Behördliche Restaurant Schließung

21. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
mavie2020
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Behördliche Restaurant Schließung

Guten Abend, ich bin selbstständiger Gastronom und betreibe mit meiner Frau ein kleines Restaurant. Gestern haben wir erfahren das am Freitag ein gast bei uns war der positiv auf corona getestet wurde ( Test war unmittelbar vor dem Besuch das Ergebnis kam dann Sonntag was wir im Nachhinein erfahrenhaben ) darauf haben wir uns freiwillig testen lassen und das zuständige Gesundheitsamt informiert. Was unseren Betrieb auch sofort geschlossen hat. Jetzt ist die Frage wen wir für die Zeit der Schließung in Regress nehmen können.

Wer den Schaden hat...?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eff123
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 50x hilfreich)

Da könnt ich mich jetzt grade richtig drüber aufregen: der hat den Test ja nicht ohne Verdacht einfach mal so gemacht und geht zwischen Test und Ergebnis nochmal schnell unter Leute.

Rechtlich ist das schwierig. Derjenige, der damals für einen Großteil des Ausbruchs in Heinsberg verantwortlich war, konnte nicht belangt werden. Das hatten einige vor, die Anwälte haben abgeraten. Und das, obwohl er mit massiven Krankheitssymptomen auf etlichen Feiern war. Bei ihm war der Pumkt, dass er angeblich ahnungslos war, was man von Deinem Gast nicht behaupten kann.

Ich würde tatsächlich einen Anwalt fragen.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Es sollte geprüft werden, ob Entschädigungsansprüche aus § 56 IfSG bestehen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 114x hilfreich)

Zitat (von Eff123):
der hat den Test ja nicht ohne Verdacht


Warum nicht? Es recht doch schon aus wenn der Betreffende z.B. im Krankenhaus oder Altenheim arbeitet.
Sollen sich Kranken- und Altenpfleger nach ihrem anstrengenden Dienst in eine unbefristete Eigenisolation begeben?

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von mavie2020):
Jetzt ist die Frage wen wir für die Zeit der Schließung in Regress nehmen können.

Vermutlich niemanden - für "Pech gehabt" gibt es keinen Regress.

Anders wäre es wenn der Gast das vorsätzlich gemacht hätte - dann könnte er den Schaden erstzen müssen.
Allerdings besteht auch dann das Problem den Schaden nachzuweisen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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