Autoschaden durch Mülltonne auf Privatweg

7. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12314.11.2018 08:05:24
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Autoschaden durch Mülltonne auf Privatweg

Gestern gab es auf unserem Privatgrundstück Doppelhaushälfte einen Unfall aufgrund folgender Situation: Ich lief mit zwei Mülltonnnen die Einfahrt hinauf gefolgt von meiner 1 1/2 Jahre alten Tochter. Da setzt meine Doppelhausnachbarin mit ihrem Auto rückwärts auf die Einfahrt. Ich stelle beide Tonnen direkt auf dem Weg ab, hole als erstes meine Tochter auf den Arm und schiebe mit einer Tonne weiter Richtung Straße und vorbei am Auto meiner Nachbarin. Kurz gebe ich ihr noch ein Stopsignal mit hochgehaltener Hand. Sie setzt aber weiter zurück und steuert ihr Auto direkt gegen die zweite Mülltonne, die sich ja noch auf der Einfahrt stand. Nun gibt sie mir die Schuld an dem entstandenen Schaden an ihrem Auto und fordert, dass ich den Schaden zahle. Ich sehe mich nicht in der Schuld, da ich doch denke, sie hätte ihren Fahrtweg kontrollieren müssen. Wer ist im Recht?

-- Editiert von Dorothee K. am 07.11.2018 12:00

Wer den Schaden hat...?

Wer den Schaden hat...?

Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Zitat:

Auto direkt gegen die zweite Mülltonne, die sich ja noch auf der Einfahrt stand.


Also haben die Tonnen noch auf dem Gehsteig gestanden?
Da würde ich als Laie sagen: Schuld liegt bei der Nachbarin, auf dem Gehweg muss sie besonders vorsichtig sein. Statt der Tonne hätte dort auch ein Kinderwagen stehen können.

Bin gespannt auf die Meinung der "Fachleute".

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

A) sie ist gegen die Mülltonne gefahren, obwohl sie diese gesehen hat => selber schuld
B) sie ist gegen die Mülltonne gefahren, weil sie den Fahrtweg nicht ausreichend kontrolliert hat => selber schuld



Zitat (von Dorothee K.):
Nun gibt sie mir die Schuld an dem entstandenen Schaden an ihrem Auto und fordert, dass ich den Schaden zahle.

Und wie genau begründet sie das?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
go496816-32
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 20x hilfreich)

Was heißt denn in diesem Zusammenhang "Privatweg?" Ist das eine Straße in Privatbesitz oder die Grundstückseinfahrt? Und wenn, die eigene, die der Nachbarin oder eine gemeinsam genutzte?

Zitat (von Harry van Sell):
A) sie ist gegen die Mülltonne gefahren, obwohl sie diese gesehen hat => selber schuld
B) sie ist gegen die Mülltonne gefahren, weil sie den Fahrtweg nicht ausreichend kontrolliert hat => selber schuld

Plötzlich irgendwelche Hindernisse bereiten, die gerade noch nicht da waren, ist aber auch nicht so wirklich nett.

-- Editiert von go496816-32 am 07.11.2018 19:39

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12314.11.2018 08:05:24
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von go496816-32):
Was heißt denn in diesem Zusammenhang "Privatweg?" Ist das eine Straße in Privatbesitz oder die Grundstückseinfahrt? Und wenn, die eigene, die der Nachbarin oder eine gemeinsam genutzte?


Es war auf der gemeinsam genutzten Grundstückseinfahrt

-- Editiert von Dorothee K. am 07.11.2018 20:45

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12314.11.2018 08:05:24
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
A) sie ist gegen die Mülltonne gefahren, obwohl sie diese gesehen hat => selber schuld
B) sie ist gegen die Mülltonne gefahren, weil sie den Fahrtweg nicht ausreichend kontrolliert hat => selber schuld



Zitat (von Dorothee K.):
Nun gibt sie mir die Schuld an dem entstandenen Schaden an ihrem Auto und fordert, dass ich den Schaden zahle.

Und wie genau begründet sie das?


