Bei Schadenersatzpflicht Möglichkeit der Mitwirkung bei der Regulierung

10. April 2023 Thema abonnieren
 Von 
Pifan
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)
Bei Schadenersatzpflicht Möglichkeit der Mitwirkung bei der Regulierung

Moin!

Mein Kind (14 Jahre alt) hat einen Rucksack (ca. 3,5 Jahre alt, NP ca. 90 EUR) in der Pause auf dem Schulgelände unabsichtlich beschädigt.
Er hat am Griff gezogen, der auf dem Rücken von einem anderen Kind (ca. 14 Jahre alt) getragen wurde, dabei ist die Naht vom Reißverschluss aufgegangen.

Die Mutter von dem Jungen verlangt von uns Eltern jetzt Schadenersatz (Pauschal 45 EUR, da sie keinen findet, der die Reparatur durchführen kann) und dass wir die Versicherung benennen.
Wir haben ihr gesagt, dass sie sich bitte an die Schule wenden soll, da dies zum Zeitpunkt der Pause die Aufsichtspflicht hatte.
Dies hat sie abgelehnt. Sie ist der Meinung das wir Eltern haften müssen, was ich aber anders sehe.

Wir haben uns dann selber umgehört und erkundigt, wer das nähen könnte und dazu einen Laden gefunden, der das für überschaubare 10 EUR nähen wird.
Wir haben der Mutter das mitgeteilt und gebeten uns den Rucksack zur Verfügung zu stellen, damit wir den reparieren lassen können, dass wollte die Mutter nicht.
Wir haben ihr die Adresse mitgeteilt, wo man den Rucksack reparieren lassen kann, fand sie anfänglich ok.
Wir hatten Sie darum gebeten uns mitzuteilen, wann der Rucksack zur Reparatur geht, damit wir ihn in Augenschein nehmen könne und dass bei wieder erwartend höheren Kosten wir mit einbezogen werden.
Das hat der guten Mutter wieder nicht gepasst und hat den Kontakt abgebrochen und mitgeteilt, dass sie damit zu einem Anwalt geht.

Fragen…

1) Kann ich den Rucksack auch selber nähen, wenn es sauber gemacht wird?
2) Habe ich ein Mitspracherecht, wo und wie der Schaden repariert wird?
3) Muss die Mutter uns den Rucksack z. B. in Ihrer Gegenwart in Augenschein nehmen lassen?
4) Ist die Schule eventuell Schadenersatzpflichtig?
5) Wie wahrscheinlich ist es, dass ein Anwalt den Fall wegen 10 EUR bzw. 45 EUR übernimmt und unseren Sohn in die Pflicht nimmt?

Wer den Schaden hat...?

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31913 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von Pifan):
und mitgeteilt, dass sie damit zu einem Anwalt geht.
Womit? Man könnte nun erstmal abwarten, ob sie das tatsächlich tut. Meist wird ja nur gedroht.

zu 1: Ja, können kannst du das evtl., aber sie wird dir den Rucksack nicht geben.
zu 2: keine Ahnung, aber du hast ja bereits die Schadensminderung angeboten.
zu 3: nein
zu 4: nein
zu 5: mE unwahrscheinlich

Ich würde evtl. noch fragen, wie sie auf 45,- kommt. Der 3,5 Jahre alte Rucksack hat evtl. nicht mehr diesen Zeitwert...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7109 Beiträge, 1484x hilfreich)

Zitat (von Pifan):
Wir haben ihr gesagt, dass sie sich bitte an die Schule wenden soll, da dies zum Zeitpunkt der Pause die Aufsichtspflicht hatte.


Ahja... hat aber mit dem Schadensfall nichts zu tun. Ich sehe hier keine Aufsichtspflichverletzung

Zitat (von Pifan):
4) Ist die Schule eventuell Schadenersatzpflichtig?


ein klares Nein

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39718x hilfreich)

Zitat (von Pifan):
1) Kann ich den Rucksack auch selber nähen, wenn es sauber gemacht wird?

In Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
Können kann man vieles, in Abhängigkeit der persönlichen Talente.
Wenn der Geschädigte das aber nicht möchte, dann darf man es nicht.



Zitat (von Pifan):
2) Habe ich ein Mitspracherecht, wo und wie der Schaden repariert wird?

Wenn der Geschädigte das nicht möchte, nein
Man darf aber auf angemessene Möglichkeiten zur Reparatur verweisen, wenn der Geschädigte deise angeblich nicht kennt



Zitat (von Pifan):
3) Muss die Mutter uns den Rucksack z. B. in Ihrer Gegenwart in Augenschein nehmen lassen?

Nein.



Zitat (von Pifan):
4) Ist die Schule eventuell Schadenersatzpflichtig?

Nicht mal im Ansatz.



Zitat (von Pifan):
5) Wie wahrscheinlich ist es, dass ein Anwalt den Fall wegen 10 EUR bzw. 45 EUR übernimmt und unseren Sohn in die Pflicht nimmt?

Wie immer, irgendwo zwischen 0% und 100%



Zitat (von Pifan):
Sie ist der Meinung das wir Eltern haften müssen.

Der Blödsinn stirbt wohl nie aus ...



Zitat (von Pifan):
was ich aber anders sehe.

Gesetzgeber und Rechtsprechung ebenso ...



Zitat (von Pifan):
dass sie sich bitte an die Schule wenden soll, da dies zum Zeitpunkt der Pause die Aufsichtspflicht hatte.

Die sollte hier warum genau gegeben sein? Ist eines der Beteiligten Kinder besonders auffällig in Sozialverhalten?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Pifan
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für Eure Anmerkungen!!! :smile:

Zitat (von Anami):
Womit? Man könnte nun erstmal abwarten, ob sie das tatsächlich tut. Meist wird ja nur gedroht.
Mit den "Fall"
Zitat (von Harry van Sell):
Die sollte hier warum genau gegeben sein? Ist eines der beteiligten Kinder besonders auffällig in Sozialverhalten?


Ja, sind pubertierende Jugendliche. :grins:
Nein, nichts Besonderes.

Zitat:
4) Ist die Schule eventuell Schadenersatzpflichtig?


Zitat (von cirius32832):
Ahja... hat aber mit dem Schadensfall nichts zu tun. Ich sehe hier keine Aufsichtspflichtverletzung


Ich hatte dazu gelesen, dass dies durchaus der Fall sein kann, wenn die Lehrer ihre Pausenaufsicht nicht ordentlich nachgehen.

In einem anderen Fall mit Sachbeschädigung (Brille wurde beschädigt) hat die Versicherung von der Schule den Schaden getragen, nachdem die Privathaftpflicht die Regulierung abgelehnt hatte.
Passierte auch in der gleichen Schule in der Pause.

Daran soll es aber nicht scheitern.

Problem ist nur, dass die andere Person auf stur schaltet und jetzt morgen zu "ihren" Anwalt geht.
Ferner vertraue ich der Person nicht mehr, da sie anfänglich von einem beschädigten Reißverschluss gesprochen hatte, den man austauschen müsste, da man den nicht reparieren kann.
Auf den übermittelten Bildern ist zusehen das "nur" eine Naht die aufgegangen ist (ca. 8 cm, das hat unser Kind auch bestätigt) auf folge Bildern ist die Naht schon auch ca. 30-40 cm auf gewesen.
Zudem tauche ein Bild mit einer Beschädigung am Polstergurt auf, wovon überhaupt nicht die Rede gewesen ist. Auch ist nicht nachvollziehbar, wie dieser Schaden überhaupt zustande gekommen sein soll.

Na ja, da müssen wir wohl abwarten.

-- Editiert von User am 10. April 2023 18:31

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39718x hilfreich)

Zitat (von Pifan):
auf folge Bildern ist die Naht schon auch ca. 30-40 cm auf gewesen.
Zudem tauche ein Bild mit einer Beschädigung am Polstergurt auf, wovon überhaupt nicht die Rede gewesen ist. Auch ist nicht nachvollziehbar, wie dieser Schaden überhaupt zustande gekommen sein soll.

Wenn sich der Schaden durch Inkompetenz des Geschädigten vergrößert, dann ist das regelmäßig nicht das Problem des Schädigers.
Und Schäden anzulasten die nicht auf dem Ereignis beruhen, sind schlichter Betrug und damit strafbar ...



Zitat (von Pifan):
verlangt von uns Eltern jetzt Schadenersatz (Pauschal 45 EUR

Ein schultäglich genutzter Rucksack ist nach 3,5 Jahren nahezu wertlos, der Schaden somit entsprechend gegen 0,0.



Zitat (von Pifan):
und jetzt morgen zu "ihren" Anwalt geht.

Der euch vermutlich einen entsprechenden (mehrseitigen) Brief schreiben wird, gespickt mit Paragrafen und Urteilen um euch von der angeblichen Aussichtslosigkeit der Gegenwehr zu überzeugen ...


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 925x hilfreich)

Wie kann man nur so einen Aufriss machen? Der Sohn beschädigt einen Rucksack ... zahlt die 45 Euro und zieht es dem Sohn vom Taschengeld ab.

