Guten Tag zusammen & ein frohes neues Jahr,
am 20.10. wurden meinem Nachbarn und mir unsere Motorräder (beide >6500 € wert) aus der Tiefgarage gestohlen. Dies haben wir bei der Polizei zur Anzeige gebracht. Ein anderer Nachbar konnte mit seiner Überwachungskamera im Garten jemanden filmen, der versucht hat in die Tiefgarage einzusteigen (hinter dem Garten sind Lüftungsgitter, er konnte aber durch das Haupttor auf der anderen Gebäudeseite rein).
Dieser Mann ist Beschuldigter, im Schreien vom Staatsanwalt steht "Bei dem Beschuldigten dürfte es sich nach kriminalpolizeilicher Bewertung um die Person handeln, die in der Tatnacht durch die Videoüberwachung im Garten des Zeugen *** aufgezeichnet wurde".
Dieser Beschuldigte ist aber 5 Tage später bei einem Verkehrsunfall, als er zwei andere gestohlene Motorräder transportiert hat, verstorben.
Die Staatsanwaltschaft schreibt, dass das Verfahren einzustellen ist.
Bedeutet das nun, dass die Sache beendet ist und ich auf dem Schaden sitzen bleibe?
Deutlicher gefragt: Meine Ansprüche kann ich nun gegen niemanden mehr stellen? Der Beschuldigte wird sicherlich einen Nachlass haben...
Vielleicht hatte jemand von Euch bereits einen ähnlichen Fall.
Schönen Gruß,
PapaEmeritus
-- Editiert von Moderator am 02.01.2017 14:03
-- Thema wurde verschoben am 02.01.2017 14:03
Besonders schwerer Diebstahl: Beschuldigter verstorben
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
Bedeutet das nun, dass die Sache beendet ist und ich auf dem Schaden sitzen bleibe? Das ist gut möglich.
Meine Ansprüche kann ich nun gegen niemanden mehr stellen? Der Beschuldigte wird sicherlich einen Nachlass haben... Na, theoretisch gegen den/die Erben. Da aber Straftäter dieser Art selten geordnete Finanzverhältnisse haben bzw. auch gern mal jede Menge Schulden vererben, muß es keinen Erben geben - ein Erbe kann man schließlich ausschlagen.
Wahrscheinlich ja. Konnte der Verbleib der Motorräder ermittelt werden?ZitatBedeutet das nun, dass die Sache beendet ist und ich auf dem Schaden sitzen bleibe? :
Absolut korrekt, denn was soll es bringen jemanden nach seinem Tod, z.B. zu Gefängnis zu verurteilen? Du solltest Strafrecht und Zivilrecht nicht vermischen.ZitatDie Staatsanwaltschaft schreibt, dass das Verfahren einzustellen ist. :
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Wieso ist hier von mehreren Tätern auszugehen? So was läuft doch super mit Einzeltätern. Und gegen die Einstellung von Ermittlungen gegen einen Verstorbenen Beschwerde einzulegen, das ist ja wohl etwas töricht. Das ist nämlich von Gesetzes wegen geboten.
wirdwerden
ZitatDieser Mann ist Beschuldigter, im Schreien vom Staatsanwalt steht "Bei dem Beschuldigten dürfte es sich nach kriminalpolizeilicher Bewertung um die Person handeln, die in der Tatnacht durch die Videoüberwachung im Garten des Zeugen *** aufgezeichnet wurde". :
Der Beschuldigte wird sicherlich einen Nachlass haben...
Wurde dem nunmehr toten Beschuldigten denn die Tat nachgewiesen? Nur dann macht es Sinn, sich wegen eines Nachlasses Gedanken zu machen.
Gegen Tote wird nicht ermittelt.
Zitat:
Bedeutet das nun, dass die Sache beendet ist und ich auf dem Schaden sitzen bleibe?
Deutlicher gefragt: Meine Ansprüche kann ich nun gegen niemanden mehr stellen?
Ja.
Die Frage wurde schon gestellt: Sind die Motorräder denn wieder irgendwo aufgetaucht?
Guten Tag zusammen,
vielen Dank für die Antworten.
Mein Motorrad hatte KEINE Teilkasko, das vom Nachbarn schon.
Die Motorräder sind nicht aufgetaucht; lt. Polizei werden die in der gleichen Nacht auf einem Autohof hinter Venlo zerlegt. Auf dem Weg dorthin ist der Beschuldigte auch verunfallt und verstorben.
Der Staatsanwalt schrieb "nach kriminalpolizeilicher Ermittlung handelt es sich um den Beschuldigten", zudem wurde er ja bei einer identischen Tat aufgefunden.
Ich würde jetzt mit den Schreiben der Staatsanwaltschaft zur Polizei gehen, den Ort des Beschuldigten erfragen, dort zum Amtsgericht fahren und mich beim Nachlassgericht als Geschädigten melden.
Oder hat jemand eine bessere Option?
Schönen Gruß,
PapaEmeritus
P.S.: Nichts habe ich schon... So habe ich evtl. die Möglichkeit zumindest etwas zurück zu bekommen.
dort zum Amtsgericht fahren Nun ja - das könnte auch in Rußland oder Rumänien liegen...
Nicht bei dem Namen ;-)
Er soll hier aus der Region kommen, wurde dem Nachbarn mit der Kamera gesagt, als er das Video vorbeigebracht hat.
Dann schlage ich vor, daß Sie mal die Kollegen im UF Erbrecht fragen, ob das Nachlaßgericht überhaupt solche Auskünfte erteilt. M. W. ist das Nachlaßgericht in Todesfällen auch nur involviert, wenn ein Testament vorliegt...
Ich würde erst einmal Einblick in die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft nehmen.
wirdwerden
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