz

Hallo,

ich hoffe, Sie können mir einen Ratschlag bei folgendem Problem geben:

Mein kleiner Bruder (16) hat mit seinen Freunden eindeutig zuviel getrunken. Auf dem Nachhauseweg kletterten er und ein gleichaltriger Freund auf das Dach eines Autos, trampelten drauf rum, liessen sich fotografieren und wurden erwischt.

Der Besitzer des Autos war so freundlich, keine Anzeige zu erstatten, wenn der Schaden von den Jungs bezahlt würde.

Die beiden sollten sich die Kosten für die Reparatur teilen.

Nun setzt aber der VAter des anderen Jungen seinen Sohn unter Druck und dieser behauptet nun, nicht auf dem Auto gewesen zu sein. Daher müsse er auch nicht zahlen.

Unsere Haftpflichtversicherung weigert sich zu zahlen, weil ein 16 jähriger durchaus aus auch besoffen in der Lage sein sollte, zu wissen, dass er nicht auf Autos klettern darf.

Wir können zweifelsfrei nachweisen, dass er auch darauf war. (die anderen Kinder, die dabei waren, sowie eine SMS von ihm, in der er das zugibt)

Der Autofahrer möchte natürlich so langsam sein Geld.

Was sollen wir/mein kleiner Bruder jetzt machen? Selbstanzeige und auf einen Prozess ankommen lassen? Erstmal selbst zahlen, dann einklagen?

Darf sich die Versicherung mit dieser Begründung weigern?

Vielen Dank,

Cay

Wer den Schaden hat...?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Darf sich die Versicherung mit dieser Begründung weigern?

Sicher, bei Vorsatz zahlt keine Versicherung. Und hier liegt wohl Vorsatz vor: trampelten drauf rum, liessen sich fotografieren

Wenn es 2 Täter gibt, haften diese gesamtschuldnerisch. Das heißt: Der Geschädigte kann sich den Schadenersatz bei beiden holen, oder auch nur bei einem von beiden den gesamten Betrag.

Zunächst komplett zahlen und das Geld dann einklagen, geht theoretisch zwar, wird aber schwierig. Sodann könnte eine Selbstanzeige schon etwas bringen. Der sich selbst Anzeigende hat dann ohnehin nicht viel strafrechtliches zu erwarten: Geständig (sogar selbst angezeigt), möchte Schaden ersetzen usw.

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