Autounfall,vor Reparatur neuer Unfall

31. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
Jonapom
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Autounfall,vor Reparatur neuer Unfall

Hallo,
Mir ist vor ca. zwei Wochen ein LKW hinten auf das Auto gefahren und hat einen Schaden links hinten am Auto verursacht. Die gegnerische Versicherung meldete sich nicht bis heute nicht. Eine Woche nach diesem Unfall fuhr ich auf ein anderes Auto mit der Folge,dass der bisherige Schaden an der gleichen Stelle hinten Links sozusagen vertieft wurde. Kann mir jemand mitteilen, wie nun die Regulierung abläuft.
Vielen Dank im voraus.
Jonapom

-----------------
""

Wer den Schaden hat...?

Wer den Schaden hat...?

Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

quote:
Die gegnerische Versicherung meldete sich nicht bis heute nicht.

Wem hast du das ganze gemeldet?


Wurde der Erstschaden dokumentiert?



Vom Grundprinzip her läuft das so:
Erstschaden wird von der Lkw-Versicherung übernommen.
Die Differenz Erstschaden zu Gesamtschaden ist der Zweitschaden, den übernimmt derjenige der den Zweitschaden verursacht hat.

Das ganze wird dann in der Regel ein Gutachter ermitteln und aufteilen.

Den Zweitschaden hast du schon der Lkw-Versicherung gemeldet?





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
Sheldon_Cooper
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 532x hilfreich)

quote:
Das ganze wird dann in der Regel ein Gutachter ermitteln und aufteilen.


Da könnte man aber auch Pech haben und es ist nicht mehr präzise zu ermitteln, ob nun der Erst- oder der Zweitunfall den Löwenanteil des Schadens verursacht haben. Auf eine pauschale 50:50-Teilung des Schadens wird sich wohl keine der beiden Versicherungen einlassen, wenn es viel lukrativer ist, die Regulierung abzulehnen und es dem Geschädigten zu überlassen, das beweismäßig aufzudröseln.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Kann mir jemand mitteilen, wie nun die Regulierung abläuft.



Besteht eine VK-Versicherung?

Wenn Ja wäre es wegen der Bewiesproblematik und des erheblichn Prozessrisikos das Beste die für 650 EUR (?) in Anspruch zu nehmen.

Die beiden Versicherungen, bzw. deren Gutachter können das dann auskaspern, wenn du Glück hast, erhältst du die SB zurück.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

@flawless,

haben Sie bei Ihrem Rat mit der Vollkasko berücksichtigt, dass es sich um zwei Unfallschäden handelt?


-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
haben Sie bei Ihrem Rat mit der Vollkasko berücksichtigt, dass es sich um zwei Unfallschäden handelt?



Ja sicher, das ist ja gerade der "Witz" daran.

TE kostet es seine SB, mehr nicht.

Die Versicherung fährt aber um so besser, je kleiner der Schaden ist, den TE verursacht hat, je mehr sie der generischen Versicherung anlasten kann.

Das wird in einem kleinen Gutachterstreit enden, dessen Ausgang TE beruhigt abwarten kann.

Das ist dann das, was und wie das auch in einem Prozess geklärt worden wäre, aber ohne die Nachteile eines Gerichtsverfahrens.

Jetzt verstanden?

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Und weshalb fällt die SB nur einmal an, wenn es zwei Schäden sind?

Überspitzt gefragt:
Kann man sein Auto über die Jahre durchramponieren lassen und lässt es dann ringsum sanieren mit einmal SB?



-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Und weshalb fällt die SB nur einmal an, wenn es zwei Schäden sind? <hr size=1 noshade>



Das liegt daran, dass TE die VK nur für den Schaden in Anspruch nehmen muss/soll, den er selbst verursacht hat. Das deckt die VK ab.

Dsss gegen den Verursacher des Erstschadens Schadensersatzansprüche bestehen, ist sicher. Da braucht er die VK nicht in Anspruch zu nehmen, Direktanspruch nach § 115 VVG .

Fragt sich nur in welcher Höhe welches Schadenseregnis den Gesamtschaden verursacht hat.

Das müssen dann die beiden Versicherer bzw. deren Gutachter untereinander klären. Mit etwas Glück erhält TE die SB (teilweise) zurück, sein maximales Risiko wäre die SB.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

"Dass gegen den Verursacher des Erstschadens Schadensersatzansprüche bestehen, ist sicher. Da braucht er die VK nicht in Anspruch zu nehmen,"

Das ist richtig.

Wenn die Vollkakso aber doch zweimal in Anspruch genommen wird fällt doch auch zweimal die SB an.

Und genau das schlagen sie doch vor. Die Behebung beider Schäden über die Vollkakso.

Wenn die Vollkakso nur für den zweiten Schaden in Anspruch genommen wird, dann zahlt diese doch auch nur den Schaden des zweiten Unfalles.

Das kann bei einen Totalschaden nach dem Erstunfall so gut wie gar nichts mehr sein (je nachdem wie alt der Pkw und wie schwer der Erstschaden war).

Nur wenn der TE zweimal die SB zahlt bekommt er VON DER VOLLKAKSO beide Schäden ersetzt.

Er kann dann gegebenfalls von dem Gegner die Erstattung des Schadens für die Inanspruchnahme der Vollkakso verlangen. Dazu müssen dann aber die Voraussetzungen vorliegen.

Zunächst einmal fällt aber zweimal die SB und zweimal Rabattverlust an.
Ob er für den Erstunfall diese Kosten erstattet bekommt hängt von den Umständen. Einfach sofort die Vollkakso in Anspruch zu nehmen geht nicht, wenn man nicht auf Kosten sitzen bleiben will.

-- Editiert Stefan 5 am 06.08.2012 02:28

-- Editiert Stefan 5 am 06.08.2012 02:30

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Und genau das schlagen sie doch vor. Die Behebung beider Schäden über die Vollkakso.



Nein, selbstverständlich nicht, wie ich oben überdeutlich geschrieben habe.

Ich hoffe, TE hat es verstanden, diese Diskussion ist jedenfalls sinnlos.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Für welchen Schaden soll denn jetzt die Vollkakso in Anspruch genommen werden?

Für den Erst- oder den Zweitschaden?



-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.756 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen