Baugenehmigung nicht erteilt - Änderungen am Objekt notwendig - Architektenfehler

26. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
go542235-12
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Baugenehmigung nicht erteilt - Änderungen am Objekt notwendig - Architektenfehler

Hallo zusammen.
Ich habe ein Mehrfamilienhaus von einem Architekten planen lassen und auf der Grundlage der Planung das Grundstück gekauft und auch schon einen Bauunternehmer beauftragt. Nun stellte sich heraus, dass der Architekt die Abstände falsch berücksichtigt hat. Konkret geht es um einen Graben, der als Bauland betrachtet wurde. Laut Aussage des Architekten hat die Gemeinde ihm (mündlich) gestattet, den Graben als Bauland zu planen und entsprechend bei den Berechnungen der Fläche und den Abständen zu berücksichtigen. Nun wurde die Baugenehmigung abgeschickt und der Gemeinde will von solch einer Aussage nichts wissen und wird die Genehmigung nicht erteilen. Das Gebäude muss nun angepasst werden und es gehen ca. 33 qm vermietbare Fläche verloren, was einer Kaltmiete von ca. 250 € im Monat bzw. 3000 € p. a. entspricht.
Eine Voranfrage wurde nicht vom Architekten durchgeführt. Das Geld wurde bei der Finanzierung des Ganzen natürlich fest eingeplant.
Habe ich aufgrund der Sachlage Ansprüche ggü. dem Architekten?


Danke für die Rückmeldungen im Voraus.

-- Editiert von Moderator am 26.03.2020 17:03

-- Thema wurde verschoben am 26.03.2020 17:03

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32253 Beiträge, 5665x hilfreich)

Zitat (von go542235-12):
Habe ich aufgrund der Sachlage Ansprüche ggü. dem Architekten?


:forum:

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go542235-12
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von go542235-12):
Habe ich aufgrund der Sachlage Ansprüche ggü. dem Architekten?


:forum:


Laut Beschreibung: Baugenehmigung, Bebauungsplan, öffentliches Baurecht, privates Baurecht, Architekt...
Wo wäre die Frage besser aufgehoben?

-- Editiert von go542235-12 am 26.03.2020 16:05

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32253 Beiträge, 5665x hilfreich)

das Verschieben macht ein Moderator...

du fragst doch wegen Ansprüchen ggü. dem Architekten...etwa Schadenersatz...

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16543 Beiträge, 9312x hilfreich)

Schwierig.
Mehr als eine kostenlose Umplanung wird wahrscheinlich nicht herausspringen.

Denn der Schadensersatz ist darauf gerichtet, dass der Kunde so gestellt wird, als hätte der Architekt von Anfang an alles richtig gemacht.
Der Mietausfall für die 33 m² kann also nicht als Schadensersatz eingefordert werden, da man die Mieteinnahmen für die 33 m² auch nicht gehabt hätte, wenn der Architekt von Anfang an richtig geplant hätte. (Bei korrekter Planung wäre das Haus ja von Anfang an kleiner gewesen.)

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120279 Beiträge, 39864x hilfreich)

Zitat (von go542235-12):
Das Geld wurde bei der Finanzierung des Ganzen natürlich fest eingeplant.

Wer einen Schaden behauptet, muss diesen auch beweisen.
Selbst wenn der Mietausfall also eingefordert werden könnte, müsste man nicht nur beweisen, das man überhaupt vermietet hätte, sondern auch zu dem geplanten Preis.



Zitat (von drkabo):
Mehr als eine kostenlose Umplanung wird wahrscheinlich nicht herausspringen.

Naja, wenn durch die Umplanung Verzögerungen eintreten, wird man auch diese Kosten geltend machen können.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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