Hi,
ein e-bay - Verkäufer lieferte nicht. Nach sachlicher Androhung zivilrechtlicher Schritte wurde ich schriftlich beleidigt. Ich möchte gerne dagegen vorgehen, weil die Beleidigungen verletzend waren, diffarmierend und völlig unsachlich. Welche Aussichten auf Erfolg hat das und wie gehe ich technisch vor (Strafanzeige? Über einen Rechtsanwalt? Polizei?)?
Dank, Fabia
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"Fabia"
Beleidigung via e-bay
13. Juli 2006
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Frage vom 13. Juli 2006 | 20:27
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Beleidigung via e-bay
Wer den Schaden hat...?
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#1
Antwort vom 14. Juli 2006 | 08:47
Von
Status: Beginner (131 Beiträge, 32x hilfreich)
Hallo,
gehe am besten zur Polizei und erstattest Anzeige wegen den Betrug.Nimm die ganzen Unterlagen mit: deine Bestellung, dein Kontoauszug das Du bezahlt hast und die E-Mail ausdrucken, in denen drinne steht, daß du ihn erinnert hast und die Beleidigung den er an dich gerichtet hat. Die Staatsanwaltschaft macht dann den Rest. Du kannst auch einen Rechtsanwalt einschalten, der ihn erstmal auffordert die Ware auszuliefern. Den Rechtsberatungshilfeschein kriegst du beim Amtgericht. Ich hoffe, ich konnte dir irgendwie weiterhelfen.
Gruß Ecky
-- Editiert von Ecky am 14.07.2006 08:49:20
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