Baum muss gefällt werden, Schadenersatzansprüche anderer Eigentümer

14. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
traugott12
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
Baum muss gefällt werden, Schadenersatzansprüche anderer Eigentümer

Guten Morgen zusammen

Ich habe ein Problem und zwar habe ich bei Gartenarbeiten(Sondernutzungsrecht) einen Baum so stark beschädigt das der Baum gefällt werden muss.

Können andere Eigentümer mich auf Schadenersatz verklagen ? Was muss ich jetzt tun ? Was kommt auf mich finanziell zu ?

Über Ratschläge wäre ich echt dakbar

Wer den Schaden hat...?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Du hast einen Schaden angerichtet. Diesen Schaden musst Du ersetzen.

Wie hoch der Schaden zu beziffern ist, kann hier sicher keiner abschätzen. Die Kosten einer Ersatzbepflanzung solltest Du vor Ort erfragen.

Zitat (von traugott12):
Können andere Eigentümer mich auf Schadenersatz verklagen ?
Klar, wenn Du die Schadenbeseitigung verweigerst. Denn Sinn der Frage verstehe ich nicht.

Berry

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von traugott12):
Können andere Eigentümer mich auf Schadenersatz verklagen ?

Ja, könnten sie. Wobei ich meine, das dei WEG Dich verklagen müsste.


Zitat (von traugott12):
Was muss ich jetzt tun ?

Den Geschädigten mitteilen das man den Schaden angerichtet hat und sich mit denen über die Schadenregulierung einigen.
Oder die Versicherung informieren.



Zitat (von traugott12):
Was kommt auf mich finanziell zu ?





Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47631 Beiträge, 16834x hilfreich)

Hast Du eine Privathaftpflichtversicherung? Wenn ja, dann solltest Du der den Schaden melden.

Wenn Nein, dann solltest Du schnell eine abschließen, damit Du wenigstens beim nächsten Schaden, den Du anderen zufügst versichert bist.

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#4
 Von 
traugott12
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

hi vielen Dank für eure Antworten

ja ich besitze eine private Haftpflichtversicherung

als was zählt das den ?

- Gefälligkeitshandlung oder
- schaden bei gemieteten Wohnraum ?

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#5
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Vielleicht, wenn du in einem Baumhaus wohnen würdest :???:

Ansonsten würde ich das ganz normal und Gefahren täglichen Lebens sehen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
traugott12
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Hast Du eine Privathaftpflichtversicherung? Wenn ja, dann solltest Du der den Schaden melden.

Wenn Nein, dann solltest Du schnell eine abschließen, damit Du wenigstens beim nächsten Schaden, den Du anderen zufügst versichert bist.


Bist du dir sicher das die sich was davon annehmen ?
Da der Baum gefällt werden muss inc Bußgeld bei der Stadt

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#7
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Bußgelder deckt die PHV nicht ab.

Die ursprüngliche Frage war nur nach Schadenersatz

0x Hilfreiche Antwort

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