Guten Tag,
wollte Sie mal was fragen. Und zwar: ich brauche Implantate für 2 Zähne, die ich verloren habe. Von der Kasse wird nur so eine prothetische Spange (herausnehmbar) für 4 Zähne bezahlt, aber das geht nicht, ich bin keine Oma.
Ich habe die Zähne verloren, weil meine Zahnärztin nicht gemerkt hat, dass die unter der Brücke verfaulen. Obwohl ich immer zur Kontrolle war regelmäßig und letztes Jahr auch öfters wegen diesen Zähnen mit Schmerzen. Sie hat mich auf Zahnhalsempfindlichkeit behandelt. Nun ist die gesamte Brücke einfach rausgefallen und unten drunter waren nur noch die Wurzeln (die jetzt herausoperiert werden müssen). Ist da meine Zahnärztin nicht haftbar jetzt? Ich kann mir Implantate eigentlich nur im Ausland leisten, da ich nur eine kleine Rente und ergänzend Hartz IV bekomme.
Hat ein Zahnarzt da eine Versicherung???
Das Problem ist aber auch, dass ich gar nicht weiß, wie ich meinen Ärger ihr gegenüber zeigen soll, da ich schon 12 Jahre bei ihr bin und ein sehr gutes menschliches Verhältnis zu ihr habe.
Allerdings habe ich die letzten Jahre schon öfter gedacht, dass sie manches nicht sieht. Vor einigen Jahren habe ich schon mal drauf hingewiesen, dass mir gesagt wurde, ich hätte Mundgeruch und sie bat, mal die Brücken zu überprüfen. Erst dann merkte sie, dass eine umfassende Zahnsanierung notwendig war.
Vielleicht sollte ich probeweise mal zu einem anderen Zahnarzt gehen.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten.
Grüße von
Meerwind
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Behandlungsfehler Zahnartz??
Sie sollten nicht nur vielleicht probeweise zu einem anderen Zahnarzt gehen, aufgrund Ihrer Schilderungen ist das das einzig Richtige, was Sie jetzt noch machen können.
Für das Übersehen von wegfaulenden Zähnen können Zahnärzte m.W. nicht in Regress genommen werden. Nur konkrete Behandlungsfehler fallen darunter.
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Ist es denn kein Behandlungsfehler, wenn man Schäden nicht sieht??? und sich daraus hohe Kosten für den Patienten ergeben??
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quote:
Ist es denn kein Behandlungsfehler, wenn man Schäden nicht sieht
Kann sein, kann auch nicht sein ...
Das kommt auf den konkreten Einzelfall an.
Hier müsste man wissen wie genau die Brücke gearbeitet war und ob es der Ärztin möglich gewesen wäre dies zu bemerken und ob dies zur normalen handwerklichen Sorgfalt gehört hätte.
Also hier müsste einGutachter ran ...
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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Die Brücke war schon 21 Jahre alt und wenn ich da Schmerzen habe, hätte man es vielleicht mal genauer anschauen sollen (Röntgen z.B.), finde ich. Sogar ich, wenn ich da mit einem Zahnstocher reinbin, hatte Schmerzen.
Wie gesagt, ich werde aber wohl keinen Zoff mit ihr anfangen, weil ich sie menschlich sehr mag und sie sehr lieb ist (bin eine Angstpatientin).
Nachher habe ich Termin wegen Zahnhalskaries an einem anderen Zahn. Ich werd' mal ganz vorsichtig fragen, wie das denn mit einer Versicherung eigentlich ist....
Aber fachlich bin ich jetzt sehr misstrauisch. Hatte eigentlich schon immer das vage Gefühl, dass sie manches nicht bemerkt. Wenn sie was merkt, ist sie sehr gründlich, aber erst mal muss sie es ja merken.
Werde mal zu einem anderen Zahnarzt gehen, nach dieser Behandlung.
Grüße Meerwind
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