Brille abgesetzt schüler drauf getreten

28. Januar 2024 Thema abonnieren
 Von 
go656392-49
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Brille abgesetzt schüler drauf getreten

Meine Tochter hat während des Unterrichts kurz ihre Brille abgesetzt als ihr Lehrer den Klassenraum verließ. Ein Mitschüler meinte darauf hin auf ihren Tisch zu steigen und ausversehen trad er auf die abgelegte Brille meine Tochter. Wer ist nur haftbar?

Wer den Schaden hat...?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8815 Beiträge, 1872x hilfreich)

Zitat (von go656392-49):
Ein Mitschüler meinte darauf hin auf ihren Tisch zu steigen und ausversehen trad er auf die abgelegte Brille meine Tochter. Wer ist nur haftbar?


Die Haftpflicht der Eltern des Schülers, der auf die Brille getreten ist

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#2
 Von 
go656392-49
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Die Haftpflicht der Eltern des Schülers, der auf die Brille getreten ist


Danke erstmal für die schnelle Antwort

Das haben wir auch angenommen, der Vater meinte, dass die Versicherung der Schule dafür zuständig wäre.
Was mir einleuchten würde, wenn er nicht auf dem Tisch gestiegen wäre, den da hat er ja eigentlich nichts zu suchen. Ist kein „Standart" Fall und somit nicht sooo einfach zu beantworten, würde ich mal behaupten.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128490 Beiträge, 40996x hilfreich)

Zitat (von go656392-49):
der Vater meinte, dass die Versicherung der Schule dafür zuständig wäre.

Keine Ahnung wie er zu dieser Theorie kommt.



Zitat (von cirius32832):
Die Haftpflicht der Eltern des Schülers, der auf die Brille getreten ist

Erst mal der Schüler selbst.
Falls die Eltern so weise waren eine Haftpflicht für den Sohn abzuschließen, wäre diese am Zug ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14630 Beiträge, 4510x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Die Haftpflicht der Eltern des Schülers, der auf die Brille getreten ist
Sehe ich nach der Schilderung nicht so. Denn offenbar ist es vorsätzlich geschehen, und da zahlt keine Versicherung (sich auf eine Brille draufsetzen, ja das mag aus versehen vorkommen, aber auf Tischen herumlaufen ...).

Ist aber ein Problem des Verursachers, er haftet voll und kann sich dann ggf. mit der Versicherung herumschlagen. Und von mir aus auch mit der Schule (vielleicht denkt der Vater ja an sowas wie Aufsichtspflichverletzung).

Anders könnte es nur sein wenn der Mitschüler aufgrund seines Alters bzw. seiner geistigen Reife noch nicht haftet. Daher: Wie alt sind die Kinder?

Stefan

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#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17784 Beiträge, 6015x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Denn offenbar ist es vorsätzlich geschehen,
Nö, nur weil man vorsätzlich auf einen Tisch steigt, liegt noch lange kein Vorsatz vor die Brille zu zerstören. Wenn eine HP Versicherung existiert, dann wird diese hier wohl auch eine Leistung erbringen.

Signatur:

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#6
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8815 Beiträge, 1872x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
vielleicht denkt der Vater ja an sowas wie Aufsichtspflichverletzung


Die sehe ich nicht im geringsten.....

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#7
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2547 Beiträge, 401x hilfreich)

Man muss aber aufpassen von wem man was fordert:

Schadenersatzpflichtig ist der Verursacher, also der Schüler und sonst niemand.
Wenn die Forderung also an den Vater oder die Mutter herangetragen wird, dann werden diese die Forderung berechtigterweise zurückweisen (sie sind ja nicht Schädiger).
Sie würden nur haften, wenn sie eine evtl. vorhandene Aufsichtspflicht verletzt hätten, aber da das in der Schule passiert ist, sehe ich das auch nicht gegeben.
Bestenfalls könnte noch die Schule aufgrund Aufsichtspflichtverletzung haften. Das könnte alleine dadurch gegeben sein, dass der Lehrer während des Unterrichts den Klassenraum verlassen hat.

Ansonsten bleibt nur die Forderung direkt gegen den Schadensverursacher zu stellen.
Möglicherweise haben die Eltern eine Privathaftpflichtversicherung, die Schäden des Kindes grundsätzlich so reguliert, als wäre die Aufsichtspflicht verletzt worden, aber das ist ein Baustein, der nicht in allen Tarifen vprhanden ist.

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#8
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8815 Beiträge, 1872x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Bestenfalls könnte noch die Schule aufgrund Aufsichtspflichtverletzung haften. Das könnte alleine dadurch gegeben sein, dass der Lehrer während des Unterrichts den Klassenraum verlassen hat.


Und das leitest du woran ab? Ohne zu wissen, um welche Klassenstufe es in dem Fall geht? Ich sehe keine Aufsichtspflichtverletzung.

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#9
 Von 
go656392-49
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Und das leitest du woran ab? Ohne zu wissen, um welche Klassenstufe es in dem Fall geht? Ich sehe keine Aufsichtspflichtverletzung

Um der Diskussion etwas Futter zu geben, der junge Mann wird bald 16 Jahre, da sollte man doch vielleicht etwas weiter sein im Kopf. Und zu dem Thema ob der Lehrer seine Aufsichtspflicht verletzt hat, glaube ich, dass man in diesem Alter doch Schüler, durchaus für eine geraume Zeit alleine lassen können muss.
In einem anderen Forum wurde mir die Hessische Unfallkasse genannt.
Ich werde die Tage im Sekretariat mal vorstellig werden, wenn die Person dort wieder da ist, die sich eigentlich um solche Fälle bekümmert.
Danke für eure Zeit

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#10
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18061 Beiträge, 9825x hilfreich)

Zitat (von go656392-49):
In einem anderen Forum wurde mir die Hessische Unfallkasse genannt.

Das wäre die gesetzliche Unfallversicherung. Es würde mich aber wundern, wenn die bei wahrheitsgemäßer Schilderung zahlt. Denn es handelt sich ja nicht um einen Unfall.

Wenn der Verursacher tatsächlich 16 ist, kann es auf die Frage, wer haftet, nur eine Antwort geben: Der Verursacher selbst.
(Ob der Verursacher oder seine Eltern versichert sind, kann der/der Fragesteller/in egal sein.)

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#11
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2547 Beiträge, 401x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Und das leitest du woran ab? Ohne zu wissen, um welche Klassenstufe es in dem Fall geht?

Darum schrieb ich "könnte" und nicht "wird".
Mit den weiteren Details sehe ich auch keine Aufsichtspflichtverletzung mehr.

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