Guten Abend, ich bin selbstständiger Gastronom und betreibe mit meiner Frau ein kleines Restaurant. Gestern haben wir erfahren das am Freitag ein gast bei uns war der positiv auf corona getestet wurde ( Test war unmittelbar vor dem Besuch das Ergebnis kam dann Sonntag was wir im Nachhinein erfahrenhaben ) darauf haben wir uns freiwillig testen lassen und das zuständige Gesundheitsamt informiert. Was unseren Betrieb auch sofort geschlossen hat. Jetzt ist die Frage wen wir für die Zeit der Schließung in Regress nehmen können.
Behördliche Restaurant Schließung
21. Juli 2020
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Frage vom 21. Juli 2020 | 18:08
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Behördliche Restaurant Schließung
Wer den Schaden hat...?
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#1
Antwort vom 21. Juli 2020 | 19:32
Von
Status: Schüler (292 Beiträge, 50x hilfreich)
Da könnt ich mich jetzt grade richtig drüber aufregen: der hat den Test ja nicht ohne Verdacht einfach mal so gemacht und geht zwischen Test und Ergebnis nochmal schnell unter Leute.
Rechtlich ist das schwierig. Derjenige, der damals für einen Großteil des Ausbruchs in Heinsberg verantwortlich war, konnte nicht belangt werden. Das hatten einige vor, die Anwälte haben abgeraten. Und das, obwohl er mit massiven Krankheitssymptomen auf etlichen Feiern war. Bei ihm war der Pumkt, dass er angeblich ahnungslos war, was man von Deinem Gast nicht behaupten kann.
Ich würde tatsächlich einen Anwalt fragen.
#2
Antwort vom 21. Juli 2020 | 21:07
Von
Status: Unbeschreiblich (47640 Beiträge, 16840x hilfreich)
Es sollte geprüft werden, ob Entschädigungsansprüche aus § 56 IfSG bestehen.
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#3
Antwort vom 21. Juli 2020 | 21:55
Von
Status: Praktikant (769 Beiträge, 114x hilfreich)
Zitatder hat den Test ja nicht ohne Verdacht :
Warum nicht? Es recht doch schon aus wenn der Betreffende z.B. im Krankenhaus oder Altenheim arbeitet.
Sollen sich Kranken- und Altenpfleger nach ihrem anstrengenden Dienst in eine unbefristete Eigenisolation begeben?
#4
Antwort vom 22. Juli 2020 | 16:31
Von
Status: Unbeschreiblich (120295 Beiträge, 39867x hilfreich)
ZitatJetzt ist die Frage wen wir für die Zeit der Schließung in Regress nehmen können. :
Vermutlich niemanden - für "Pech gehabt" gibt es keinen Regress.
Anders wäre es wenn der Gast das vorsätzlich gemacht hätte - dann könnte er den Schaden erstzen müssen.
Allerdings besteht auch dann das Problem den Schaden nachzuweisen ...
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