Sie begründet es damit, dass ich die Mülltonne ja in der Weg gestellt habe. Ich frage mich dazu allerdings: Hätte ich in der Situation beide Tonnen weitergeschoben, hätte sie dann auch zurückgesetzt und meine Tochter überfahren?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12314.11.2018 08:05:24
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von go496816-32):

Plötzlich irgendwelche Hindernisse bereiten, die gerade noch nicht da waren, ist aber auch nicht so wirklich nett


Was wäre denn in der Situation die Alternative gewesen? Beide Mülltonnen weiterschieben und meine Tochter auf der Einfahrt stehen lassen? Wenn meine Nachbarin schon eine über 1m hohe Tonne mitten auf dem Weg übersieht, hätte sie dann ein 80cm großes Kind gesehen?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
go496816-32
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 20x hilfreich)

Zitat (von Dorothee K.):
Was wäre denn in der Situation die Alternative gewesen?

Naja da gibts ja durchaus einige.

Zitat (von Dorothee K.):
Beide Mülltonnen weiterschieben und meine Tochter auf der Einfahrt stehen lassen?

Oder selber stehen bleiben, ans Auto klopfen, oder oder oder... Es war ja offensichtlich doch noch genug Zeit, die Situation zu realisieren, stehenzubleiben, die Tochter auf den Arm zu nehmen, sich eine Tonne zu schnappen weiterzulaufen und zu winken. Das kann man durchaus anders sehen, aber so automatisch "selbst schuld" wie HvS sehe ich nicht.

Zitat (von Dorothee K.):
Wenn meine Nachbarin schon eine über 1m hohe Tonne mitten auf dem Weg übersieht, hätte sie dann ein 80cm großes Kind gesehen?

Woher soll ich das wissen? Darum geht es doch auch gar nicht, sondern um die Kostenfrage.

Melden Sie den Schaden doch ihrer Haftpflichtversicherung. Die wird die Forderung schon abwehren, wenn Sie unbegründet ist.

-- Editiert von go496816-32 am 07.11.2018 22:38

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

also ich kann mir gut eine Teilschuld vorstellen, ähnlich wie bei einem falsch abgestellten Fahrzeug.

Du hättest diue Tonne dort eitgentlich nicht abstellen dürfen. Verständlicher Weise hast du es wegen deiner Tochter aber gemacht. Allerdings wusstest du, dass das die Einfahrt ist und bist das Risiko eingegangen, sowohl die Kleine mitzunehmen, als auch zwei Mülltonnen.

Für das nächste mal, entweder die Kleine drin lassen, oder die Tonnen einzeln wegbringen, aber nicht so wie geschehen.

Den grössten Teil der Schuld sehe ich jedoch auch bei der Autofahrerin, einen kleinen Teil bei dir...

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Warum bitte darf man auf seiner Einfahrt nicht mal kurz eine Mülltonne abstellen?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Es ist ja nicht nur die Einfahrt der TE, sondern eine gemeinschaftliche Einfahrt. Ich kenne mich im WEG Recht nicht aus, jedoch bei einer gemeinschaftlichen Einfahrt wird diese sicherlich freizuhalten sein, ausser eine Teilungserklärung sagt was anderes...

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Ich sehe die Schuld bei der Fahrerin - sie ist gegen ein stehendes Hindernis gefahren, fertig.

Wenn der TS die Mülltonne in den Fahrweg des fahrenden Fahrzeugs geschubst hätte, würde ich eine Schuld bejahen, aber so? Auch auf der gemeinschaftlichen (grade da!) Einfahrt muss man damit rechnen, dass auch der Nachbar die nutzt - könnte ja auch Kinderspielzeug oder das Auto des Nachbarn da stehen.

So furchtbar groß dürfte der Schaden ja auch nicht sein - ich würde es auch ganz generös meiner Haftplichtversicherung melden und Popcorn machen. Warum sollte der TS das "gute nachbarschaftliche Verhältnis" in Gefahr bringen, wenn er die Nachbarin auf die Rechtslage aufmerksam macht; die Haftpflichtversicherung muss nicht die nächsten Jahre nebenan wohnen. :devil:

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
jedoch bei einer gemeinschaftlichen Einfahrt wird diese sicherlich freizuhalten sein, ausser eine Teilungserklärung sagt was anderes...

Schon das Wort "Einfahrt" impliziert das diese These schlicht unhaltbar ist ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
go496816-32
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 20x hilfreich)

Zitat (von Yogi1):
Warum bitte darf man auf seiner Einfahrt nicht mal kurz eine Mülltonne abstellen?

