Bei kleiner Reparatur Gerät komplett zerstört

12. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
fafe**
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Bei kleiner Reparatur Gerät komplett zerstört

Liebe Community,

ein Elektrogerät wurde wegen eines defekten Kabels zu einem kleinen lokalen Fachbetrieb zur Reparatur gebracht.
Das Kabel war etwa mittig durchtrennt und sollte lediglich fachgerecht instand gesetzt werden.

Ein paar Tage später konnte das Gerät abgeholt werden.
Das Kabel wurde repariert, jedoch wurde das Gerät dabei beschädigt / zerstört und zwar sowohl optisch (Es wurden Schrauben durch die Oberfläche gebohrt und Spaltmaße passen nicht mehr), als auch technisch (keine Funktion).

Der Betrieb stritt ab, dass sie das Gerät angefasst hätten und beteuerte, lediglich das Kabel "geflickt" zu haben.
Da lediglich der Meister anwesend war und sich der ausführende Techniker zu diesem Zeitpunkt nicht mehr im Betrieb aufhielt, wollte sich der Chef noch einmal bei seinem Mitarbeiter erkundigen.

Ein paar Tage später erhielt ich von diesem Betrieb einen Anruf, dass der ausführende Mitarbeiter das Gerät zum durchmessen geöffnet hatte.
Dabei hat er es anscheinend nicht mehr korrekt zusammenbekommen und hat durch die Oberfläche eben diese Schrauben gebohrt.
Abgesehen von diesem optischen Manko, befindet sich ausgerechnet an dieser Stelle eine Touch-Funktionalität (was jetzt natürlich nicht mehr funktioniert).

Der Betrieb stellt sich quer, den Gegenstand zu ersetzen.

Daraufhin hatte ich an besagten Betrieb eine höfliche Mail verfasst, die nochmal den aktuellen Sachverhalt enthielt und einer Aufforderung, den zerstörten Gegenstand zu ersetzen.

Bis dato erhielt ich lediglich eine Antwort, dass das Thema dem Anwalt des Betriebs übergeben wurde.

Wie ist hier die rechtliche Lage?

Mit freundlichen Grüßen


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-- Editiert fafe** am 12.12.2014 09:34

-- Editiert fafe** am 12.12.2014 09:35

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1226x hilfreich)

quote:
Dabei hat er es anscheinend nicht mehr korrekt zusammenbekommen und hat durch die Oberfläche eben diese Schrauben gebohrt.


Das ist ja sein Problem, er ist der Profi. Das wäre nur dann dein Problem, wenn er gesagt hätte "mit dem Gerät kenne ich mich nicht aus, soll ich trotzdem?" und du "ja" gesagt hättest.

quote:
Wie ist hier die rechtliche Lage?


Schadensersatzforderungen sind grundsätzlich hier kein Problem. Ob die Gegenseite sich dann bei der Beweisbarkeit quer stellt und frech lügt "der Kunde hat das schon so in den Laden gebracht", weiß natürlich keiner.

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Wer es kaputt macht, muss es auch bezahlen ...



quote:<hr size=1 noshade>Der Betrieb stritt ab, dass sie das Gerät angefasst hätten und beteuerte, lediglich das Kabel "geflickt" zu haben. <hr size=1 noshade>

Was weit ab von "fachgerecht" ist ...



Ich würde nochmals den Ersatz des Schadens fordern, mit Fristsetzung nach Datum (14 Tage), per Einschreiben.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#3
 Von 
fafe**
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Betrieb hat schriftlich zugegeben, das Gerät geöffnet zu haben.
Jetzt fahren sie aber eine ganz miese Schiene und behaupten, mich mehrfach aufgeklärt zu haben, dass eine Reparatur möglicherweise fehlschlägt und dass sie das Gerät öffnen müssen! Sie würden den Schaden definitiv nicht übernehmen und ich sollte mir doch anwaltliche Hilfe suchen, falls ich damit nicht einverstanden bin.

Fakten:
- ich würde definitiv nicht über Risiken informiert
- es war nie die Rede davon, das Gerät zu öffnen, sondern nur das Kabel zu reparieren (ferner noch haben sie in Anwesenheit meiner Freundin abgestritten, den Gegenstand geöffnet zu haben!)



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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>dass eine Reparatur möglicherweise fehlschlägt <hr size=1 noshade>

Zwischen "Reparatur erfolglos" und "Gerät durch vorsätzliche Inkometenz/Gemurkse zerstört" besteht aber schon ein Unterschied.



Hast Du schon ein Einschreiben mit Frist gesendet?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fafe**
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Werd ich noch machen.
Aber was ändert dies?
Letztendlich würde es sich doch auf einen Prozess hinauslaufen, wenn er stur bleibt oder?
Das würde ich gerne vermeiden, da kein Rechtsschutz vorhanden...

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

quote:
es war nie die Rede davon, das Gerät zu öffnen, sondern nur das Kabel zu reparieren

Ein Anschlusskabel darf nicht repariert werden, das muss getauscht werden.
Und der Austausch geht verständlicher Weis wohl nur mit einem öffnen des Gerätes. Alles andere würde gegen die VDE 0113 verstoßen.

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fafe**
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Das mag sein, ändert aber auch nix daran, dass das Gerät zerstört wurde.
Und wie gesagt, das Kabel wurde nicht getauscht.

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Werd ich noch machen.
Aber was ändert dies? <hr size=1 noshade>

Dann wäre er in Verzug und man könnte die Anwaltskosten von Anfang an einfordern.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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