Betrug ebay-Kleinanzeigen - Verkaufspreis einfordern

1. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
go471591-23
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrug ebay-Kleinanzeigen - Verkaufspreis einfordern

Hallo zusammen,

ich habe im November 2016 ein neues iPhone 7 über ebay Kleinanzeigen verkauft. Ich habe die Dummheit getan, dem Täter die Ware in seinem Auto gegen Vorlage seines Reisepasses/Ausweises (Originaldokumente) sowie eines Überweisungsscheins im Voraus auszuhändigen.

Später stellte sich heraus, dass der Online-Überweisungsschein gefälscht war und ich habe das Geld niemals erhalten. Ich habe den Täter bei der Polizei angezeigt. Der Täter ist polizeibekannt und es läuft eine Sammelklage gegen ihn. Mittlerweile war er im Zuge eines strafrechtlichen Verfahrens bereits in U-Haft und kommende Woche startet die Gerichtsverhandlung. Der Täter hat nach Aussage des Landgerichts bereits gestanden, dass er Apple-Produkte im Wert von 33000€ durch die selbe Methode in seinen Besitz gebracht und anschließend weiterverkauft hat. Einige der Smartphones konnten gefunden werden und wurden durch die neuen Käufer an die Geschädigten zurückgegeben. Für mein Smartphone wurde zwar herausgefunden, dass es bei einem deutschen Provider vermutlich durch einen neuen Käufer aktiv genutzt wird, jedoch habe ich von der Polizei bzgl. der Herausgabe des Smartphones nichts mehr gehört.

Ich gehe nun davon aus, dass der Täter wegen Betrugs kommende Woche verurteilt wird, da er auch gestanden hat.

Meine Frage ist:

Was kann ich tun, um mein Geld zurückzubekommen? Auf dem Kaufvertrag sind 850€ angegeben. Ich habe auf den Kaufvertrag auch geschrieben, dass das Gerät solange das Geld nicht auf meinem Konto ist, mein Eigentum bleibt.

Lohnt es sich überhaupt einen Anwalt einzuschalten? Vermutlich werden die Kosten höher sein, als der Streitwert und wenn der Täter zahlungsunfähig ist, bleibe ich zusätzlich auf den Gerichts- und Anwaltskosten sitzen.

Vielen Dank im Voraus und Grüße
Hyuga

Wer den Schaden hat...?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Zitat:
Der Täter ist polizeibekannt und es läuft eine Sammelklage gegen ihn

Es gibt keine Sammelklagen in Deutschland...

Zitat:
Was kann ich tun, um mein Geld zurückzubekommen?

Klar. Aber da er wahrscheinlich zahlungsunfähig ist, bleibst du erstmal auf 500 EUR Anwalts- und Gerichtskosten sitzen..dann hast du aber auch einen Titel und kannst 30 Jahre lang probieren dir das Geld zurückzuholen.

-- Editiert von The Mentalist am 01.08.2017 20:19

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