Bein gestellt...Jacke kaputt

17. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
Rreennaa
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bein gestellt...Jacke kaputt

Hallo

Meiner Tochter (13) ist auf dem Schulhof ein Bein gestellt worden. Sie ist daraufhin gestürzt, leider ist die teure neue Winterjacke kaputt.

Nun hat mich die Mutter des anderen Mädchens angerufen um mir mitzuteilen das sie den Schaden weder übernimmt noch ihrer Versicherung meldet, weil ihre Tochter behauptet das meine Tochter von alleine gestolpert wäre.

Es gibt eine Lehrerin die gesehen hat wie es passierte und bezeugt das mein Kind nur gestürzt ist weil ihr von dem anderen Mädchen das Bein gestellt wurde. Das ist der Mutter aber egal.

Ich weiß nicht weiter.

Bleibe ich wirklich auf dem Schaden sitzen?

Danke

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-- Editiert Rreennaa am 17.12.2014 01:06

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1226x hilfreich)

quote:
Das ist der Mutter aber egal.


Fristsetzung per Einschreiben/Rückschein, nach Fristablauf zum Anwalt. Mal sehen, ob ihr das dann auch noch egal ist.

Prinzipiell kannst du die Verursacherin verklagen mit der Lehrerin als Zeugin. Ob die Mutter den Aufwand will? Aus einem Urteil kannst du dann 30 Jahre lang vollstrecken, also selbst wenn das Kind das Geld jetzt nicht hat, irgendwann wird es das haben.

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#2
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

quote:
Das ist der Mutter aber egal.


Diese muss für den von ihrer Tochter verursachten Schaden auch nicht aufkommen und dadurch ist es ihr eben egal.


quote:
Bleibe ich wirklich auf dem Schaden sitzen?


Du musst dich da an die Verursacherin halten und dass ist eben die 13 jährige Schulkameradin deiner Tochter.

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#3
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)


Vor knapp 20 Jahren ist in Bayern aber mal ein Urteil durch die Instanzen gegangen, das den Anspruch auf gezielt herbeigeführte Verletzungen beschränkte, die über das "übliche Maß" hinaus gingen. Durchaus als üblich hat man es da angesehen, dass sich elfjährige Jungen während der Pausen Beinchen stellen und raufen. Dementsprechend wurde damals ein Anspruch verneint.

Sowieso ist ein Verfahren ja nicht ganz von Risiko befreit. Es wird darauf ankommen, was die Lehrerin genau gesehen haben will. Zu blauäugig würde ich also nicht auf den Sieg schielen. Die Kosten für ein Verfahren würden Sie zumindest vorstrecken müssen.

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#4
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1226x hilfreich)

quote:
Durchaus als üblich hat man es da angesehen, dass sich elfjährige Jungen während der Pausen Beinchen stellen und raufen.


Von 13-jährigen dürfte man da durchaus mehr Einsicht erwarten als von 11-jährigen. In dem Alter gab es in meiner Klasse keine Raufereien mehr. Erst recht nicht zwischen Mädchen. ;-P

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39595 Beiträge, 14171x hilfreich)

In diesem Alter haften die Kinder selbst, siehe BGB.

wirdwerden

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