Hallo,
ich habe einen Apple IMac per eBay verkauft (Privatverkauf)
Der Käufer zahlte nach 2 Tagen per Paypal und ich habe den dann auch innerhalb von 2 Stunden per UPS verschickt.
Jetzt schrieb mir der Käufer das der Karton beschädigt gewesen sei und die Nachbarin diesen bereits beschädigt angenommen habe und der Mac defekt sei (Nachweise über den Defekt bekomme ich allerdings keine)
Jedenfalls habe ich UPS angeschrieben und wollte einen Schaden melden. Diese wiegelten aber ab und meinten das die Nachbarin die Annahme hätte verweigern müssen oder zu mindestens beim Zusteller hätte den Schäden hätte dokumentieren lassen sollen. Ist aber beides nicht passiert.
Jetzt will der Käufer von mir den Schaden ersetzt haben.
Frage: Bin ich Schadenersatzpflichtig? Oder muss der Käufer sich an die Nachbarin halten die das Paket angenommen hat?
Beschädigtes Paket wird angenommen
8. März 2017
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Frage vom 8. März 2017 | 14:30
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Beschädigtes Paket wird angenommen
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 8. März 2017 | 17:39
Von
Status: Unbeschreiblich (130350 Beiträge, 41516x hilfreich)
Zitat :Nachweise über den Defekt bekomme ich allerdings keine
Kommunikation mit dem Käufer einstellen.
1. Ohne Nachweis des Defektes muss man gar nichts machen.
2. Es fehlt der Beweis das es nicht die Nachbarin war
3. Mit der Übergabe des Paketes an den Versanddienstleister geht das Risiko erst mal auf den Käufer über.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 8. März 2017 | 21:22
Von
Status: Richter (8600 Beiträge, 4096x hilfreich)
Hallo
Wen der Käufer PP einschaltet und dort das Geld zurückholt, dan kann man ganz einfach einen ANwalt beauftragen, selbiges wieder vom Kufer zurückzuholen, den Anwalt darf dann sogar auch noch der Käufer bezahlenZitat:da aber mit Paypal bezahlt wurde ist Vorsicht geboten da Paypal gerne mal willkürlich von der deutschen Rechtsprechung losgelöst entscheidet ist es daher am besten das erhaltene Geld vom Paypalkonto zu holen.
#4
Antwort vom 11. März 2017 | 13:46
Von
Status: Lehrling (1744 Beiträge, 831x hilfreich)
Zitat :Bin ich Schadenersatzpflichtig?
Nein, das Risiko eines Transportschadens liegt beim Käufer.
Zitat:Oder muss der Käufer sich an die Nachbarin halten die das Paket angenommen hat?
Nein, der Käufer muss sich mit UPS auseinandersetzen. Die Nachbarin war hier quasi nur Erfüllungsgehilfe für UPS. Allerdings ist es nach meiner Einschätzung Ihre Pflicht, als Vertragspartner von UPS, ihren Anspruch auf Schadenersatz gegen UPS an den Käufer abzutreten.
-- Editiert von Xipolis am 11.03.2017 13:48
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