Brautkleid nach Änderung durch Schneiderin nicht mehr zu gebrauchen

27. Februar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Briciola
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)
Brautkleid nach Änderung durch Schneiderin nicht mehr zu gebrauchen

Hallo liebes Forum,

ich wende euch mit einer Frage an euch. Sie betrifft mein Brautkleid. Dieses habe ich im November in einem Second-Hand-Brautladen gekauft. Es hat schon fast perfekt gepasst, die Länge vorne hat schon gestimmt, es musste nur hinten die Schleppe abgenommen werden, damit ich tanzen kann und oben etwas schmäler gemacht werden (laut Verkäuferin höchstens eine halbe Konfektionsgröße - ich habe auch Fotos auf denen zu sehen ist wie viel/wenig ich weggehalten habe damit das Kleid dann eng anliegt).
Also ging ich zu einer selbstständigen 'Brautschneiderin', die mir auch von dem Laden empfohlen wurde und beauftragte sie mit den besagten Änderungen. Sie wollte beim Abstecken dann das Kleid nicht an den Seitennähten enger nähen, sondern lieber hinten am Reißverschluss (darauf ließ ich mich ein - sie ist die Fachfrau) und zusätzlich die Träger kürzen. Die Träger steckte sie auch zunächst am angezogenen Kleid ab. Dann veränderte sie aber die Abstecknadeln nochmal als das Kleid am Bügel hing. Das fand ich seltsam und sagte ihr, ob sie sicher sei, dass das dann so passt, ob ich es nicht besser nochmal anziehen soll, woraufhin sie meinte, nein das passt so, sie hat da jetzt ein gutes Gefühl. Ich fragte daraufhin, ob man die Träger denn später wieder verlängern könnte, falls die dann doch zu kurz sind und sie meinte sie könne etwas mehr Nahtzugabe machen.
Beim Abholtermin war der Schreck groß - das Kleid war unten zu kurz, die verschiedenen Lagen schauten auch ungleich raus. Auch oben saß das Kleid gar nicht, zog sich immer schief, so dass immermal wieder die untendrunter Liegende Korsage rausschaute und obendrein war das Kleid mitten im Ausschnitt eingerissen. Die Schneiderin behauptete das müsse schon so gewesen sein, schließlich ist es ein Second-Hand-Kleid. Ich bin mir 1000% sicher, dass es nicht am Ausschnitt defekt war - ich schaue da ja direkt drauf, wenn ich es an anhabe! Auch die ungleichen Lagen am Saum unten wurde nicht ihrer ungleichen (und viel zu großen) Änderung an den Trägern in Verbindung gebracht, sondern es wäre uns vorher nur nicht aufgefallen, weil es da ja noch länger war. Es sollte aber ja nie nie nie vorne kürzer werden!!! Darüberhinaus war das Kleid an der Taille immernoch zu weit.
Weil die Träger ungleich gekürzt wurden hing das Kleid schief und nur an der einen Schulter - um das zu korrigieren steckte sie also den zweiten Träger nochmal kürzer ab (Nahtzugabe gab es wider der Vereinbarung nicht, um den anderen wieder passend zu verlängern) und sie steckte jetzt dann doch das Kleid an den Seitennähten ab.
Als wir dann zwei Wochen später das Ergebnis von diesen Nachbesserungen sahen, waren wir schockiert! Jetzt fehlten rund 10cm Länge an dem Kleid! Dadurch saß auch die Taille überhaupt nicht mehr an der dafür vorgesehenen Stelle, die Proportionen passen nicht mehr. Und der Saum des nun zu kurzen Kleides war total ungleichmäßig, an manchen Stellen schaute der Unterrock raus. Um das zu korrigieren nähte sie dann noch den Unterrock und die zweite Lage aus Chiffon unterschiedlich um, damit zumindest der Saum nicht unterschiedlich rausschaut.
Ich war so schockiert, ich hab erst nach und nach realisiert, dass ich das Kleid so auf keinen Fall anziehen kann!

Die Schneiderin hat nun eine Rechnung über 300€ für diese Änderungen geschickt (obwohl das jetzt nicht ihre Arbeitszeit abdeckt, aber weil ich unzufrieden rausgehe würde sie sich am untersten Limit orientieren).

Ich habe nun nochmal mit der Verkäuferin gesprochen, diese ist schockiert, sie sagt die Änderungen hätten allerhöchstens 100€ betragen dürfen und das Vorgehen der Schneiderin wäre total unprofessionell gewesen.

Nun meine Fragen:
1. muss ich die Rechnung der Schneiderin bezahlen?
2. habe ich ein Anrecht auf Schadensersatz? Das Kleid hat immerhin 950€ gekostet und ist für mich jetzt absolut wertlos. Und ich fürchte nach den mehrfachen seltsamen Anpassungen auch nicht mehr für eine andere Braut anpassbar, da die Proportionen ja nicht mehr stimmig sind
3. wie gehe ich vor? Das ganze direkt meiner Rechtschutzversicherung melden? Oder nochmal versuchen das Gespräch mit der Schneiderin zu suchen? Diese hat einige ihrer Fehler beim letzten Termin mündlich eingeräumt - deshalb ja der 'günstige' Preis von 300€

Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen - eigentlich hat man 2 Wochen vor der Hochzeit andere Dinge im Kopf, aber ich möchte da auch keine Frist verstreichen lassen, oder so.

