Autoschaden durch Bekannte mit meinem Auto - Privathaftpflicht weigert sich?

26. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
karl.thomas
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Autoschaden durch Bekannte mit meinem Auto - Privathaftpflicht weigert sich?

Hallo!
Eine Bekannte von mir ist mit meinem Auto gefahren und hat dieses in den Graben gefahren. Nun dachte ich, dass den Schaden wohl ihre Privathaftpflicht begleichen würde, die weigert sich aber.
Ist das rechtlich gesehen korrekt? Oder müsste sie eigentlich zahlen, da meine Bekannte ja Schaden verursacht hat, den die Privathaftpflicht bezahlen müsste.. Vielen Dank schon mal

Wer den Schaden hat...?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
KSV
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 48x hilfreich)

Das ist so richtig.
Den Schaden zahlt Deine Vollkaskoversicherung, soweit vorhanden, bzw. du hast Ansprüche direkt gegen Deine Bekannte.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

Die Haftpflichtversicherung deiner Bekannten verhält sich richtig, sie ist nicht zur Schadenregulierung verpflichtet.

Viele Grüße, Michael

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

hallo,

hier greifen sogar zwei verschiedene deckungsausschlüsse gleichzeitig.

zum einen die sogenannte benzinklausel, schäden durch die benutzung von kfz.

zum anderen der ausschluss von schäden an gemietetn oder geliehenen gegenständen.

da ist über PHV nix zu machen :(

gruß

1x Hilfreiche Antwort

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