Beleidigung, Verleumdung bei Facebook, Schmerzensgeld

19. Dezember 2020 Thema abonnieren
 Von 
go498533-45
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 0x hilfreich)
Beleidigung, Verleumdung bei Facebook, Schmerzensgeld

Ein ehemaliger Kollege postet beleidigungen, falsche Tatsachen usw. und bei Facebook.

ich war beim Anwalt und habe ihn abmahnen lassen.

er ignoriert dies und macht weiter.

der Anwalt sagte, es gibt nur die Möglichkeit Klage einzureichen, das die alten postings gelöscht werden, es gibt aber keine Möglichkeit, dass er z. b. bestraft wird bei weitermachen.

er sagte man kann auch ein Schmerzensgeld fordern um die ich ca. 1500 EUR.

ist dies richtig?
ist das Schmerzensgeld realistisch. 1500 erscheinen mir für 50 bis 100 Postings mit beleidigungen und in den Dreck ziehen etwas mau.

-- Editiert von Moderator am 19.12.2020 13:37

-- Thema wurde verschoben am 19.12.2020 13:37

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21 Antworten
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#1
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Zitat (von go498533-45):
ist das Schmerzensgeld realistisch. 1500 erscheinen mir für 50 bis 100 Postings mit beleidigungen und in den Dreck ziehen etwas mau.
Ich würde eher 0 Euro als realistisch ansehen.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
ist das Schmerzensgeld realistisch. 1500 erscheinen mir für 50 bis 100 Postings mit beleidigungen und in den Dreck ziehen etwas mau.
Ich halte das eher für ziemlich viel. Bei einer Beleidigung im Internet kann man in den meisten Fällen wohl eher so 100€ ansetzen. Auf die Zahl der Postings kommt es dabei nicht unbedingt entscheidend an. Berücksichtigt werde müssen auch der Hintergrund des Konflikts, die jeweilige Position der Beteiligten, der Inhalt der Beleidigungen, deren Tatsachenbezug, die Zahl der tatsächlichen oder möglichen Leser, der Zeitraum, die Folgen, und so weiter. Kann gut sein, dass dan 1500 dabei herauskommen. Die Zahl alleine betrachtet ist aber eher hoch als gering.

Zitat:
der Anwalt sagte, es gibt nur die Möglichkeit Klage einzureichen, das die alten postings gelöscht werden, es gibt aber keine Möglichkeit, dass er z. b. bestraft wird bei weitermachen.
Der Anwalt kennt den Fall und wird sich seine Gedanken gemacht haben, also wird er es hoffentlich auch besser wissen. Ohne den Fall zu kennen hätte ich jetzt vermutet, dass es sehr wohl Sinn ergeben könnte, wenn man hier eine Unterlassungsklage erhebt, mit der ihm die Begehung solcher (oder sehr ähnlicher Taten) in der Zukunft untersagt wird.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von go498533-45):
der Anwalt sagte, es gibt nur die Möglichkeit Klage einzureichen, das die alten postings gelöscht werden, es gibt aber keine Möglichkeit, dass er z. b. bestraft wird bei weitermachen.

Was macht der Anwalt denn beruflich?



Zitat (von Zuckerberg):
Ohne den Fall zu kennen hätte ich jetzt vermutet, dass es sehr wohl Sinn ergeben könnte, wenn man hier eine Unterlassungsklage erhebt, mit der ihm die Begehung solcher (oder sehr ähnlicher Taten) in der Zukunft untersagt wird.

Nicht nur das, sondern auch eine angemessene Strafzahlung bei der Begehung weiterer Taten...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
go498533-45
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 0x hilfreich)

"der beklagte wird verurteilt, es bei Meldung es bei Meldung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung, fälligen ordnungsgeldes bis 250, 000 EUR, Ersatzweise ordnungshaft bis zu 6 Monaten, im wiederholungsfall ordnungshaft bis zu 2 Jahren, es zu unterlassen (....)

ist dies damit gemeint?

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Ja, genau so was ist gemeint.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
go498533-45
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 0x hilfreich)

reicht das dann als Antrag oder muss man noch was hinzufügen?

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#7
 Von 
go498533-45
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 0x hilfreich)

Es kam die Antwort des Betreuers des Mannes der ist psychisch krank hält sich für eine andere Person
ist er jetzt schuldunfaehig?

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#8
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

-doppelt-

-- Editiert von Ballivus am 20.01.2021 14:35

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#9
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Zitat (von go498533-45):
ist er jetzt schuldunfaehig?

Das muss im Zweifel ein Gutachter klären, wobei ich bezweifel, dass für solch ein Kleinkram ein Gutachten erstellt wird.
Das Gericht wird sich die Betreuungsakte kommen lassen und nach dem etwaigen Gutachten in der Betreuungssache entscheiden.
Schuldfähigkeit bezieht sich aber nur auf einen Strafprozess.

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von go498533-45):
Es kam die Antwort des Betreuers des Mannes
Es geht um einen ehemaligen Kollegen... weißt du nicht besser, ob das stimmen könnte, dass er so Knall auf Fall ein Psychopath oder schizophren wird?

