Beschädigung Mietwagen, überzogene Reperatur

29. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
qfladen
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Beschädigung Mietwagen, überzogene Reperatur

Hallo zusammen,
vor kurzem hatte ich mit einem Mietwagen einen kleinen Unfall. Ich bin mit der rechten Seite des Transporters etwas an einem parkenden Auto entlanggeschrammt. Schadensbild: Der Kunststoffüberzug des Rücklichts vom parkenden Auto hat eine etwa 60cm lange Spur auf der Schiebetür des Mietwagens hinterlassen (keine Kratzer, eher oberflächlich abgerieben), außerdem hat der seitliche Kofferraumscharnier des parkenden Autos einen eher kleinen, oberflächlichen Kratzer in der Nähe des Radkastens hinterlassen. Ich habe den Schaden ordnungsgemäß gemeldet und vor kurzem die Rechnung erhalten, und war baff: Die Firma hat direkt die ganze Schiebetür sowie das Karosserieteil über dem Radkasten austauschen lassen. Gesamtpreis: etwas über 5.600€, von denen ich nun knappe 2000€ übernehmen soll. Der Schaden hätte sicher von einem Lackierer herauspoliert und neu versiegelt werden können für einen Bruchteil des Geldes. Die Vermietungsfirma bezieht sich hauptsächlich auf BGB §249, welcher mMn aber sehr viel Spielraum zulässt, und für den von mir zugefügten Schaden ist diese Reperaturmaßnahme vollkommen überzogen um den Ursprungszustand wieder herzustellen. Eine weitere Aussage auf meinen "Einspruch" war "Welche Reparatur am sinnvollsten ist kann am ehesten ein Fachmann entscheiden". Kann ich hier z.B. verlangen, eine tatsächliche Einschätzung eines Fachmanns zu bekommen? Zudem berufen Sie sich darauf, ja sowieso den größeren Anteil selbst zu bezahlen, was aber mMn unsinnig ist, da die Gesamtkosten ja niemals hätten so hoch sein müssen.

Ich würde mich über eine Einschätzung freuen, ob ich hier keine Chance habe oder ob die Reperatur hier tatsächlich unangemessen war und der von mir zu zahlende Geldbetrag verringert werden könnte.
Viele Grüße
David

Wer den Schaden hat...?

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17 Antworten
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#1
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Gibt es Bilder von den Schäden?

Wenn ja, bitte hochladen.


Zitat (von qfladen):
Gesamtpreis: etwas über 5.600€, von denen ich nun knappe 2000€ übernehmen soll.



Liegt dir die Reparaturrechnung vor? Bitte geschwärzt hochladen.


Zitat (von qfladen):
Ich würde mich über eine Einschätzung freuen, ob ich hier keine Chance habe oder ob die Reperatur hier tatsächlich unangemessen war und der von mir zu zahlende Geldbetrag verringert werden könnte.



Das lässt sich leider erst sagen, wenn die Fakten auf dem Tisch liegen.

Signatur:

Gruß Charly

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#2
 Von 
qfladen
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Charly,

hier die Rechnung:
https://www.directupload.net/file/d/5926/lxl5kodf_png.htm

Und der Schaden:
Gesamtansicht1: https://www.directupload.net/file/d/5926/ym3n6gxi_jpg.htm
Gesamtansicht2: https://www.directupload.net/file/d/5926/vnmdiqdx_jpg.htm
Detail1: https://www.directupload.net/file/d/5926/ml6hlaue_jpg.htm
Detail2: https://www.directupload.net/file/d/5926/8noe2sjw_jpg.htm

Danke & Gruß
David

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#3
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von qfladen):
er Kunststoffüberzug des Rücklichts vom parkenden Auto hat eine etwa 60cm lange Spur auf der Schiebetür des Mietwagens hinterlassen (keine Kratzer, eher oberflächlich abgerieben), außerdem hat der seitliche Kofferraumscharnier des parkenden Autos einen eher kleinen, oberflächlichen Kratzer in der Nähe des Radkastens hinterlassen
Auf den Bidern sehe ich aber wesentlich mehr als "oberflächlich abgerieben" und "oberflächlicher Kratzer".

Zitat (von qfladen):
Der Schaden hätte sicher von einem Lackierer herauspoliert und neu versiegelt werden können für einen Bruchteil des Geldes.
Bei den Schäden ist nichts mit "herauspolieren".

Und die Rechnung sieht für mich auch passend und vernünftig aus.

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#4
 Von 
qfladen
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Vllt noch als Hinweis: Die Dellen haben mit meinem Unfall nichts zu tun, die waren schon drin und sind auch im Schadensheft vermerkt worden. Da kenne ich wesentlich schlimmere Fälle, bei denen Lackarbeiten ausreichend waren. Wer käme denn bei solch einem Schaden auf die Idee, die betroffene Karosserie komplett auszutauschen? Bleibst du bei deiner Einschätzung? Die Rechnung sieht für mich auch ok aus.

