Folgender Fall hat sich ereignet.
Als ich am 22.07 draußen mit jemandem unterwegs war, fiel meine Brille durch Unachtsamkeit auf den Weg vor mir.
Von meiner Begleitung wurde ich darauf hingewiesen das dort ein Fahrradfahrer kommt.
Da ich ja nicht einfach vors Fahrrad renne und entsprechend sonst niemand in der Umgebung anwesend war teile ich dem Fahrradfahrer mit (meiner Meinung nach verständlich genug) "Bitte nicht drüber fahren." Dieser ist dann zunächst langsamer geworden, fuhr dann aber dennoch über meine Brille.
Wiederwillig gab mir der Fahrradfahrer seine Kontaktdaten und teilte mir auch schriftlich mit, er würde mit seiner Versicherung sprechen.
Da ich bisher nichts von dem Fahrradfahrer gehört habe, stellt sich mir die Frage wie da weiter vorzugehen ist.
Brille beim spazieren überfahren
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
ZitatDa ich bisher nichts von dem Fahrradfahrer gehört habe, stellt sich mir die Frage wie da weiter vorzugehen ist. :
Mit den vorhandenen Kontaktdaten den Fahrradfahrer zur Zahlung auffordern.
Ob er allerdings zahlungspflichtig ist, steht auf einem anderen Blatt.
Die Versicherung hat wahrscheinlich bisher nichts geleistet, weil sie mit dem Hergang des Vorfalls auch so ihre Probleme hat.
Die kann sich wahrscheinlich auch nicht vorstellen, wie das praktisch abgelaufen sein soll:
Du gehst spazieren. Dir fällt die Brille vom Kopf oder aus der Hand. Dann landet die doch im Normalfall vor Deinen Füßen.
Der Radfahrer kam so schnell und so nah auf Dich zugeschossen, dass Du nicht mehr in der Lage warst Dich zu bücken und die Brille aufzuheben?
Ich habe da bei der Schilderung des Vorgangs noch so einige Fragezeichen im Kopf ...
Vermutlich wird der Radfahrer das machen, was er dir zugesagt hat.ZitatDa ich bisher nichts von dem Fahrradfahrer gehört habe, stellt sich mir die Frage wie da weiter vorzugehen ist. :
Du wirst schon selbst den Radfahrer kontaktieren müssen, damit Bewegung in die Sache kommt. Eine Zeitspanne von 2 Wochen sollte man aber mindestens berücksichtigen. Ein Notfall liegt ja zum Glück nicht vor.
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ZitatDer Radfahrer kam so schnell und so nah auf Dich zugeschossen, dass Du nicht mehr in der Lage warst Dich zu bücken und die Brille aufzuheben? :
Ich habe da bei der Schilderung des Vorgangs noch so einige Fragezeichen im Kopf ...
Sagen wir mal so. Durch eine ruckartige Bewegung gewann die Brille an momentum in der horizontalen. Folglich landete Sie nicht vor meinen Füßen sondern auf der anderen Seite des Pfades (Parkweg ca. 1,50m breit). Da bei -5,75 dioptrin schwierigkeiten mit der Navigation entstehen und in der ganze Prozess zwischen Brille weg - Fahrradfahrer erkannt - Fahrradfahrer angesprochen - Brille zerstört gefühlt keine 10 Sekunden gedauert hat und ich auch mit Brille keinem Fahrradfahrer in die Speichen springe, ist es nunmal dazu gekommen.
ZitatEine Zeitspanne von 2 Wochen sollte man aber mindestens berücksichtigen. :
Ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass es je nach Haftpflicht ein Zeitfenster von einer Woche gibt, bis der Fall gemeldet sein muss, sonst verwirkt der Schadensverursacher seine Ansprüche?
Ich kann beim Radfahrer kein Verschulden erkennen.
Der musste nicht damit rechnen, das Du gerade Brillenweitwurf machst.
Ob er überhaupt verstehen konnte was Du von ihm wolltest ist zweifelhaft.
Das er es nicht verstanden hat, dürfte jedoch klar sein.
Zudem wurde er vermutlich soweit abgelenkt, dass er vor seinem Fahrrad nicht mehr auf kleine Hindernisse geachtet haben kann.
Alles in allem: Dumm gelaufen. Pech gehabt.
LOL +1ZitatDer musste nicht damit rechnen, das Du gerade Brillenweitwurf machst. :
Hallo,
es haftet der Verursacher. Und das ist hier ziemlich sicher der der die Brille fallen gelassen hat.
Außerdem stellt sich die Frage, was die Brille denn vor dem Drüberfahren aber nach dem Fallenlassen wert war.