Lieben Dank schon mal!

Wer den Schaden hat...?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3512 Beiträge, 557x hilfreich)

Es dürfte schwierig werden. Es gibt Kleider die müssen einfach beim Kauf passen, ist das nicht der Fall, kann es schwierig werden. Ein Kleid mit mehreren Lagen dürfte schwer zu ändern sein.
Die Verkäuferin hätte das wissen müssen, war offenbar froh es verkauft zu haben.
Fragen sie ihre Rechtsschutzversicherung, was die meint?
Ob der Einbehalt der 300 € rechtens ist kann ihnen niemanden sagen. Es wird Ansichtssache sein. Niedrigere Schuhe könnten es etwas korrigieren.
Ärgerlich für beide Seiten.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Nun nach dem Roman meine Antworten:
zu 1. Nein.
zu 2. Du wirst dir den Schadensersatz einklagen müssen, Erfolg ungewiss. Sie hat daran viel gearbeitet, leider nicht mit dem gewünschten Ergebnis.
zu 3. Keine Ahnung, ob deine RSV sowas abdeckt... gebrauchtes Brautkleid nach mehrmaligen Änderungen unbrauchbar/untragbar/unschön/unpassend geworden.

Noch ein Gespräch mit der teuren Pfuscherin suchen?? Soll sie dir noch was dran ändern oder dir 100,- nachlassen?
Was dir die Verkäuferin gesagt hat, ist irrelevant für alles.

Die Frage dürfte doch eher sein, wirst du dieses Kleid überhaupt ein einziges Mal anziehen?
Oder wirst du nicht schnell ein anderes, gut passendes Brautkleid beschaffen/ausleihen/mieten/kaufen, damit du dich an dem besagten Tag wohlfühlst...?
Der Sage nach soll es ja der schönste Tag im Leben sein...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Briciola
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Nun nach dem Roman meine Antworten:
zu 1. Nein.
zu 2. Du wirst dir den Schadensersatz einklagen müssen, Erfolg ungewiss. Sie hat daran viel gearbeitet, leider nicht mit dem gewünschten Ergebnis.


Die Frage für mich ist: wofür bezahlt man eine Schneiderin - dass sie irgendwas näht und bezahlt die Arbeitszeit egal was bei rauskommt? Und wenn sie langsam arbeitet zahlt man halt mehr? Oder zahlt man für den Erfolg/das Ergebnis? Und gibt es Richtlinien wieviel Arbeitszeit für welche Arbeiten veranschlagt werden können? Ich hab da irgendwas im Kopf, dass das unterschiedlich ist je nachdem ob ein Werks- oder ein Dienstvertrag vorliegt - unter was fällt die Beauftragung einer Änderung?

Der Vorschlag mit den höheren Schuhen ist leider sinnlos - das Kleid ist schon ohne Schuhe durch die Änderungen 10cm zu kurz!
Wenn man das Kleid nicht hätte ändern können, wäre das aus meiner Sicht doch auch der Job der Schneiderin gewesen das zu sagen und nicht für teuer Geld an dem Kleid herumzupfuschen, sie ist doch die Fachfrau. Und die Änderungen waren wirklich eigentlich minimal (die Verkäuferin zitiere ich nur, weil die ja mehr Erfahrung hat als ich).

Ich werde das Kleid definitiv nicht ein einziges Mal anziehen können, ich muss mir irgendwie ein Ersatzkleid organisieren - mein eigentliches Kleid passt jetzt nach den Änderungen gar nicht mehr, es sieht wirklich unmöglich aus, das will man nun bei der eigenen Hochzeit wirklich nicht. Lieber gehe ich in Jeans und T-Shirt. Ich denke auch nicht, dass ich das Kleid jetzt noch an jemand anderen weiterverkaufen kann, weil die Änderungen es auch unmöglich gemacht haben es an jemand anderen (kleineren) anzupassen, weil die Proportionen im Oberteil nicht mehr stimmen. Deshalb stellt sich für mich hier eben die Frage nach Schadensersatz.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Briciola):
wofür bezahlt man eine Schneiderin
Ach so. Das war oben nicht deine Frage. :smile: Aber ich antwortete zu 1: Nein.
Ich konnte nicht lesen, welchen Vertrag du mit dieser Schneiderin vereinbart hast. Hast du was Schriftliches, wo drauf steht, was es ist, was sie machen soll, wonach sie abrechnet?
Ich kann nur lesen, dass was probiert, abgesteckt, besprochen usw. wurde und das Ergebnis für dich auch nach der 2. besprochenen Änderung nicht akzeptabel war.
Zitat (von Briciola):
sie ist doch die Fachfrau.
Sie nennt sich *Brautschneiderin*? Echt?
Zitat (von Briciola):
Deshalb stellt sich für mich hier eben die Frage nach Schadensersatz.
Da war und ist meine Antwort: Frag deine RSV bzw. verklage die Brautschneiderin auf Schadensersatz.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Zitat (von Anami):
zu 2. Du wirst dir den Schadensersatz einklagen müssen, Erfolg ungewiss. Sie hat daran viel gearbeitet, leider nicht mit dem gewünschten Ergebnis.
zu 3. Keine Ahnung, ob deine RSV sowas abdeckt... gebrauchtes Brautkleid nach mehrmaligen Änderungen unbrauchbar/untragbar/unschön/unpassend geworden.