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#5
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von qfladen):
Hallo Charly,

hier die Rechnung:


Ich kann nicht erkennen, das es sich hierbei um eine Rechnung handelt. So sehen in der Regel die Kostenanschläge der VAG Vertragshändler aus!?


Zitat (von qfladen):
Und der Schaden:
Gesamtansicht1:


Zitat (von qfladen):
Der Schaden hätte sicher von einem Lackierer herauspoliert und neu versiegelt werden können für einen Bruchteil des Geldes.



;) Dann fehlt dir offensichtlich ein wenig die Fachkenntnis.

Die Aufnahmen sind leider nicht optimal, aber der Austausch der Schiebetüre ist absolut gerechtfertigt. Beim Teilersatz der Seitenwand hinten rechts könnte man eventuell diskutieren. Glaub ich aber nicht wirklich - müsste man sehen.


Zitat (von qfladen):
Kann ich hier z.B. verlangen, eine tatsächliche Einschätzung eines Fachmanns zu bekommen?


Kannst du, aber dann könnte es um einiges teurer werden. Der, der die `Rechnung`oder den KV erstellt hat, hat einige Sachen vergessen. Solltest du also ein Gutachten über die Schadenshöhe fordern, dürften die Reparaturkosten noch ein wenig steigen, du müsstest die Kosten für das Gutachten tragen und nach Alter des Fahrzeuges könnte noch ein merkantiler Minderwert von ca. 400 - 1000€ dazu kommen. Nutzungausfall etc. wären auch alles noch erstattungsfähige Schadenspositionen.


Zitat (von qfladen):
Zudem berufen Sie sich darauf, ja sowieso den größeren Anteil selbst zu bezahlen,


Zitat (von qfladen):
und der von mir zu zahlende Geldbetrag verringert werden könnte.



Versteh ich nicht! Warum müssen die selbst zahlen? Wie setzt sich dein Anteil zusammen?



gruß charly

-- Editiert von charlyt4 am 29.08.2020 13:14

Signatur:

Gruß Charly

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#6
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von qfladen):
Vllt noch als Hinweis: Die Dellen haben mit meinem Unfall nichts zu tun, die waren schon drin und sind auch im Schadensheft vermerkt worden.


Ist immer prima, wenn man sich die Arbeit macht und die wichtigsten Infos erst später kommen :???:

Signatur:

Gruß Charly

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#7
 Von 
qfladen
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):

Ich kann nicht erkennen, das es sich hierbei um eine Rechnung handelt. So sehen in der Regel die Kostenanschläge der VAG Vertragshändler aus!?

Die Rechnung der Vermieterfirma an mich sieht auch anders aus, setzt sich allerdings nur aus 2 Posten zusammen: 1750€ (Schadensersatz Instandsetzung Schiebetür & Kotflügel) sowie 175€ für die Schadensabwicklung.


Zitat (von charlyt4):
Versteh ich nicht! Warum müssen die selbst zahlen? Wie setzt sich dein Anteil zusammen?

Wie die o.g. 1750€ berechnet wurden, kann ich auch nicht sagen... Ich bin ja schon froh, dass ich nicht alles zahlen muss.

Zitat (von charlyt4):
Ist immer prima, wenn man sich die Arbeit macht und die wichtigsten Infos erst später kommen

Du hast recht, entschuldige. Ich war wohl der Ansicht, es nicht extra zu erwähnen, da ich nur den Schaden verursacht habe, den ich ausgangs erwähnt hatte.

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#8
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Hier weiss jetzt aber keiner, wie der Schaden der schon bestanden hat ausgesehen hat.

Davon gibt es hoffentlich auch Bilder.



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#9
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Gab es für den Mietwagen keine Vollkaskoversicherung?

Berry

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#10
 Von 
qfladen
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Hier weiss jetzt aber keiner, wie der Schaden der schon bestanden hat ausgesehen hat.

Davon gibt es hoffentlich auch Bilder.

Leider nicht.. da hätte ich wohl mal welche machen sollen.

Zitat (von Sir Berry):

Gab es für den Mietwagen keine Vollkaskoversicherung?.

Die hätte man dazubuchen müssen. Da ich aber nur ~5km gefahren bin, dachte ich nat., das lass ich mal sein..

Danke für eure Antworten. Ich habe das Gefühl, dass ich in den sauren Apfel beissen muss. Dass jemand bei solch einem Schaden direkt die kompletten Teile austauscht, finde ich nach wie vor unverschämt. Aber das ist ein anderes Thema.

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#11
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von qfladen):
Danke für eure Antworten. Ich habe das Gefühl, dass ich in den sauren Apfel beissen muss.


Nein, das musst du erstmal nicht; denn damit ....

Zitat (von qfladen):
Die Dellen haben mit meinem Unfall nichts zu tun, die waren schon drin und sind auch im Schadensheft vermerkt worden.


liegt der Ball beim Geschädigten wenn es so ist wie du sagst. Ein Deckungsschaden ist die schwierigste Konstellation im Bereich Schadensersatz für den Geschädigten. Mir fehlt jetzt kurzfristig nur leider die Zeit darauf näher einzugehen.

