Hallo,
vielleicht ist hier jemand dabei, der mir weiterhelfen kann.
Nach der Schule besucht mein Sohn (4.Klasse) die Betreuung/Hort. Diese gehört nicht zur Schule, sondern ist ein eigener Verein, der sich in Räumlichkeiten der Schule eingemietet hat.
Vor Kurzem hat es dort am Nachmittag in einem Zimmer gebrannt, wahrscheinlich weil ein Kind gezündelt hat; wer lässt sich aber wohl nicht herausfinden.
Der komplette Raum, sowie auch der Gang, in dem die Gardarobe mit den Schulranzen war, sind nicht mehr nutzbar.
Die Schulranzen wurden uns am nächsten Tag zwar mit nach Hause gegeben, aber der Brandgeruch geht nicht raus - also meinem Verständnis nach ein Fall für die Versicherung.
Jetz wurde mir von der Leitung der Einrichtung mitgeteilt, dass ich das über meine Hausratversicherung laufen lassen soll. Ist das so korrekt? Ist dafür nicht die Versicherung des Betreibers zuständig?
Kann mir das jemand hier erklären?
Vielen Dank schonmal
Brand in Betreuungsschule/Hort - Wer zahlt?
9. März 2020
Thema abonnieren
Frage vom 9. März 2020 | 19:26
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Brand in Betreuungsschule/Hort - Wer zahlt?
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 9. März 2020 | 23:43
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2998x hilfreich)
ZitatIst dafür nicht die Versicherung des Betreibers zuständig? :
Welche Versicherung des Betreibers?
Ich unterstelle dabei, weil sich aus deinem Beitrag nichts anderes ergibt, dass den Betreiber kein Verschulden trifft. Falls doch, bitte ergänzen.
Berry
#2
Antwort vom 10. März 2020 | 00:42
Von
Status: Weiser (16474 Beiträge, 9287x hilfreich)
Zitat:Ist dafür nicht die Versicherung des Betreibers zuständig?
Nur wenn der Betreiber den Schaden verursacht hätte.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Schadensersatz" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 10. März 2020 | 08:35
Von
Status: Lehrling (1024 Beiträge, 491x hilfreich)
Zitat:die Versicherung
Bitte mal sagen, welche Versicherung gemeint sein soll?
Die Versicherung ist ungefähr so präzise wie "die im Fernsehen haben gesagt" oder "ich habe im Internet gelesen"
Und jetzt?
Schon
267.037
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
12 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten