Hallo,
ich habe gestern wie sonst auch immer auf dem Parkplatz von meinem Sportstudio mein Auto geparkt. Ein großer Ast ist ohne Gewitter oder Regen auf mein Auto gefallen.
http://www.directupload.net/index.php?mode=upload
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Meine KFZ Versicherung sagt, die Teilkasko zahlt erst ab einer Windstärke über 8. Hierbei soll es sich um einen Zivielrechtlichen Fall zwischen mir und und dem Parkplatz-Eigentümer handeln. (eine Wohnbau GbR.)
Diese werde ich am Montag auf dem Sachvwerhalt konforntieren.
An meinem Auto ist das Dach und die Faherseite stark verkratzt, muss warscheinlich neu lackiert werden.
Könnt ihr mir etwas zu meinen Aussichten sagen nicht auf dem Schaden sitzen bleiben zu müssen.
LG David aus Bonn
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-- Editiert teuerbillig am 24.08.2014 14:37
Baum auf PKW gefallen
Da sind keine Bilder hinter den Links ...
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
Unabhängig von den fehlenden Bildern.
Wenn die Wohnbau GbR nachweisen kann, dass die Bäume regelmäßig kontrolliert wurden, bleiben Sie auf dem Schaden sitzen.
Kleiner Hoffnungsschimmer, Bäume lässt so gut wie niemand kontrollieren.
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Kurzes Feedback, heute morgen habe ich bei der Wohnbau GbR angerufen und den Fall geschildert, eben habe ich einen Rückruf von einem lokalen Vertreter der Versicherung bekommen mit Bitte um Fotos und Kostenvoranschlag, er meinte das er die Daten dann nach Mainz an die zentrale sendet.
Was Ich mich nun Frage, falls die zentrale ablehnt, habe ich schon ein schuldeingeständniss? Bzw. Muss die Wohnbau dann so aus eigener Tasche zahlen oder fängt der Streit dann erst an
LG David
Sent from my mobile device.
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quote:
falls die zentrale ablehnt, habe ich schon ein schuldeingeständniss?
Nein.
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Und jetzt?
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