Zitat (von qfladen):
: Die Dellen haben mit meinem Unfall nichts zu tun, die waren schon drin


Dann könnte es auch möglich sein, dass der Schaden schon mit dem Mieter der den alten Schaden verursacht hat, abgerechnet wurde (oder auch mit der Versicherung wenn es ein Haftpflicht- oder Kaskoschaden war).
Dann könnte man eventuell auch über das Thema Betrug nachdenken!?


Gruß charly

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120279 Beiträge, 39864x hilfreich)

Zitat (von qfladen):
und sind auch im Schadensheft vermerkt worden.

Und davon hat man eine Kopie?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#13
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von qfladen):
Ich habe das Gefühl, dass ich in den sauren Apfel beissen muss.


Nein, nach der Ergänzung zu den Vorschäden sehe ich das nicht.
Hier gibt es bereits einen Vorschaden, dessen Erheblichkeit sehr deutlich von dem von Dir verursachten Schaden abweicht.
Die Reparaturerfordernis bestand schon nach dem Vorschaden, fraglich - aber das wäre letztlich die Einschätzung eines KFZ Gutachters - ob sich der monetäre Schaden durch Deinen Unfall verschlimmert hat. Ich würde sagen nein - aber das ist Laienmeinung.

Zitat (von qfladen):
Dass jemand bei solch einem Schaden direkt die kompletten Teile austauscht, finde ich nach wie vor unverschämt. Aber das ist ein anderes Thema.
Richtig, anderes Thema - aber falsch gedacht. Dnn wer will schon mit so einer verbeulten Karre rumfahren? Noch dazu als Vermietungsauto.

Die Reparatur ist nachvollziehbar. Hier geht es aber nur darum wer sie bezahlen muss.

Berry

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#14
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6271 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von qfladen):
Eine weitere Aussage auf meinen "Einspruch" war "Welche Reparatur am sinnvollsten ist kann am ehesten ein Fachmann entscheiden".

Das ist ja auch richtig.

Zitat:
Kann ich hier z.B. verlangen, eine tatsächliche Einschätzung eines Fachmanns zu bekommen?

Sie haben doch eine. Das ist die Rechnung.
Ein Gutachter sollte anhand der Werkstattrechnung und einer Beschreibung des Schadens von der Werkstatt beurteilen können, ob hier unnötig etwas repariert wurde oder nicht.

Zitat:
Der Schaden hätte sicher von einem Lackierer herauspoliert und neu versiegelt werden können für einen Bruchteil des Geldes.

Nicht wirklich. Und vor allem muss sich der Fahrzeugeigentümer nicht mit so einer oberflächlichen Reparatur zufriedengeben.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#15
 Von 
qfladen
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Hier noch ein Auszug aus dem Schadensheft vom Zustand vor meinem Unfall:

"2: Delle Schiebetür hinten Mitte
13: langgezogener Kratzer, Durchmesser 3cm, Mitte Schiebetür bis Radkasten Beifahrerseite"

Mein Unfallschaden liegt mehr oder weniger ziemlich genau auf diesen beiden Schäden.

Zitat (von Sir Berry):
aber falsch gedacht. Dnn wer will schon mit so einer verbeulten Karre rumfahren? Noch dazu als Vermietungsauto.
Die Reparatur ist nachvollziehbar. Hier geht es aber nur darum wer sie bezahlen muss.

Wenn man die Delle mit einbezieht stimme ich zu. Wenn man nur den von mir verursachten Schaden ansieht, nicht. Auch das natürlich Laienmeinung..

Zitat (von Sir Berry):
Die Reparatur ist nachvollziehbar. Hier geht es aber nur darum wer sie bezahlen muss.

Ja, und hier Einen Teil davon zu bezahlen, dazu bin ich bereit, allerdings sehe ich eben einen deutlich zu hohen Betrag auf meiner Seite, wenn man den Schaden betrachtet.

Zitat (von eh1960):

Sie haben doch eine. Das ist die Rechnung.
Ein Gutachter sollte anhand der Werkstattrechnung und einer Beschreibung des Schadens von der Werkstatt beurteilen können, ob hier unnötig etwas repariert wurde oder nicht.

Na, die Rechnung habe ich, die Einschätzung des Gutachters nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120279 Beiträge, 39864x hilfreich)

Dann würde ich die Forderung mangels Nachvollziebarkeit ablehnen und aufforderen substantiierte Nachweise vorzulegen - schriftlich, mit Zustellnachweis.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
qfladen
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Harry,
danke für die Antwort. Gibt es noch weitere Meinungen hierzu?
Eine Frage hätte ich noch: Wenn ich die Forderung erstmal ablehne, was sind die Konsequenzen daraus? Könnte es z. B. noch teurer für mich kommen, wenn die Vermieterfirma nachweisen kann, dass der Schadensersatzanspruch ggü. mir gerechtfertigt war? Oder ist das zunächst mein gutes Recht, die Nachweise zu verlangen?

Gruß
David

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