Hallo,
nehmen wir an, bei einem Punktspiel gab es einen fiktiven Vorfall:
Die gastgebende Mannschaft stellte 4 Ordner da für die Gästemannschaft Fans auftauchten (ca. 15 Mann, keine Vereinsmitglieder).
Diese zündeten, nach Spielende, sogar nach Erlaubnis der Ordner, Bengalos.
Leider landeten diese auf dem Kunstrasenplatz und verbrannten kleine Stücke des Untergrundes.
Die Polizei wurde gerufen, die Personalien aufgenommen, Anzeige erstattet und dem Sportplatz verwiesen.
Nun will der gastgebende Verein Schadensersatz für die Reperatur der verbrannten Kunstrasenstücke.
Ist der Schadensersatzanspruch gegenüber den Gästeverein denn Rechtens?
Da Anzeigen gegen die Fans gemacht wurden, müssen nicht gegen diese Personen Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden?
Die Fans selber sind keine Mitglieder im Verein sowie auch kein offizieller Fanclub im Verein besteht.
Besteht Schadensersatzanspruch
13. November 2015
Thema abonnieren
Frage vom 13. November 2015 | 11:59
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Besteht Schadensersatzanspruch
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 16. November 2015 | 13:30
Von
Status: Student (2517 Beiträge, 2552x hilfreich)
Zitat:Ist der Schadensersatzanspruch gegenüber den Gästeverein denn Rechtens?
Dazu müßte man diesbezüglich eine Garantenstellung bejahen.
Ich persönlich sehe die hier nicht (eher umgekehrt, wenn z.B. Spieler der Gastmannschaft durch Fans des Gastgebers zu Schaden kommen).
Und jetzt?
Schon
266.442
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
7 Antworten
-
8 Antworten
-
9 Antworten
-
5 Antworten