Guten Morgen zusammen
Ich habe ein Problem und zwar habe ich bei Gartenarbeiten(Sondernutzungsrecht) einen Baum so stark beschädigt das der Baum gefällt werden muss.
Können andere Eigentümer mich auf Schadenersatz verklagen ? Was muss ich jetzt tun ? Was kommt auf mich finanziell zu ?
Über Ratschläge wäre ich echt dakbar
Baum muss gefällt werden, Schadenersatzansprüche anderer Eigentümer
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
Du hast einen Schaden angerichtet. Diesen Schaden musst Du ersetzen.
Wie hoch der Schaden zu beziffern ist, kann hier sicher keiner abschätzen. Die Kosten einer Ersatzbepflanzung solltest Du vor Ort erfragen.
Klar, wenn Du die Schadenbeseitigung verweigerst. Denn Sinn der Frage verstehe ich nicht.ZitatKönnen andere Eigentümer mich auf Schadenersatz verklagen ? :
Berry
ZitatKönnen andere Eigentümer mich auf Schadenersatz verklagen ? :
Ja, könnten sie. Wobei ich meine, das dei WEG Dich verklagen müsste.
ZitatWas muss ich jetzt tun ? :
Den Geschädigten mitteilen das man den Schaden angerichtet hat und sich mit denen über die Schadenregulierung einigen.
Oder die Versicherung informieren.
ZitatWas kommt auf mich finanziell zu ? :
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Hast Du eine Privathaftpflichtversicherung? Wenn ja, dann solltest Du der den Schaden melden.
Wenn Nein, dann solltest Du schnell eine abschließen, damit Du wenigstens beim nächsten Schaden, den Du anderen zufügst versichert bist.
hi vielen Dank für eure Antworten
ja ich besitze eine private Haftpflichtversicherung
als was zählt das den ?
- Gefälligkeitshandlung oder
- schaden bei gemieteten Wohnraum ?
Vielleicht, wenn du in einem Baumhaus wohnen würdest
Ansonsten würde ich das ganz normal und Gefahren täglichen Lebens sehen.
ZitatHast Du eine Privathaftpflichtversicherung? Wenn ja, dann solltest Du der den Schaden melden. :
Wenn Nein, dann solltest Du schnell eine abschließen, damit Du wenigstens beim nächsten Schaden, den Du anderen zufügst versichert bist.
Bist du dir sicher das die sich was davon annehmen ?
Da der Baum gefällt werden muss inc Bußgeld bei der Stadt
Bußgelder deckt die PHV nicht ab.
Die ursprüngliche Frage war nur nach Schadenersatz
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