Brief vom Sanitätshaus

1. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
blery
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Brief vom Sanitätshaus

hallo,
ich bin seit ca. 1,5 jahre betreuerin für meine Mutter. Meine Mutter wohnt jetzt ungefähr 2 Jahre bei uns.

(Sie hatte vorher nämlich probleme mit dem Vermieter daher ist sie zu uns gezogen.)

Ich hatte einen Brief erhalten von einem Sanitätshaus mit der Erinnerung zur Folgepauschale für Badewannenlifter.

Problem ist nur sowas hatte meine Mutter bem umzug nicht mitgebracht. Die damalige Betreuerin meinte nur dass Sie sich um alles kümmert beim Umzug.

habe daher beim sanitätshaus mein fall auch geschildert. erst meinte die dame dass es alles in ordnung sei, musste es nur noch schriftlich bestätigen.

Bevor ich das aber tat kam ein seltsamer anruf von einem herren.
Der Herr meinte das akku vom Lifter wäre defekt.

Was mir komisch erscheint.

Entweder hatte meine betreuerin tatsächlich vergessen das ding damals vom sanitätshaus abholen zu lassen oder das sanitätshaus hatte das ding damals
abgeholt und meldet sich erst jetzt wegen dem defekt.

ich hatte zur klärung die betreuerin angerufen, sie geht nicht ran (war immer so, daher wollten wir sie nicht mehr als betruerin)

Dann die krankenversicherung angerufen, die meinen ich soll mich an die betreuerin wenden weil die auch nicht sehen können ob da was abgeholt wurde.

nun weiß ich nicht was ich machen soll.

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von blery):
nun weiß ich nicht was ich machen soll.

Die Betreuerin schriftlich mit Fristsetzung nach Datum auffordern den Sachverhalt zu erklären.
Das ganze mit Zustellnachweis.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
blery
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen dank. Werde ich machen. wieviel tage fristsetzung muss ich für die betreuerin mindestens gewähren?
14 oder?

Und was ist wenn die Betreuerin sagt, Sie hätte mir schon alles gegeben beim Betreuerwechsel und hätte keine kopie.
was dann?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von blery):
was dann?

Dann möge sie diese Behauptung erst mal beweisen ...


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38458 Beiträge, 14007x hilfreich)

Ich würde weiter vorne anfangen: klären, ob die Betreuerin überhaupt noch zuständig ist. Da hat ja ein Wechsel statt gefunden. Und dann klären, wo das Teil geblieben ist. Noch in der alten Wohnung, nutzt das jetzt der neue Mieter oder wie?

wirdwerden

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#5
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von blery):
Meine Mutter wohnt jetzt ungefähr 2 Jahre bei uns.
Zitat (von blery):
Ich hatte einen Brief erhalten von einem Sanitätshaus
Wann?
Zitat (von blery):
Bevor ich das aber tat kam ein seltsamer anruf von einem herren.
Wann?

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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Zitat (von blery):
Bevor ich das aber tat kam ein seltsamer anruf von einem herren.
Der Herr meinte das akku vom Lifter wäre defekt.
Ja und? Was wollte er mit dieser Information an dich? Das Ding ist gemietet. Wenn der Akku kaputt ist, dann soll das Sanitätshaus halt einen neuen Akku zur Verfügung stellen. Da du aber den Lifter anscheinend gar nicht benötigst ist die Information, dass der Akku kaputt ist völlig unerheblich, denn du benötigst den neuen Akku ja gar nicht. Was also sollte der Anruf?

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#7
 Von 
blery
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von user08154711):
Zitat (von blery):
Meine Mutter wohnt jetzt ungefähr 2 Jahre bei uns.
Zitat (von blery):
Ich hatte einen Brief erhalten von einem Sanitätshaus
Wann?
Zitat (von blery):
Bevor ich das aber tat kam ein seltsamer anruf von einem herren.
Wann?


april/mai 2018 ist meine mutter zu uns gezogen. da war noch die alte betreuerin zuständig.

november/dezember 2018 habe ich die betreuung übernommen

anfang oktober 2020 habe ich einen brief vom sanitätshaus eine Erinnerung zur Folgepauschale für Badewannenlifter erhalten.

und update: ich konnte die alte betreuerin erreichen.
Sie hatte keine Abholung veranlasst. Ich soll jetzt der Krankenkasse mitteilen dass es wohl bei der Wohnungsräumung verloren gegangen ist und schauen wie die Krankenkasse reagiert.

ich hatte so eine Antwort tatsächlich nicht erwartet.

