Bewusstlose Lenker(in) auf Autobahn gestoppt

15. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
unterirdisches_wesen
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Bewusstlose Lenker(in) auf Autobahn gestoppt

Hallo folgende Situation und die Frage ob der Helfer den Versicherungsschutz verlieren könnte.

Ein spektakulärer Auffahrunfall hat sich auf der Autobahn im Stadtgebiet von Salzburg ereignet.
Ein Pkw-Fahrer1 provozierte bewusst einen Unfall, um den Wagen einer bewusstlosen Frau2 anzuhalten.
Die Fahrerin konnte unverletzt gerettet werden, an den Fahrzeugen entstand Sachschaden.
Der 37-jährige Fahrer1 fuhr auf der Stadtautobahn von Salzburg-Süd in Richtung Norden, als er plötzlich zum Lebensretter wurde. Während der Fahrt sah er die ohnmächtige Fahrerin2, die mehrfach die Betonleitwand touchierte, jedoch das Tempo ihres Fahrzeuges nicht verringerte. Fahrerin2 konnte unverletzt gestoppt werden
Der Fahrer1 überholte daraufhin die Frau2 und verlangsamte seinen Wagen vor dem Pkw der Bewusstlosen, um den Wagen zum Stillstand zu bringen. Gemeinsam mit anderen Autofahrern holte er die Fahrerin2 aus dem Auto und leistete bis zum Eintreffen des Roten Kreuzes Erste Hilfe. Laut Polizei hat der Mann durch sein Eingreifen einen schweren Unfall verhindert, die 35 Jahre alte Autofahrerin2 wurde ins Spital gebracht.
Das Auto des Lebensretters wurde bei dem bewusst herbeigeführten „Unfall" leicht beschädigt.
Bezahlt die Versicherung , wenn der Fahrer einen Unfall absichtlich herbeiführt, auch wenn dabei ein anderer Mensch gerettet wurde? Gibt es Urteile zu ähnlichen Fällen?

Schönes Wochenende


-- Editiert von unterirdisches_wesen am 15.11.2019 16:18

-- Editiert von unterirdisches_wesen am 15.11.2019 16:19

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16831x hilfreich)

Zitat:
Bezahlt die Versicherung , wenn der Fahrer einen Unfall absichtlich herbeiführt, auch wenn dabei ein anderer Mensch gerettet wurde?


Zahlen muss hier nach meiner Auffassung die Versicherung der bewusstlosen Autofahrerin. Das gilt auch für den Schaden am Fahrzeug von Fahrer1.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

eventuell ist diese Frage in einem österreichischen Forum besser aufgehoben, da es sich bestimmt um Österreichisches Recht handeln wird...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
unterirdisches_wesen
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein es ist in deutschland passiert

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Hallo,

eventuell ist diese Frage in einem österreichischen Forum besser aufgehoben, da es sich bestimmt um Österreichisches Recht handeln wird...


Wieso?
Ich würde die Frage gerne bezüglich Deutschland gerne wissen wollen!
Ansonsten, wissen Sie ein Forum ähnlich diesem in Österreich?
Gerne PN an mich.

Danke für die Antwort

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32188 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von unterirdisches_wesen):
Nein es ist in deutschland passiert
Ach was. Salzburg ist nicht in Deutschland.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16831x hilfreich)

Auch wenn der konkrete Anlass für diese Frage in Österreich passiert ist, können wir natürlich diskutieren, welche Rechtslage denn in einem vergleichbaren Fall in Deutschland gelten würde.

Ich bleibe dabei, dass nach deutschem Recht die bewusstlose Autofahrerin bzw. ihre Versicherung den Schaden bezahlen müsste.

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