Hallo ...
meine Mutter hatte am Wochenende einen unverschuldeten Autounfall, nach welchem Sie in das Krankenhaus gefahren wurde. Der Wagen (gut gebraucht) mit dem Sie unterwegs war, war leider erst 7 Tage alt:( Gott sei Dank, wer weis was mit dem alten Möhrchen passiert wäre!
Jetzt liegt Sie mit Brustbeinbruch, starken Schürfwunden und Prellungen am Arm, Schmerzen am Knie und im Nacken im Krankenhaus. Gibt es hierzu Listen, bei denen man nachschlagen kann, ob und wieviel Schmerzensgeld
meine Mutter bekommen kann? Oder kann man/ihr das grob einschätzen?
Oder macht das alles hinterher ein Anwalt?
Vorab schon einmal vielen Dank für die Hilfe, aber sowas passiert Gott sei Dank nicht jeden Tag, daher stehe ich zur Zeit vor einigen Telefonaten ... wo ich selber nicht weiss wie ich daran gehen soll.
Danke nochmal
Kai
Autounfall - Schmerzensgeld
Grundsätzlich kann ich in diesem Fall nur anraten, dass ein Anwalt eingeschaltet wird. Es geht hier ja nicht nur um den eingetretenen Personenschaden, sondern evtl. auch um Verdienstausfall und natürlich den Sachschaden.
Hinsichtlich Ihrer Frage nach der Bemessung des Schmerzensgeldes gibt es natürlich eine Schmerzensgeldtabelle des ADAC, die auch jeder Anwalt vorliegen hat. In dieser Tabelle werden Verletzungen abgebildet und die dazu ausgeurteilten Schmerzensgeldbeträge. Hieran kann man sich orientieren, muss aber berücksichtigen, wann das Urteil ergangen ist, d. h. wie aktuell und demnach nach heutigen Maßstäben angemessen die Summe ist.
Weiter ist zu berücksichtigen, dass dauernde Beeinträchtigungen zurückbleiben können, die mit einer monatlichen Rente zu entschädigen sind. Auch hierfür ist der RA grundsätzlich der richtige Ansprechpartner. Vorzugsweise sollte ein Anwalt genommen werden, der dieses Gebiet schwerpunktmäßig bearbeitet.
Vielen Dank für Ihre prompte Antwort. Ich habe bereits einen Anwalt für Verkehrsrecht eingeschaltet, damit er für meine Mutter den ganzen "Schriftkram" macht und sich für Ihre Rechte einsetzt.
Zur Schmerzensgeld Tabelle vom ADAC, die Online verfügbar ist, habe ich leider nur Fälle aus der Zeit von 1991 und 1996 gefunden und ich denke die sind nicht mehr wirklich aktuell, oder. Dort sind Schmerzensgelder in horenden Höhen (nach meiner Meinung:) ) zu finden und ich glaube nicht, das mich die Zahlen hier weiter bringen. Dann werde ich wohl abwarten müssen, was der RA sagt. Also eine kleine Übersicht kann ich mir aus der Tabelle nicht zurechtlegen!
Können Sie eine kleine Einschätzung hierfür abgeben? Wobei ich mir bewusst bin, das dies online nicht leicht ist, sondern lediglich eine Vermutung anhand meinen Schilderungen.
Vielen Dank nochmal ...
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