Autounfall, Versicherung zögert mit der Zahlung

29. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12322.04.2011 17:00:36
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Autounfall, Versicherung zögert mit der Zahlung

Hallo allerseits,

ich hatte am 20.10.2010 einen Autounfall, mit dem Auto das auf meinen Vater zugelassen ist, bei dem ich aber selbstverständlich mitversichert bin.

Ich kam gerade an einer Ampel zum stehen, da fuhr mir die Unfallverursacherin hinten ins Auto rein (Auffahrunfall). Zeugin ist meine Mutter (Beifahrerin).

Die Polizei kam und hat den Unfall aufgenommen. Die Schuldfrage ist eindeutig.

2 Tage später bin ich zur Dekra gefahren und habe ein Gutachten für den Schaden am Fahrzeug meines Vaters erstellen lassen (1400,- Netto Schadenssumme).

Der Gutachter hat das Schadengutachten an mich, und an die Versicherung (VHV) der Unfallverursacherin geschickt.

Anruf 1 VHV: Ich habe nach Erhalt des Gutachtens bei der VHV angerufen, und gefragt, ob noch irgendetwas benötigt wird, die VHV meinte es werde nichts mehr benötigt. Wenn die Schuldfrage sich als eindeutig herausstellen sollte, und das Gutachten in Ordnung ist, werde man meinem Vater einen Scheck per Post zukommen lassen.

Dann kam 2 Wochen lang nichts, woraufhin ich wieder bei der VH angerufen habe.

Anruf 2 VHV: Ich fragte ob der Schaden nun endlich bearbeitet worden ist, oder wieso die sich nicht mehr melden. Die VHV meinte der Unfallverursacher habe noch keine Stellungnahme abgebeben, auf die müsste ich noch warten.

Am Samstag habe ich Post vond er VHV bekommen, wo sie nach Zeugen fragen und ob der Unfall polizeilich aufgenommen wurde.

Anruf 3 VHV: Ich habe eben nochmals bei der VHV angerufen, und das alles was ich hier geschrieben habe geschildert. Das hat die alles gar nicht interessiert, sie fragte nur ob es Zeugen gab, und welche Polizeistelle den Unfall aufgenommen hat. Als ich ihr vom Anruf 1 erzählte sagte sie wort wörtlich: "Das kann überhaupt nicht der Wahrheit entsprechen". Ich musste mich sehr beherrschen nichts falsches am Telefon zu sagen.

Mit kommt das so vor, wie wenn die VHV das ganze hinauszögern möchte. Ich meine die Sache ist eindeutig. Wieso wimmeln die mich immer ab? Ich hatte noch nie einen Unfall, deshalb kenne ich die Warte- und Bearbeitungszeiten nicht. Oder ist das alles normal? Wie steht es mit rechtlicher Hilfe, steht die mir zu? Wenn nicht, steht sie meinem Vater (Rechtschutzversicherung) als Fahrzeughalter (aber nicht beim Unfall dabei) zu?

Wer den Schaden hat...?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Wenn ihr Vater möchte, kann er einen Rechtsanwalt beauftragen. Die Kosten muss die Versicherung übernehmen. Hierzu rate ich ohnehin, damit keine Schadenpositionen übersehen werden.

Einer Rechtsschutz bedarf es nicht.

Die Beauftragung sollte aber unbedingt vor der Regulierung erfolgen.

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#2
 Von 
guest-12322.04.2011 17:00:36
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Information.

Ich hatte gestern nochmals mit der VHV telefoniert. Aktueller Stand ist der, dass weder der Bericht von der Polizei angefordert wurde, noch dass der Unfallverursacher eine Aussage gemacht hat. Ich werde mit meinem Vater umgehend einen Rechtsanwalt beauftragen.

Eine Frage hätte ich:
Zitat: "[...]damit keine Schadenpositionen übersehen werden[...]"
Welche Positionen wären das, außer den Reparaturkosten ohne Mwst. (wir lassen den Schaden nicht richten, das Auto ist weiterhin uneingeschränkt fahrbereit). Stünden mir denn weitere Ansprüche zu?

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Wenn doch eine Teilreparatur erfolgen sollte die darauf anfallende Mehrwertsteuer, sowie dann entstehender Nutzungsausfall.

Je nach Alter des Fahrzeugs und Schaden gegebenfalls ein merkantiler Minderwert.

Auf jeden Fall aber eine Kostenpauschale von EUR 25,--






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