Brand durch technischen Defekt an Heizdecke

9. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
lexi968
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)
Brand durch technischen Defekt an Heizdecke

Hallo,

mein Haus (Eigentümer bin ich selbst) hat durch den technischen Defekt an einer Heizdecke gebrannt, die ich vor ca. 10 Monaten im Versandhandel erworben habe.

Den Gebäudeschaden hat die Gebäudeversicherung beglichen.

Kann ich den Verkäufer bzw. Hersteller der Heizdecke hinsichtlich der anderen Kosten (verbrannte Möbel usw.) in Regress nehmen?
Wenn ja, aufgrund welcher Rechtsgrundlage?
Eine Hausratversicherung besteht nicht.

Wer den Schaden hat...?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Was Gewährleistungsansprüche angeht, so kehrt sich nach 6 Monaten die Beweislast um. Das heißt, Sie müssten nachweisen, dass der Defekt bereits beim Erwerb vorlag, um einen Schadensersatzanspruch zu haben.


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"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16829x hilfreich)

Hier geht es ja nicht um Gewährleistungsansprüche, sondern um Schadenersatzansprüche. Denkbar ist hier eine Haftung des Lieferanten oder des Herstellers nach dem Produkthaftungsgesetz.

Dieses Gesetz sieht aber auch in den ersten 6 Monaten keine Beweislastumkehr vor. Vielmehr muss der Geschädigte beweisen, dass der Fehler bereits bei der Auslieferung im Produkt vorhanden war und nicht etwa später durch unsachgemäße Behandlung entstanden ist. Ist denn überhaupt klar, dass der Brand durch einen technischen Fehler der Heizdecke ausgelöst wurde und nicht durch deren unsachgemäße Verwendung?

Ich gehe davon aus, dass eine solche Beweisführung im konkreten Fall schwierig bis unmöglich ist, da das Beweisstück (Heizdecke) wohl auch verbrannt ist.

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" "

-- Editiert am 09.12.2009 14:28

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lexi968
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Brandursache "technischer Defekt" steht so in der polizeilichen Ermittlungsakte, sie wird auch von der Versicherung des Herstellers nicht in Abrede gestellt.

Die Versicherung meint aber, der Hersteller könne ja nichts für den Defekt, da er ja alle Vorschriften bei der Hersetllung beachtet hat.

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