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von blery):
Bevor ich das aber tat kam ein seltsamer anruf von einem herren.
Der Herr meinte das akku vom Lifter wäre defekt.
Ja und? Was wollte er mit dieser Information an dich? Das Ding ist gemietet. Wenn der Akku kaputt ist, dann soll das Sanitätshaus halt einen neuen Akku zur Verfügung stellen. Da du aber den Lifter anscheinend gar nicht benötigst ist die Information, dass der Akku kaputt ist völlig unerheblich, denn du benötigst den neuen Akku ja gar nicht. Was also sollte der Anruf?


ich weiß es auch nicht :-D
er meinte nur dass der lifter seinem chef gehört und jetzt einen schaden hat.

Jetzt frage ich mich warum das Sanitätshaus mich angerufen hat wegen einem defekt. Laut aussage der letzten Betreuerin müsste das Sanitätshaus eher melden dass Sie keinen Lifter haben und nicht dass was defekt ist.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von blery):
Laut aussage der letzten Betreuerin müsste das Sanitätshaus eher melden dass Sie keinen Lifter haben und nicht dass was defekt ist.

Und genau deshalb würde ich jetzt das
Zitat (von blery):
Ich soll jetzt der Krankenkasse mitteilen dass es wohl bei der Wohnungsräumung verloren gegangen ist und schauen wie die Krankenkasse reagiert.

nicht machen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
blery
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von blery):
Laut aussage der letzten Betreuerin müsste das Sanitätshaus eher melden dass Sie keinen Lifter haben und nicht dass was defekt ist.

Und genau deshalb würde ich jetzt das
Zitat (von blery):
Ich soll jetzt der Krankenkasse mitteilen dass es wohl bei der Wohnungsräumung verloren gegangen ist und schauen wie die Krankenkasse reagiert.

nicht machen.


eigentlich hatte ich schon direkt krankenkasse angerufen, die hatten mir noch eine weitere rufnummer gegeben wo ich anrufen sollte. weil die weiterleitung nicht geklappt hat. (das wollte ich eigentlich diese woche machen).
ob die krankenkasse schon mein anliegen im system vermerkt hat wieß ich natürlihc nicht

Das Sanitätshaus hatte meiner Mutter auch eine Rechnung geschickt. Wie ist eigentlich die weitere Vorgehensweise?
ich finde es nicht fair, dass meine Mutter (85) dafür aufkommen muss.
Ist meine Sicht falsch dass die alte Betreuerin dafür verantwortlich sein sollte?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von blery):
Das Sanitätshaus hatte meiner Mutter auch eine Rechnung geschickt.

Wann genau?
Worüber genau?
Hat die Mutter pfändbares Einkommen / Vermögen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(682 Beiträge, 119x hilfreich)

Mal ne blöde Frage:

Der Herr, der wegen dem Akku angerufen hat, hat der überhaupt was mit dem Sanitätshaus zu tun?

Mir kommt gerade der Verdacht, das der Lift nun bei einer dritten Person steht und die sich bei ihnen über den defekten Akku beschwert.

Ist der Lift vielleicht verkauft / verliehen worden nach dem Umzug der Mutter?

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#12
 Von 
blery
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von blery):
Das Sanitätshaus hatte meiner Mutter auch eine Rechnung geschickt.

Wann genau?
Worüber genau?
Hat die Mutter pfändbares Einkommen / Vermögen?


vor 2 wochen
gesamten badewannenlifter-da steht dass laut meiner aussage am telefon der lifter
wasserschaden beschädigt und nicht mehr vorhanden ist. ----von einer beschädigung hatte ich nie erwähnt das kam von sanitätshaus

nein hat meine mutter nicht, wieso fragst du? muss wirklich meine mutter das verantworten und nicht die betreuerin?

Zitat (von Sunrabbit):
Mal ne blöde Frage:

Der Herr, der wegen dem Akku angerufen hat, hat der überhaupt was mit dem Sanitätshaus zu tun?

Mir kommt gerade der Verdacht, das der Lift nun bei einer dritten Person steht und die sich bei ihnen über den defekten Akku beschwert.

Ist der Lift vielleicht verkauft / verliehen worden nach dem Umzug der Mutter?


nein hatte die telefonnumer überprüft weil die neu war, als er uns angerufen hat. hatte sich herausgestellt dass es das sanitätshaus war. der hatte auch auf dem anrufbeantworter vorgestellt als mitarbeiter vom sanitätshaus.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von blery):
gesamten badewannenlifter

Der war bisher nicht irgendwie gemietet sondern wurde vom Sanitätshaus kostenfrei gestellt?



Zitat (von blery):
nein hat meine mutter nicht, wieso fragst du?

Weil es nicht ungünstig ist, wenn man dem Gläubiger klar macht, das er seine Forderung nicht realisieren kann und noch zusätzlich Geld verbrennt.



Zitat (von blery):
muss wirklich meine mutter das verantworten und nicht die betreuerin?

Das Problem besteht hier in der fehlenden Nachweisbarkeit.


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