Betriebs PKW Unfall

30. August 2024 Thema abonnieren
 Von 
limyx
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 15x hilfreich)
Betriebs PKW Unfall

Wenn man währen der Arbeitszeit mit dem Auto beim rausfahren etwas Beschädigt z.b. ein Pfeil, Pallete, Zaun oder sonst etwas übersieht und es entsteht ein Schaden am Auto (Haftplichtversichert) wer kommt dafür auf die Firma oder der Fahrer Mitarbeiter, beide?

-- Editiert von User am 30. August 2024 12:54

-- Editiert von Moderator topic am 30. August 2024 15:09

-- Thema wurde verschoben am 30. August 2024 15:09

Wer den Schaden hat...?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7886 Beiträge, 1621x hilfreich)

Zitat (von limyx):
wer kommt dafür auf die Firma oder der Fahrer Mitarbeiter, beide?


Beide auf keinen Fall......Ansonsten kommt darauf an...
Beispiel: Liegt Fahrlässigkeit vor oder nicht?!

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124069 Beiträge, 40321x hilfreich)

Zitat (von limyx):
wer kommt dafür auf die Firma oder der Fahrer Mitarbeiter, beide?

Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.



Zitat (von cirius32832):
Beispiel: Liegt Fahrlässigkeit vor oder nicht?!

Richtig - und wenn Fahrlässigkeit vorliegt, dann wäre noch relevant, welcher Grad an Fahrlässigkeit vorliegt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
limyx
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 15x hilfreich)

Zitat:
Haftung bei leichter Fahrlässigkeit

...also zum Beispiel aufgrund von Glätte auf der Fahrbahn trotz angemessener Geschwindigkeit – muss Ihr Arbeitgeber bzw. dessen Versicherung in der Regel für den Schaden aufkommen.

mittlerer Fahrlässigkeit, wie einer Geschwindigkeitsüberschreitung, müssen Sie sich auch als Arbeitnehmer am entstandenen Schaden beteiligen. Je größer die eigene Schuld am Unfall mit dem Firmenwagen ist, desto höher fällt auch der Beitrag aus, den der Mitarbeiter zusteuern muss. Ist das Fahrzeug vollkaskoversichert, muss der Arbeitnehmer beim Unfall mit dem Firmenwagen die Selbstbeteiligung zahlen.

grober Fahrlässigkeit mit dem Firmenwagen einen Unfall verursacht: .. Normalerweise muss in solchen Fällen der Arbeitnehmer die Kosten für den Schaden komplett übernehmen. Grob fahrlässig handelt ein Autofahrer dann, wenn er beispielsweise betrunken oder unter Drogen ein Auto bewegt. Sollte die Schadenshöhe allerdings den Wert des Einkommens stark übersteigen, muss der Mitarbeiter wiederum nur anteilig zahlen. Denn ein finanzieller Ruin des Arbeitnehmers soll auch bei grober Fahrlässigkeit möglichst umgangen werden.
https://www.bussgeldkatalog.org/unfall-mit-firmenwagen/



Wie unterscheidet man leichte oder mittlerer Fahrlässigkeit z.b in einer engen Ausfahrt wo man langsamm rausfahrt 10-20 km und es kommt zum Schaden.

-- Editiert von User am 31. August 2024 09:16

-- Editiert von User am 31. August 2024 09:17

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124069 Beiträge, 40321x hilfreich)

Zitat (von limyx):
Wie unterscheidet man leichte oder mittlerer Fahrlässigkeit z.b in einer engen Ausfahrt wo man langsamm rausfahrt 10-20 km und es kommt zum Schaden

Immer anhand des konkreten Einzelfalles.

Wenn 10-20 km für die Einfahrt zu schnell waren, dann wäre man schon recht schnell bei mindestens mittlerer Fahrlässigkeit.

Wenn das Kfz für die Einfahrt zu breit war, dann wäre man schon recht schnell bei mindestens grober Fahrlässigkeit.



-- Editiert von User am 31. August 2024 14:16

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
limyx
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 15x hilfreich)

Kuzfassung es ist schon recht komplex und ohne Gutachter usw. garnicht machbar.

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