BGB § 288 Absatz 5, Pauschaler Schadensersatz bei Verzug

10. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
mucel
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
BGB § 288 Absatz 5, Pauschaler Schadensersatz bei Verzug

Ich hätte da mal eine Frage.

Wenn sich ein Unternehmen gegenüber einer Privatperson im Zahlungsverzug befindet, dann kann doch die Privatperson gegenüber dem Unternehmen, die Verzugspauschale gemäß BGB § 288 (5) in Höhe von 40,00 Euro geltend machen?

Entscheidend ist doch, dass der Schuldner kein Verbraucher ist? Der Gläubiger muss doch nicht zwingen Unternehmer sein?

Wer den Schaden hat...?

Wer den Schaden hat...?

Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

um was für eine zahlöung handelt es sich denn? Lohnzahlung? Rückerstattung für einen widerrufenen KV oder woraus ergibt sich deine Forderung?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mucel
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Hallo,

um was für eine zahlöung handelt es sich denn? Lohnzahlung? Rückerstattung für einen widerrufenen KV oder woraus ergibt sich deine Forderung?


Rückzahlung von Vorauszahlungsguthaben aus Betriebskostenabrechnung.

Die Frage ist aber ganz generell, muss der Gläubiger als Voraussetzung für den BGB § 288 (5) Unternehmer sein oder kann er auch Privatperson sein? So wie ich das sehe, ist doch nur zwingend, dass der Schuldner keine Privatperson/Verbraucher ist?

-- Editiert von mucel am 10.01.2021 22:09

-- Editiert von mucel am 10.01.2021 22:17

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2331 Beiträge, 364x hilfreich)

Die Frage ist, ob es sich bei der Forderung um eine Entgeltforderung handelt.
Rückforderungsansprüche sind nicht notwendigerweise Entgeltforderungen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.981 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.