Zitat (von Anami):
Hast du was Schriftliches, wo drauf steht, was es ist, was sie machen soll, wonach sie abrechnet?
Ich kann nur lesen, dass was probiert, abgesteckt, besprochen usw. wurde und das Ergebnis für dich auch nach der 2. besprochenen Änderung nicht akzeptabel war.


Merkwürdige Ansichten.....


Konkret haben sie hier eine Werkleistung vereinbart, die wohl mangelhaft war.

Die Nacherfüllung die sie grds, der Schneiderin gewähren mussten (ob tatsächlich ist ja egal, da es ja gemacht wurde) ist wohl gescheitert.

Das das Kleid durch die Umnäherei "wertlos" geworden ist, kann man ja wohl sehen, im Zweifel dann auch durch einen Sachverständigen.

In der Folge steht ihnen grds. auch ein Schadensersatz zu.

Wenn sie eine Rechtsschutzversicherung haben, würde ich persönlich bei den Summen (gut 1.000 €) hier Kontakt aufnehmen.

Für solche Fälle hat man als Selbstständiger üblicherweise auch eine Betriebshaftpflicht....


-- Editiert von User am 27. Februar 2023 16:39

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119617 Beiträge, 39751x hilfreich)

Zitat (von Briciola):
Das ganze direkt meiner Rechtschutzversicherung melden?

Kommt auf die vertraglichen Vereinbarungen an.
Es gibt welche, bei denen geht das, bei anderen muss man sich selber einen Anwalt suchen.



Zitat (von kalledelhaie):
Merkwürdige Ansichten.....

Ein kleiner Hinweis:
Anami ist nicht unbekannt dafür, gerne mit einer Mischung aus Bauchgefühl, Hausfrauenforum der „Bäckerblume", mangelnder Vorstellungskraft, Ausblendung der Realität, Unkenntnis der Rechtslage, … zu antworten.
Die Antworten geben oft keinen Hinweis auf die Realität bzw. die tatsächliche Rechtslage, es ist mitunter sinnvoller, die Antworten einfach zu ignorieren oder zumindest mit Vorsicht zu betrachten.



Ansonsten sehe ich das wie kalledelhaie


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von kalledelhaie):
Konkret haben sie hier eine Werkleistung vereinbart, die wohl mangelhaft war.
Man könnte sich vermutlich auch lange über die vereinbarte Werkleistung streiten. Aber ich bin hier nicht die Brautschneiderin. Was könnte diese tatsächlich angeboten haben und was die Braut tatsächlich als Werk beauftragt haben? Man liest, die Kleidverkäuferin empfahl im November, die Schleppe abzunehmen und das Kleid oben um 1/2 Größe zu verschmälern. Die Braut selbst hat im Laden oben was weggehalten... dann hat sie die Schneiderin mit diesen Änderungen beauftragt.
Die hat aber schon beim ersten Mal ganz andere Vorschläge gehabt. Die Braut hat der Brautschneiderin trotzdem vertraut. Hat auch eine 2. Änderung von dieser Fachfrau durchführen lassen...
Sorry... aber 3x abgeschnitten ist immer noch zu kurz, oder?
Die Braut kann sich aus diversen merkwürdigen Ansichten die Wunschantworten aussuchen und ihr Glück versuchen.

Ob die Brautschneiderin eine Betriebs-HPV hat, kann man annehmen, ja. Aber mehr auch nicht.
Was diese tut, 1. die 300,- doch zu erhalten und/oder 2. sich gegen die Schadensersatzforderung wehren... wird die Braut jeweils erleben.
Ja, die Braut kann auch einen Sachverständigen beauftragen, den Änderungsschaden zu bewerten. Das geht.
Ach ja. Eine Frist versäumt die Braut nicht, wenn sie erst heiratet und dann das weitere unternimmt.

Ich wünsch schon mal viel Glück!

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3512 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat (von kalledelhaie):
Das das Kleid durch die Umnäherei "wertlos" geworden ist, kann man ja wohl sehen, im Zweifel dann auch durch einen Sachverständigen.

Das es als "wertlos" von der TE angesehen wird, bedeutet nicht das es tatsächlich wertlos ist. Das wird ein Sachverständiger klären müssen.
All das, wird erst nach der Hochzeit möglich sein, da selbige bald ansteht.

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