Hallo Forum,
wir haben bei ebay-kleinanzeigen eine Ware (~2 Jahre alt, NP 149,-) zu verschenken (0€ - bei Selbstabholung) angeboten.
1.) Es hatte sich ein Fehler (Erklärungsirrtum) in die Beschreibung eingeschlichen, der allerdings erst bei Abholung auffiel (Anzeige wurde natürlich sofort geändert).
2.) Der Abholer in spe wollte die Ware aber nicht mehr haben (auch nicht geschenkt) als er den Unterschied bemerkte (was allerdings erstaunlich schnell ging - er kam, schaute 1 sekunde und bemerkte dann den Unterschied).
3.) Der Abholer gab nun (einen Tag später) vor, 2 x 75 Minuten PKW-Anreiseweg gehabt zu haben und verlangt Schadenersatz in bisher nicht genannter Höhe [Annahme: eine Art Stundenlohn und Spritkosten]
Zusatzinfo:
Die Ware ist in beiden Ausführungen NEU exakt genauso teuer (149€) - der Unterschied ist von aussen nicht zu bemerken.
§523, §524 BGB sind gelesen; Arglist kann aber wohl ausgeschlossen werden...
Spielt der Verkaufpreis (hier 0€) überhaupt eine Rolle?
Ist es überhaupt ein Verkauf oder ist es eine Schenkung (trotz "ebay-kleinanzeigen")?
Wie stehts mit dem Schadenersatzanspruch?
Wie würde der sich bemessen?
Was würdet Ihr dem "geprellten" Abholer entgegenhalten?
Beste Grüße und Danke für fundierte Antworten,
Stephan
-- Editiert von go519319-41 am 06.07.2019 16:36
-- Editiert von go519319-41 am 06.07.2019 16:43
Bemessung/Grundlage Schadenersatz nach Eigenschaftsirrtum
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
ZitatDie Ware ist in beiden Ausführungen NEU exakt genauso teuer (149€ :
Hier nicht relevant.
Zitatder Unterschied ist von aussen nicht zu bemerken. :
Und was genau ist der Unterschied?
>Und was genau ist der Unterschied?
Die "Ware" ist eine Matratze, IKEA Modell "Morgedal". Gibt's in SCHAUM und LATEX. Sieht von aussen genau gleich aus. Das Innenleben ist dann eben etwas anders.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zeit wird er nicht als Schadensersatz bezahlt bekommen, aber die Spritkosten schon. Wenn Sie das Falsche anpreisen, dann müssen Sie damit rechnen, dem enttäuschten Reisenden den Sprit ersetzen zu müssen. Auch bei einem "Geschenk". Wie gesagt, Zeit ist bei Privatleuten nicht ersatzfahig.
>Zeit wird er nicht als Schadensersatz bezahlt bekommen, aber die Spritkosten schon.
Und warum nicht die Zeit?
>Wie gesagt, Zeit ist bei Privatleuten nicht ersatzfahig.
Das ergibt sich durch genau welche Rechtslage?
> Wenn Sie das Falsche anpreisen,
Ich suche hier keine Absolution sondern eine Recht-Nachhilfe!
Ich möchte die Zusammenhänge einfach nur genau verstehen.
NACHTRAG:
Der "Geprellte" forderte (und bekam) 20€.
Wie gut, dass er nicht aus Peru kam.
Nachdem was ich bisher rauslesen konnte, hätte ich dann die Kosten für Flugreise auch ersetzen müssen?
Gibts da keinen "Grundsatz der Verhältnismässigkeit"?
Viele Grüße und Danke, Stephan
Hallo,
So ist es.Zitat:Nachdem was ich bisher rauslesen konnte, hätte ich dann die Kosten für Flugreise auch ersetzen müssen?
Wenn Flugtickeds teils nicht mal 20Euro die Strecke kosten...Zitat:Gibts da keinen "Grundsatz der Verhältnismässigkeit"?
ZitatGibt's in SCHAUM und LATEX. :
Das ist in der Tat ein relevanter Unterschied
ZitatDer "Geprellte" forderte (und bekam) 20€. :
Als Richtlinie kann man 0,30 EUR je Kilometer nehmen
ZitatNachdem was ich bisher rauslesen konnte, hätte ich dann die Kosten für Flugreise auch ersetzen müssen? :
Unter Umständen ja.
ZitatGibts da keinen "Grundsatz der Verhältnismässigkeit"? :
Bei einer Ikea Matratze die Flugreise aus Peru eher nicht, bei einem seltenen einzigartigen Sammlerstück schon eher. Je weiter die Anreise und je geringer der Wert des Objektes desto problematischer ist es da was durchzusetzen. Und es kommt auch darauf an, ob die Anreise einzig wegen dieses Artikels gemacht wurde
...siegte. Der hatte vorher auf der Produktseite nachgeschaut. Der konnte Schaum von Latex unterscheiden. Das ist wirklich recht einfach.Zitatwas allerdings erstaunlich schnell ging - er kam, schaute 1 sekunde und :
Dann ist doch die Sache gegessen...ZitatDer "Geprellte" forderte (und bekam) 20€. :
oder warum fragst du jetzt nochmal?
>oder warum fragst du jetzt nochmal?
Weil meine -bewusst allgemein gehaltene- Ausgangs-Frage weder mit 20€ noch mit Matratzenqualitäten zu zu hatte.
Sondern: wie sich ein Anspruch bemisst und ob Schenkung/Verkauf (bds. privat) da wohl einen Uterschied macht.
Auf beides habe ich Meinungen gehört - Danke!
Aber leider nicht, wie die sich denn rechtlich begründen - Schade.
Und jetzt?
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