Wenn das wirklich so ist, wird es lange dauern, bis du einen € rausholst.

edit:
Was sagt dein Betreuer zu deinem Verlangen?

-- Editiert von Anami am 20.01.2021 15:22

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von go498533-45):
ist er jetzt schuldunfaehig?

Kann man nicht sagen, aber die Tendenz geht in diese Richtung.

Und es geht auch eine Tendenz in die Richtung, das man da vermutlich nichts an Schadenersatz beitreiben könnte.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort


#13
 Von 
go498533-45
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist jetzt ein Vergleich geschlossen worden, das der Betreuer des Typen die Sachen löscht.
das wars.
kein Schmerzensgeld, nichts weiter.
soll ich damit zufrieden sein?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von go498533-45):
soll ich damit zufrieden sein?

Kommt ganz darauf an, ob das
Zitat (von bertram-der-bärtige):
Viele dieser leben am Existenzrand.

zutrifft ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
go498533-45
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von go498533-45):
soll ich damit zufrieden sein?

Kommt ganz darauf an, ob das
Zitat (von bertram-der-bärtige):
Viele dieser leben am Existenzrand.

zutrifft ...


der Mann lebt von Taschengeld und ist psychisch krank steht unter Betreuung

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von go498533-45):
der Mann lebt von Taschengeld und ist psychisch krank steht unter Betreuung

Vergiss jede Form von Schadenersatz / Schmerzensgeld.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von go498533-45):
der Mann lebt von Taschengeld und ist psychisch krank steht unter Betreuung
Ich meine, du weißt doch längst, dass solche Art Streit gar nichts bringt. Dem Kollegen nicht und dir auch nicht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
go498533-45
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Einträge wurden einfach gelöscht das wars.
kein Schadensersatz, keine Verhandlung, keine Strafe.

muss ich das so hinnehmen?
ist man direkt vor allem geschützt nur weil man unter Betreuung steht?

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Da hat sich in den letzten 2 Monaten nichts an der Rechtslage geändert.

Wenn Sie darauf bestehen, dass er bestraft wird, dann stellen Sie ebehalt Strafantrag. Das hätten Sie längst tun können. Inzwischen könnte dafür die Frist verstrichen sein. Macht aber wohl keinen Unterschied, da das wahrscheinlich sowieso eingestellt worden wäre. Jedenfalls würde sich dann vielleicht zeigen (bzw. hätte sich vielleicht gezeigt), ws von der Schuldunfähigkeit zu halten ist (wenn es auf diese überhaupt angekommen und das alles nicht schon aus anderen Gründen eingestellt worden wäre).

Auf eine Verhandlung haben Sie sowieso keinen Anspruch. Aber eigentlich dürften Sie daran auch gar kein Interesse haben.

Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihnen ein Schaden entstanden ist und dieser Mann Ihenn den ersetzen soll, dann können Sie einen Mahnbescheid beantragen. Wahrscheinlich wird der Betreuer diesem aber widersprechen. Alternativ können Sie klagen. Dazu müssen Sie zuerst aber mal die Gerichtskosten einzahlen. Und da der Mann vermutlich kein Geld hat, wird er Ihnen das Geld auch nie zurückzahlen, selbst wenn Sie vor Gericht erfolgreich sein sollten.

Zur Klarstellung: Die Betreuung ist nicht das Entscheidende. Entscheidend sind die Schuldunfähigkeit bzw. ganz einfach die Mittellosigkeit. Wo soll das Geld denn herkommen? Soll der Mann eine Niere verkaufen?

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von go498533-45):
muss ich das so hinnehmen?

Nö, man kann jetzt das ganze Arsenal auffahren das der Rechtsstaat hergibt - wenn man so viel Geld entbehren kann ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
soll ich damit zufrieden sein?
Nein, das solltest du auf keinen Fall!

Du solltest in jedem Fall ein paar Hundert Euro für einen Anwalt investieren und für die Gerichtsverhandlung, die du haben möchtest!

Gleichzeitig legst du schon mal einen ordentlichen 4-stelligen Betrag auf die Seite für den Gutachter, den der Richter bestimmt um feststellen zu lassen, wie doll doch deine Schmerzen waren und wieviel Schadensersatz dir zustehen.

Am Ende der Verhandlung darfst duz dich dann freuen, weil du das Ding wohl gewinnen wirst. Dir werden ein paar Euro-Fünfzig zugesprochen.

Freue Dich über den Zuspruch der paar Euro fünfzig.

Erkenne nach der ersten Freude dann, dass du zwar ein paar Euro fünfzig zugesprochen wurden und du dies für gerecht hälst, aber du dafür evtl mehrere tausend Euro hast investieren müssen, die du wohl nie wieder in deinem Leben sehen wirst.

Du kannst davon ausgehen, dass der Mann keinen Cent übrig hat um dir das jehmals zurückzuzahlen.

Zitat:
muss ich das so hinnehmen?
Wenn man nicht gewillt ist ein paar tausend Euro zu investieren, sollte man sich darüber freuen, dass die Posts weg sind und die Sache vergessen, rachegefühle bringen nichts, kosten nur Geld...

1x Hilfreiche Antwort

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