Typisch deutsches Gehabe.

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39718x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Typisch deutsches Gehabe.

Nun, nicht jeder möchte sein Geld in den Rachen von Leuten schmeißen, die unberechtigterweise "gib Geld" schreien ...


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13687 Beiträge, 4352x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Wie kann man nur so einen Aufriss machen? Der Sohn beschädigt einen Rucksack ... zahlt die 45 Euro und zieht es dem Sohn vom Taschengeld ab.
Eher: Wie kann man so einen Aufriss machen für einen uralten Rucksack, der einen Wert von vielleicht 10 Euro hatte.

Noch dazu könnte der Rucksack beschädigt gewesen sein (und ist deshalb gerissen), da würde ich erstmal den einwandfreien Zustand beweisen lassen.

Zitat:
Die Mutter von dem Jungen verlangt von uns Eltern jetzt Schadenersatz
Wenn sie das wirklich so vor Gericht bringt wird sie grandios scheitern (Eltern haften nie für ihre Kinder - auch wenn es da so bescheuerte Schilder gibt).
Wenn aber wirklich ein Anwalt hinzugezogen wird, dann wird der schon wissen, wen er verklagen muss.

Wie sieht es denn mit Versicherungen aus (Privathaftpflicht oder Rechtschutz), habt ihr da was?

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Pifan
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Wie kann man nur so einen Aufriss machen? Der Sohn beschädigt einen Rucksack ... zahlt die 45 Euro und zieht es dem Sohn vom Taschengeld ab.

Typisch deutsches Gehabe.


Es ist ja nicht so, was wir nicht wollen.
Problem ist halt, sie hat die Angelegenheit am Anfang anders geschildert, als wie es auf den Bildern zu sehen ist.
Es ist leider in meiner Natur, dass ich dann misstrauisch werde.
Wir haben letztendlich eine Lösung angeboten, die den geliebten Schulranzen wieder fachmännisch in Ordnung bringt. Auch da sagte sie, sie hätte da nicht gefunden.
Bei mir ist es ein Anruf gewesen und ich hatte eine Zusage, dass man da reparieren kann.
In meinen Augen verhält die andere Person sich "etwas" unnachgiebig.

Nebenbei, wir hatten schon einmal einen ähnlichen Fall, aber umgekehrt, ein Kind hatte von uns den Reißverschluss vom Schulranzen irreparabel beschädigt. Wir sind damals nicht hingegangen und haben Schadensersatz gefordert.

Zitat (von reckoner):
Wie sieht es denn mit Versicherungen aus (Privathaftpflicht oder Rechtsschutz), habt ihr da was?


Wegen 10 bzw. 45 EUR wollte ich nicht die Versicherung in Anspruch nehmen.
Rechtsschutz besteht keine.

Zitat (von Harry van Sell):
Der euch vermutlich einen entsprechenden (mehrseitigen) Brief schreiben wird, gespickt mit Paragrafen und Urteilen, um euch von der angeblichen Aussichtslosigkeit der Gegenwehr zu überzeugen ...


Zitat (von reckoner):
Eher: Wie kann man so einen Aufriss machen für einen uralten Rucksack, der einen Wert von vielleicht 10 Euro hatte.

Noch dazu könnte der Rucksack beschädigt gewesen sein (und ist deshalb gerissen), da würde ich erstmal den einwandfreien Zustand beweisen lassen.


Letzteres habe ich auch schon vermutet, dass der Schulrucksack vorgeschädigt gewesen ist.

Ich bin gespannt.
Ein einigermaßen kompetenter Anwalt sollte das im Ansatz abwiegeln, aber bei unserem Glück rechne ich mit Post.

Vielen Dank für eure Beiträge.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39718x hilfreich)

Zitat (von Pifan):
Ein einigermaßen kompetenter Anwalt sollte das im Ansatz abwiegeln

Nicht mal ansatzweise, das ist überhaupt nicht seine Aufgabe, im Gegenteil würde er damit wohl sogar gegen seine Berufspflichten verstoßen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13687 Beiträge, 4352x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Wegen 10 bzw. 45 EUR wollte ich nicht die Versicherung in Anspruch nehmen.
Spätestens wenn wirklich etwas von einem Anwalt kommt solltet ihr das aber tun (wenn nicht gar jetzt schon).
Die Versicherung wehrt auch unberechtigte Ansprüche ab. Wenn ihr bei der Schadensmeldung ausdrücklich auf das Alter des Rucksacks hinweist wird sie imho die Regulierung komplett zurückweisen (es gibt aber sicher auch Versicherungen, die solche Kleinigkeiten einfach zahlen, um die Sache vom Tisch zu haben - da kostet ja jede Stunde die sich ein Sachbearbeiter damit beschäftigt mehr).

