Baustellenfahrzeug verursacht Schaden

12. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
sicar
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Baustellenfahrzeug verursacht Schaden

Hallo,
ich bräuchte wieder einmal eure Meinung bzw. euren Rat.
Ich habe in meiner Wohngegend derzeit eine Baustelle, dessen LKW Fahrer mir (vermutlich) den Seitenspiegel beschädigt hat. Sein Beifahrer versuchte in der Nachbarschaft zu klingeln um den Schaden zu melden. (Vermute ich auch nur). Da niemand öffnete, sind die Fahrer und Beifahrer weitergefahren. Danach bin ich aus dem Haus und an mein Auto gelaufen und habe den Schaden gesehen. Bei meiner Ankunft, war der Spiegel noch O.K. Nach dem Wegfahren des LKW’s nicht mehr. Seit meiner Ankunft und dem Wegfahren des LKW’s ist kein anderes Auto in unserer Anliegerstrasse gewesen. Mein Nachbar kann dies bestätigen. Ich meldete den Schaden der Firma und vereinbarte mit dem Baustellenleiter, dass sich der Fahrer am nächsten Tag bei mir melden wird um den Schaden zu beheben. Heute kam der Fahrer und stritt alles ab. Er habe den Schaden nicht verursacht. Sein Beifahrer bestätigt dies. Ich solle doch Anzeige erstatten. Auf der Polizeiwache sagte man mir, wenn ich nicht nachweisen kann, dass der Fahrer der Verursacher ist, dann habe ich schlechte Karten. Sie könnten den Schaden nur aufnehmen, aber wenn nicht beweisbar ist, dass der LKW-Fahrer den Schaden verursacht hat, dann habe ich Pech gehabt.
Meine Frage: Bleibe ich wirklich auf den Schaden sitzen? Habe ich noch eine Möglichkeit den Schaden ersetzt zu bekommen?
Mit freundlichen Grüßen
sicar

Wer den Schaden hat...?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Was die Polizei Ihnen gesagt hat, stimmt. Sie müssen die Beschädigung durch den Fahrer nachweisen.

Ansonsten bliebe Ihnen nur die Möglichkeit, dies von der Vollkaskoversicherung regulieren zu lassen, falls Sie eine abgeschlossen haben. Aber selbst das erscheint mir wegen der damit verbundenen Rückstufung nicht empfehlenswert.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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