Klar darf man das. Man darf sie dort ( im Gegensatz zum öffentlichen Straßenverkehr) auch in den Fahrtweg bereits fahrender Pkw stellen. Nur ist man dann aber vielleicht mit im Boot, was die anschließende Kosten betrifft.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(756 Beiträge, 249x hilfreich)

Die Gesetzeslage ist eindeutig:

§ 9
Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren

(5) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.

Da kann sie sich auch mit dem Argument "Privatweg" nicht heraus reden.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
go496816-32
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 20x hilfreich)

Doch, denn die StVO hat nunmal auf Privatgelände keine Gültigkeit.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6267 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von go496816-32):
Doch, denn die StVO hat nunmal auf Privatgelände keine Gültigkeit.

Das ist so pauschal schlicht falsch.
Die StVO gilt auf allen "dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Verkehrsflächen", dazu zählen auch Privatgrundstücke wie z.B. Parkplätze von Supermärkten usw.
Ob im beschriebenen Fall die StVO anwendbar ist oder nicht kann aber dahingestellt bleiben - wenn die Fahrerin ohne zu gucken gegen eine in der Einfahrt stehende Mülltonne fährt, hat sie die Alleinschuld. Sie muss nämlich gucken, wo sie hinfährt - da hätte statt einer Mülltonne ja auch ein Mensch stehen (oder liegen) können.

Hier wurde die Fahrerin obendrein auch noch durch Handzeichen darauf hingewiesen, daß da ein Hindernis steht, sie hätte also erst recht nicht einfach fahren dürfen, ohne zu kontrollieren, ob da was im Weg steht.

Ganz am Rande gefragt: wie kann man denn eine Mülltonne übersehen? Die ist so groß, daß man sie überhaupt nicht übersehen kann - die Dame hat schlicht nicht geguckt, sondern ist einfach rückwärts gefahren nach Motto "Da stand gestern nix, dann steht da heute auch nix!" Oder ähnlich.

Jegliche Ansprüche sind schlicht dreist.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6267 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):

also ich kann mir gut eine Teilschuld vorstellen, ähnlich wie bei einem falsch abgestellten Fahrzeug.

Nur gibt es eine solche "Teilschuld" bei falsch abgestellten Fahrzeugen überhaupt nicht.
Auch wenn man gegen ein im absoluten Halteverbot stehendes Fahrzeug fährt, hat man die Alleinschuld. Anders ist das nur, wenn ein Fahrzeug nicht nur falsch abgestellt ist, sondern auch so, daß es nicht rechtzeitig zu sehen ist. Also z.B. hinter einer Kurve.
Zitat:

Du hättest diue Tonne dort eitgentlich nicht abstellen dürfen.

Sie kann soviele Mülltonnen in die Einfahrt stellen wie sie will. Ggf. kann sich dann die Nachbarin zivilrechtlich beklagen, daß sie an der Benutzung der Einfahrt gehindert wird. Das ist aber eine andere Baustelle.
Zitat:

Verständlicher Weise hast du es wegen deiner Tochter aber gemacht. Allerdings wusstest du, dass das die Einfahrt ist und bist das Risiko eingegangen, sowohl die Kleine mitzunehmen, als auch zwei Mülltonnen.

Das ist kein Risiko, sondern völlig normales Verhalten, weil man davon ausgehen darf, daß in eine Einfahrt nur vorsichtig und im Schritt-Tempo gefahren wird und erst nachdem man geguckt hat, ob da keine Hindernisse sind.

Die Mülltonne wurde der Dame ja nicht "in den Fahrweg geworfen". Die stand bereits dort, bevor die Fahrerin diese Stelle mit ihrem Auto erreichte.
Zitat:

Für das nächste mal, entweder die Kleine drin lassen, oder die Tonnen einzeln wegbringen, aber nicht so wie geschehen.

Für's nächste mal: gucken, bevor man rückwärts in eine Einfahrt fährt. Nicht daß die Dame noch ihren Gatten zu Klump fährt, der gerade in der Einfahrt mit einem Schwächeanfall zu Boden gegangen ist. "Heinz-Hermann! Pass doch auf, wo Du rumliegst!!!"
Zitat:

Den grössten Teil der Schuld sehe ich jedoch auch bei der Autofahrerin, einen kleinen Teil bei dir...