Zitat:
Ein einigermaßen kompetenter Anwalt sollte das im Ansatz abwiegeln,
Sehe ich auch so. Ein Anwalt muss seinen Mandanten auch dermaßen beraten, dass er von aussichtslosen Klagen abrät (etwa von den 45 Euro, oder eben von einer Klage gegen die Eltern). Tut er das nicht macht er sich mitunter schadenersatzpflichtig.
Aber egal, das ist alles nicht euer ein Problem.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31913 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von Pifan):
Ich hatte dazu gelesen, dass dies durchaus der Fall sein kann, wenn die Lehrer ihre Pausenaufsicht nicht ordentlich nachgehen.
Du weißt aber gar nicht, wie die Pausenaufsicht ihrer Pflicht nachging. Es dürfte nicht zu den Pflichten gehören, pubertierenden Jugendlichen jeden Handgriff zu untersagen oder ihn zu unterbinden.
Zitat (von Pifan):
und jetzt morgen zu "ihren" Anwalt geht.
Die Mutter des Jungen geht also heute zu ihrem Anwalt. Ja, das kannst du nicht verbieten. Was sie dem Anwalt und er ihr erzählt und er dann evtl. für sie tut, ist noch immer unbekannt. Insofern ist das abzuwarten.
Zitat (von Pifan):
Wegen 10 bzw. 45 EUR wollte ich nicht die Versicherung in Anspruch nehmen.
Wenigstens das ist verständlich.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 279x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wenigstens das ist verständlich.


Man sollte jetzt aber trotzdem die Versicherung schleunigst an Bord holen ... weil mit dem Einschalten des Anwalts auf Seite der Geschädigten kann es jetzt doch erheblich teurer werden...

Und das nicht rechtzeitige Informieren der Versicherung kann ein Obliegenheitsverletzung darstellen die selbige dann von der Leistung befreit.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7109 Beiträge, 1484x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Du weißt aber gar nicht, wie die Pausenaufsicht ihrer Pflicht nachging. Es dürfte nicht zu den Pflichten gehören, pubertierenden Jugendlichen jeden Handgriff zu untersagen oder ihn zu unterbinden.


Genauso ist es!

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2276 Beiträge, 357x hilfreich)

Grundsätzlich ist der Fall relativ einfach:

Schüler A schädigt Schüler B.
Damit ist Schüler B zur Forderung von Schadenersatz von Schüler A berechtigt.

Kompliziert wird es jetzt, wenn unklar ist, wer von wem was fordert.
Wenn die Eltern von Schüler B (wie geschildert) bei den Eltern von Schüler A Schadenersatz fordern, ist die Forderung unberechtigt, weil die Eltern von A keinen Schaden verursacht haben.

Wenn die Eltern von B bei Schüler A Schadenersatz fordern, ist die Forderung unberechtigt, weil die Eltern von B nicht von Schüler A geschädigt wurden.

Korrekterweise müsste tatsächlich Schüler B (ggf. vertreten durch seine Eltern) bei Schüler A (selbst vertreten durch die seinigen Eltern) den Schadenersatz einfordern.

Dabei gehe ich davon aus, dass der beschädigte Rucksack Eigentum von B ist. Wenn der nur eine Leigabe von B's Eltern an B ist, sieht das wieder komplizierter aus.

Ich denke hier wird deutlich, warum absolut präzise Informationen unabdingbar sind.

Der nächste Punkt ist, dass der Geschädigte (wer auch immer das ist) den entstandenen Schaden beziffern muss. Das wird bei einem täglich gebrauchten Rucksack gar nicht mal so trivial, insbesondere die Abgrenzung zum normalen Verschleiß. Immerhin handelt es sich beim beschädigten Teil um eine Komponente, die bestimmungsgemäß regelmäßig angefasst und bedient wird...unter einem "Griff" an einem Rucksack stelle ich mir persönlich einen Tragegriff vor, der die Last des Rucksacks in der Regel alleine tragen soll.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
insbesondere die Abgrenzung zum normalen Verschleiß. Immerhin handelt es sich beim beschädigten Teil um eine Komponente, die bestimmungsgemäß regelmäßig angefasst und bedient wird


TE hat das ja ein wenig beschoenigend formuliert, offenbar hat das Kind an dem Griff gerissen, um das andere Kind zu Fall zu bringen. Sowas gab es bei mir auf der Schule andauernd. Das ist dann keine bestimmungsgemaesse Benutzung mehr (da der Griff nicht das Gewicht von Rucksack *und* Kind tragen soll) und sicherlich auch kein "Versehen", sondern billigendes Inkaufnehmen.

In sofern sehe ich nicht, wieso man dem TE jetzt noch den Floh ins Ohr setzen soll, dass das am Ende die Schuld des Rucksackherstellers ist. :augenroll:

Zitat (von Pifan):
Wie wahrscheinlich ist es, dass ein Anwalt den Fall wegen 10 EUR bzw. 45 EUR übernimmt und unseren Sohn in die Pflicht nimmt?


In so einem Fall wird der gesetzliche Mindeststreitwert von 300 EUR fuer die Gebuehren angenommen, von daher kann sich das schon rentieren, wenn der Anwalt dringend Mandanten braucht. Oder die Eltern des Geschaedigten da Stammkunden sind, dann macht man das, um keinen guten Mandanten zu verlieren.

Ich kann da auch nur raten, den Ball flach zu halten, weil es am Ende teuer wird, wenn anwaltliche Betreibung und womoeglich - bei galloppierender Sturheit - ein Gerichtsprozess folgen. Selbst wenn die Gegenseite auf 40 EUR klagt und nur 10 zugesprochen bekommt, hat TE zu 25% verloren und muss damit 25% der Prozesskosten tragen. Was dann deutlich mehr als 40 EUR sind.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Ich kann da auch nur raten, den Ball flach zu halten, weil es am Ende teuer wird, wenn anwaltliche Betreibung


Warum? Bis jetzt würde den Anwalt erst mal die Geschädigte bezahlen.

Zitat (von BigiBigiBigi):
Selbst wenn die Gegenseite auf 40 EUR klagt und nur 10 zugesprochen bekommt, hat TE zu 25% verloren und muss damit 25% der Prozesskosten tragen.


Nö, die Kosten müsste dann die Klägerin zahlen, denn die TE ist ja bereit die 10€ zu bezahlen.

Aber so weit sind wir ja noch gar nicht. Die Geschädigte hat bis jetzt scheinbar noch nicht mal eine nachvollziehbare und begründetet Schadenersatzforderung gestellt. Ob Anwalt oder Gericht; die Kosten würde bis jetzt die Geschädigte zahlen.

Und einen pauschalen Schadenersatz (auf Zuruf) kennt das BGB nicht und die Rechtsprechung sieht ihn nur in wenigen Ausanhmefällen vor.

Zitat (von Pifan):
Die Mutter von dem Jungen verlangt von uns Eltern jetzt Schadenersatz (Pauschal 45 EUR,

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2276 Beiträge, 357x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Das ist dann keine bestimmungsgemaesse Benutzung mehr (da der Griff nicht das Gewicht von Rucksack *und* Kind tragen soll) und sicherlich auch kein "Versehen", sondern billigendes Inkaufnehmen.


Natürlich ist das kein bestimmungsgemäßer Gebrauch mehr.
Aber der defekte Griff war auch nicht mehr neu und durch den jahrelangen bestimmungsgemäßen Gebrauch bereits nicht mehr neuwertig.

Zitat (von BigiBigiBigi):
In sofern sehe ich nicht, wieso man dem TE jetzt noch den Floh ins Ohr setzen soll, dass das am Ende die Schuld des Rucksackherstellers ist. :augenroll:

Es geht nicht darum die Schuld irgendwem zuzuschieben. Es geht darum die Höhe des Schadens zu bewerten.

Wenn der Schädiger durch sein Verhalten einen Griff abreißt (oder einen Reißverschluss), der durch jahrelangen bestimmunsgemäßen Verschleiß ohnehin nur noch an Rotz und Faden hängt, dann tendiert der Schaden gegen 0.
Wenn der Schädiger aber durch so etwas einen Griff an einem neuen Schulrucksack abreißt, dann dürfte der Schaden deutlich höher zu bewerten sein.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 925x hilfreich)

(OT): Mücke => Elefant ... German Mi Mi Mi.

2x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Wenn der Schädiger durch sein Verhalten einen Griff abreißt (oder einen Reißverschluss), der durch jahrelangen bestimmunsgemäßen Verschleiß ohnehin nur noch an Rotz und Faden hängt, dann tendiert der Schaden gegen 0.



Und das willst du wie beweisen?

Und ausserdem wird deshalb der Schaden nicht geringer sondern es könnte höchstens einen Vermögensvorteil geben der auszugleichen wäre! Viel Spaß dabei diesen Nachweis zu führen.

Signatur:

Gruß Charly

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