Bei einer Polizei Kontrolle 40min in der Kälte

10. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb483888-57
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Bei einer Polizei Kontrolle 40min in der Kälte

Guten Morgen,

Heute um ca. 3:30 hat uns die Polizei angehalten und nach langem reden haben sie das ganze auto durchsucht, wir müssten das auto verlassen und wir standen dann draußen bei -8* ich habe öfters gefragt ob ich meine Jacke anziehen kann und sie haben es verweigert sie meinten ich soll jetzt da in der Kälte stehen (ca. 40min standen wir da in der Kälte)

Meine Frage ist darf die Polizei das? Kann ich ne Beschwerde einreichen oder was anderes??

Wir meinten auch das die Jacken als erstes durchsuchen sollen aber sie meinten das sie es zum Schluss machen.


Ich hoffe einer kann mir die Frage beantworten Vielen Dank schon mal

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Natürlich kann man sich schriftlich beschweren.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119508 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von fb483888-57):
Meine Frage ist darf die Polizei das?




Zitat (von fb483888-57):
Kann ich ne Beschwerde einreichen oder was anderes??

Klar, beschweren kann man sich immer.

Man könnte soger über eine entsprechend Anzeige sowie Forderung von Schadenersatz / Schmerzensgeld nachdenken.
Bei letzerem wäre allerdings der Nachweis von Schaden und Schmerzen erforderlich.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb483888-57
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Antwort, also wir waren zu 4 und eine tankstelle hat ja kameras.

Also ich müsste z.b zum Arzt gehen und alles schilder der würde mich untersuchen und z.b sagen du hast fieber Erkältung usw oder?

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von fb483888-57):
Meine Frage ist darf die Polizei das?




Zitat (von fb483888-57):
Kann ich ne Beschwerde einreichen oder was anderes??

Klar, beschweren kann man sich immer.

Man könnte soger über eine entsprechend Anzeige sowie Forderung von Schadenersatz / Schmerzensgeld nachdenken.
Bei letzerem wäre allerdings der Nachweis von Schaden und Schmerzen erforderlich.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119508 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von fb483888-57):
Also ich müsste z.b zum Arzt gehen und alles schilder der würde mich untersuchen und z.b sagen du hast fieber Erkältung usw oder?

Das wäre der erste Schritt.
Der zweite wäre dann, nachzuweisen das die Ursache das rumstehen bei der Durchsuchung war.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)

Bei Erfrierungen könnte ich mir den Nachweis der Kausalität vorstellen...aber bei einer Erkältung? Die fängt man sich im Winter eh an jeder Ecke ein - das stell ich mir schwierig vor.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119508 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Die fängt man sich im Winter eh an jeder Ecke ein - das stell ich mir schwierig vor.

Ja, es hängt wie so oft an der Güte der Argumente. Ein Selbstläufer wird das nicht.

Erfolgreicher könnte da eine Entschädigung für die 40 Minuten sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Erfolgreicher könnte da eine Entschädigung für die 40 Minuten sein.
????

Ich kann mir vorstellen, dass hier ein BTM Verdacht bestand. Da kann eine Durchsuchung von Auto und 4 Personen incl. der (üblichen) Diskussionen doch durchaus 40 Minuten dauern.

Finde ich jetzt nicht so ungewöhnlich.

Ohne Verdacht wird doch kein Auto komplett durchsucht.

Berry

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Louis Cypher
Status:
Schüler
(489 Beiträge, 177x hilfreich)

Ich finde es nur verwunderlich, dass die Jacken erst zum Schluss kontrolliert werden sollten.
Ich kenne das eher anders herum. Erst die Jacken, dann meinetwegen in aller Ruhe das Fahrzeug. Dem Kontrollierten wird ja mit Jacke auch nicht kälter als dem Kontrollierenden. Höchstens wärmer, wenn noch Dope im Auto ist. ;)

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119508 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Finde ich jetzt nicht so ungewöhnlich.

Ich schon.
Auch Verdächtige sollte man nicht bei -8C° ohne ausreichende Schutzkleidung rumstehen lassen.



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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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