Never ever.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6267 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
A) sie ist gegen die Mülltonne gefahren, obwohl sie diese gesehen hat => selber schuld
B) sie ist gegen die Mülltonne gefahren, weil sie den Fahrtweg nicht ausreichend kontrolliert hat => selber schuld

Da kann man Harry nur uneingeschränkt recht geben.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
go496816-32
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 20x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Das ist so pauschal schlicht falsch.
Die StVO gilt auf allen "dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Verkehrsflächen", dazu zählen auch Privatgrundstücke wie z.B. Parkplätze von Supermärkten usw.

Das ist mir durchaus bekannt. In diesem Fall ist die Rede aber von einem Grundstück eines Doppelhauses oder einem "Privatweg."

Zitat (von eh1960):
Ob im beschriebenen Fall die StVO anwendbar ist oder nicht kann aber dahingestellt bleiben - wenn die Fahrerin ohne zu gucken gegen eine in der Einfahrt stehende Mülltonne fährt, hat sie die Alleinschuld. Sie muss nämlich gucken, wo sie hinfährt - da hätte statt einer Mülltonne ja auch ein Mensch stehen (oder liegen) können.

Grundsätzlich sehe ich das auch so. Hier wurde die Mülltonne aber in den Weg gestellt, als sie schon in der Fahrbewegung war. Da finde ich das dann nicht mehr so eindeutig. Hätte sowas im öffentlichen Verkehrsraum stattgefunden, würden wir ggf. über den § 315b StGB sprechen. Hätte hätte...

Zitat (von eh1960):
Hier wurde die Fahrerin obendrein auch noch durch Handzeichen darauf hingewiesen, daß da ein Hindernis steht, sie hätte also erst recht nicht einfach fahren dürfen, ohne zu kontrollieren, ob da was im Weg steht.

Offensichtlich hat sie das aber nicht als Warnung interpretiert.

Zitat (von eh1960):
Ganz am Rande gefragt: wie kann man denn eine Mülltonne übersehen? Die ist so groß, daß man sie überhaupt nicht übersehen kann - die Dame hat schlicht nicht geguckt, sondern ist einfach rückwärts gefahren nach Motto "Da stand gestern nix, dann steht da heute auch nix!" Oder ähnlich.

Achso na dann - Fall geklärt.
Vielleicht war sie auch von der TE abgelenkt, die neben ihr stand und gewunken hat.

Zitat (von eh1960):
Jegliche Ansprüche sind schlicht dreist.

Das ist so pauschal schlicht falsch.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von go496816-32):
Vielleicht war sie auch von der TE abgelenkt, die neben ihr stand und gewunken hat.


Achso, dann eben im Blindflug rückwärts weiter.......

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat:
Hier wurde die Mülltonne aber in den Weg gestellt, als sie schon in der Fahrbewegung war. Da finde ich das dann nicht mehr so eindeutig. Hätte sowas im öffentlichen Verkehrsraum stattgefunden, würden wir ggf. über den § 315b StGB sprechen.


Ich lese nichts davon, dass die Mülltonne unmittelbar hinter dem in Fahrt befindlichen Auto abgestellt wurde - nur dann wäre eine Teilschuld denkbar. Denn auch bei einem plötzlich auftauchenden Hindernis muss der rückwärts Fahrende reagieren können, eine Gefährdung Anderer muss dabei ausgeschlossen werden.
Und der von dir angesprochene § gilt ja auch nur im öffentlichen Straßenverkehr.
Wir drehen uns also im Kreis.

-- Editiert von fm89 am 13.11.2018 11:27

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
go496816-32
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 20x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Achso, dann eben im Blindflug rückwärts weiter.......
Na, wollten wir auch mal was sagen?
Zitat (von fm89):
Ich lese nichts davon, dass die Mülltonne unmittelbar hinter dem in Fahrt befindlichen Auto abgestellt wurde - nur dann wäre eine Teilschuld denkbar.
Ich lese auch nicht, dass es nicht so war. Stattdessen "Ich stelle beide Tonnen direkt auf dem Weg ab," und "die sich ja noch auf der Einfahrt stand." Ehrlich gesagt kann ich die Handlungen der TE überhaupt nicht nachvollziehen, wie in Beitrag #7 bereits angedeutet.

-- Editiert von go496816-32 am 13.11.2018 19:24

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.996 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen