Bemessung/Grundlage Schadenersatz nach Eigenschaftsirrtum

6. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
go519319-41
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Bemessung/Grundlage Schadenersatz nach Eigenschaftsirrtum

Hallo Forum,

wir haben bei ebay-kleinanzeigen eine Ware (~2 Jahre alt, NP 149,-) zu verschenken (0€ - bei Selbstabholung) angeboten.

1.) Es hatte sich ein Fehler (Erklärungsirrtum) in die Beschreibung eingeschlichen, der allerdings erst bei Abholung auffiel (Anzeige wurde natürlich sofort geändert).

2.) Der Abholer in spe wollte die Ware aber nicht mehr haben (auch nicht geschenkt) als er den Unterschied bemerkte (was allerdings erstaunlich schnell ging - er kam, schaute 1 sekunde und bemerkte dann den Unterschied).

3.) Der Abholer gab nun (einen Tag später) vor, 2 x 75 Minuten PKW-Anreiseweg gehabt zu haben und verlangt Schadenersatz in bisher nicht genannter Höhe [Annahme: eine Art Stundenlohn und Spritkosten]

Zusatzinfo:
Die Ware ist in beiden Ausführungen NEU exakt genauso teuer (149€) - der Unterschied ist von aussen nicht zu bemerken.

§523, §524 BGB sind gelesen; Arglist kann aber wohl ausgeschlossen werden...

Spielt der Verkaufpreis (hier 0€) überhaupt eine Rolle?
Ist es überhaupt ein Verkauf oder ist es eine Schenkung (trotz "ebay-kleinanzeigen")?
Wie stehts mit dem Schadenersatzanspruch?
Wie würde der sich bemessen?
Was würdet Ihr dem "geprellten" Abholer entgegenhalten?

Beste Grüße und Danke für fundierte Antworten,
Stephan



-- Editiert von go519319-41 am 06.07.2019 16:36

-- Editiert von go519319-41 am 06.07.2019 16:43

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39838x hilfreich)

Zitat (von go519319-41):
Die Ware ist in beiden Ausführungen NEU exakt genauso teuer (149€

Hier nicht relevant.



Zitat (von go519319-41):
der Unterschied ist von aussen nicht zu bemerken.

Und was genau ist der Unterschied?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
go519319-41
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

>Und was genau ist der Unterschied?
Die "Ware" ist eine Matratze, IKEA Modell "Morgedal". Gibt's in SCHAUM und LATEX. Sieht von aussen genau gleich aus. Das Innenleben ist dann eben etwas anders.

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#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Zeit wird er nicht als Schadensersatz bezahlt bekommen, aber die Spritkosten schon. Wenn Sie das Falsche anpreisen, dann müssen Sie damit rechnen, dem enttäuschten Reisenden den Sprit ersetzen zu müssen. Auch bei einem "Geschenk". Wie gesagt, Zeit ist bei Privatleuten nicht ersatzfahig.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#4
 Von 
go519319-41
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

>Zeit wird er nicht als Schadensersatz bezahlt bekommen, aber die Spritkosten schon.
Und warum nicht die Zeit?

>Wie gesagt, Zeit ist bei Privatleuten nicht ersatzfahig.
Das ergibt sich durch genau welche Rechtslage?

> Wenn Sie das Falsche anpreisen,
Ich suche hier keine Absolution ;) sondern eine Recht-Nachhilfe!
Ich möchte die Zusammenhänge einfach nur genau verstehen.

NACHTRAG:
Der "Geprellte" forderte (und bekam) 20€.
Wie gut, dass er nicht aus Peru kam.
Nachdem was ich bisher rauslesen konnte, hätte ich dann die Kosten für Flugreise auch ersetzen müssen?
Gibts da keinen "Grundsatz der Verhältnismässigkeit"?

Viele Grüße und Danke, Stephan

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#5
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Nachdem was ich bisher rauslesen konnte, hätte ich dann die Kosten für Flugreise auch ersetzen müssen?
So ist es.

Zitat:
Gibts da keinen "Grundsatz der Verhältnismässigkeit"?
Wenn Flugtickeds teils nicht mal 20Euro die Strecke kosten...

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39838x hilfreich)

Zitat (von go519319-41):
Gibt's in SCHAUM und LATEX.

Das ist in der Tat ein relevanter Unterschied



Zitat (von go519319-41):
Der "Geprellte" forderte (und bekam) 20€.

Als Richtlinie kann man 0,30 EUR je Kilometer nehmen



Zitat (von go519319-41):
Nachdem was ich bisher rauslesen konnte, hätte ich dann die Kosten für Flugreise auch ersetzen müssen?

Unter Umständen ja.



Zitat (von go519319-41):
Gibts da keinen "Grundsatz der Verhältnismässigkeit"?

Bei einer Ikea Matratze die Flugreise aus Peru eher nicht, bei einem seltenen einzigartigen Sammlerstück schon eher. Je weiter die Anreise und je geringer der Wert des Objektes desto problematischer ist es da was durchzusetzen. Und es kommt auch darauf an, ob die Anreise einzig wegen dieses Artikels gemacht wurde


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von go519319-41):
was allerdings erstaunlich schnell ging - er kam, schaute 1 sekunde und
...siegte. Der hatte vorher auf der Produktseite nachgeschaut. Der konnte Schaum von Latex unterscheiden. Das ist wirklich recht einfach.

Zitat (von go519319-41):
Der "Geprellte" forderte (und bekam) 20€.
Dann ist doch die Sache gegessen...
oder warum fragst du jetzt nochmal?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
go519319-41
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

>oder warum fragst du jetzt nochmal?
Weil meine -bewusst allgemein gehaltene- Ausgangs-Frage weder mit 20€ noch mit Matratzenqualitäten zu zu hatte.

Sondern: wie sich ein Anspruch bemisst und ob Schenkung/Verkauf (bds. privat) da wohl einen Uterschied macht.
Auf beides habe ich Meinungen gehört - Danke!
Aber leider nicht, wie die sich denn rechtlich begründen - Schade.


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