Ich habe letztes Jahr ein gebrauchtes (Jahreswagen) Fahrzeug bei einem Autohändler (Vertragshändler) erworben. Dies hatte zum Zeitpunkt des Erwerbs, 15.900 Kilometer gelaufen. Da das Fahrzeug bei einem Vertragshändler gekauft wurde bestand bis zum 31.08.2020 noch Werksgranatie. Innerhalb dieser Garantie mussten bereits zwei mal die kompletten Bremsen getauscht werden und ich musste drei mal wegen Verarbeitungsmängeln (Geräusche im Innenraum) zum Händler fahren. Es kann nicht beseitigt werden, die Werkstatt findet das Problem nicht.
Welche Rechte habe ich jetzt als Verbraucher, da das Problem innerhalb der Garantie aufgetreten war, evtl Rückgabe, Ersatz? Ich möchte gerne ausloten was ich nun am besten mache.
Falls noch von wichtig, Kaufpreis 12.000 Euro (keine Finanzierung oder ähnliches, wurde bar bezahlt). Gelaufen ist das KFZ jetzt 34.000 Kilometer.
Autokauf - Mängel (nicht beseitigt) - Rückgaberecht?
10. September 2020
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Frage vom 10. September 2020 | 11:20
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Autokauf - Mängel (nicht beseitigt) - Rückgaberecht?
Wer den Schaden hat...?
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#1
Antwort vom 10. September 2020 | 13:46
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1814x hilfreich)
Die Rechte des K aus Garantie ergeben sich aus den Garantiebedingungen des Garantiegebers.
Es wäre mir neu, daß ein Autohersteller einen Austausch oder eine Rückgabe in seinen Bedingungen stehen hat, wäre aber zu prüfen.
Bzgl. Sachmängelhaftung durch den *Verkäufer* sind zwei Dinge relevant:
1. Außerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf muß der Käufer beweisen, daß der Mangel bei Übergabe schon vorhanden bzw. "angelegt" (Beispiel kalte Lötstelle) war.
2. Unabhängig davon wäre als erstes zu prüfen, ob überhaupt ein Sachmangel vorliegt oder nicht alters- und laufleistungsüblicher Verschleiß.
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