Stefan
ZitatAußerdem stellt sich die Frage, was die Brille denn vor dem Drüberfahren aber nach dem Fallenlassen wert war. :
Da ein Metallgestell samt Kunststoffgläsern durch einen Fall bis auf eventuelle Kratzer keinen weiteren Schaden davonträgt, beim überfahren jedoch Rahmen samt Glas unreparierbar wurden (laut Aussage des Optikers) ist die Frage des Wertes eindeutig.
Nach dem Fall: Benutzbar mit zusätzlichen leichten Kratzern
Nach dem Überfahren: Recycling
Hallo,
Da ist überhaupt nichts eindeutig (ich hab' den entscheidenden Teil mal hervorgehoben).Zitat:Da ein Metallgestell samt Kunststoffgläsern durch einen Fall bis auf eventuelle Kratzer keinen weiteren Schaden davonträgt, beim überfahren jedoch Rahmen samt Glas unreparierbar wurden (laut Aussage des Optikers) ist die Frage des Wertes eindeutig.
Und es geht auch nicht nur um mögliche Beschädigungen durch das Fallenlassen, sondern um den vorherigen Zustand allgemein.
Wie alt war die Brille denn? Wie oft ist sie vorher schon herunter gefallen?
Stefan
Die Brille ist doch nicht fallen gelassen worden. Dann wäre der Fragesteller doch selbst drauf getrampelt. Oder der Radfahrer hätte ihn und die Brille rammen müssen, sei es von hinten, dann erst ihn, dann die Brille, sei es von vorne, dann umgekehrt. Die Brille ist aus was auch aus interessanten physikalischen Gesetzen eigendynamisch vor das Rad gepflogen. Das alles muss blitzschnell geschehen sein, dann andernfalls hätte der Fragesteller noch rüber laufen können und die Brille aufheben.
Nun ist ein Radfahrer ja noch etwas schneller als ein Fußgänger. Und seine Aufmerksamkeit dürfte nicht auf Brillen auf dem Boden gerichtet sein, sondern eher auf den Verkehr, und auch nicht auf irgendwelche rufenden Fußgänger.
Aber selbst wenn man zu einem Mitverschulden käme, dann sind wir bei nachfolgender Abwägung: alte Brille, Quotelung des Verschuldens (denn es war ja nicht der Radfahrer, der die Brille in seine Fahrspur geworfen hat) und auch auf diesem Weg wären wir bei (fast) null Ersatzansprüchen da.
wirdwerden
ZitatWie alt war die Brille denn? Wie oft ist sie vorher schon herunter gefallen? :
Ich frage so blöd, weil ich die Frage nicht verstehe. Wieso ist das relevant?
Die Brille ist ein notwendiger Gebrauchsgegenstand und bis zu diesem und potenziellem, fern in der Zukunft liegenden, Zeitpunkt an Nutzwert nichts verloren (vorausgesetzt der Unfall fand nicht statt). Der Wiederbeschaffungswert sinkt nicht, nur weil z.B. der Lack an gewissen stellen sich ablöst oder das Glas gebrauchsspuren aufweist (außer Optiker entscheiden plötzlich das der Materialwert auch Verkaufspreis ist).
-- Editiert von go587170-40 am 28.07.2021 16:25
ZitatDie Brille ist aus was auch aus interessanten physikalischen Gesetzen eigendynamisch vor das Rad gepflogen :
Und weiter?
Hallo,
Siehst du das bei einer Beule in einem Auto genauso?Zitat:Die Brille ist ein notwendiger Gebrauchsgegenstand und bis zu diesem und potenziellem, fern in der Zukunft liegenden, Zeitpunkt an Nutzwert nichts verloren.
Oder bei einer neu vom Optiker erhaltenen Brille? (die paar Kratzer am Gestell machen ja nichts, man kann doch immer noch perfekt damit sehen)
Natürlich ist auch bei einer Brille relevant, ob sie verkratzt, verbogen oder sonstwie beschädigt ist, all das verringert den Wert. Es mag sein, dass solche Mängel einzelnen Personen vielleicht egal sind - aber das ist nicht relevant.
Blöd ist natürlich, dass es praktisch keinen Gebrauchtmarkt für Brillen gibt, daher kann man den Wert immer nur grob schätzen (aber man kann).
Stefan
-- Editiert von reckoner am 28.07.2021 16:39
ZitatDa bei -5,75 dioptrin schwierigkeiten mit der Navigation :
ZitatDa ein Metallgestell samt Kunststoffgläsern durch einen Fall bis auf eventuelle Kratzer keinen weiteren Schaden davonträgt, :
Sie konnten ohne Brille doch gar nicht sehen, in welchem Zustand die Brille nach dem Sturz war.
Der Radfahrer konnte in dem Bruchteil von Sekunden nicht erkennen was sie wollten, bis er auf den Boden sah, war es schon passiert.
Sehe keine Veranlassung, dass seine Versicherung da etwas bezahlen soll. Aufgrund der Brillenstärke sollten sie froh sein, dass seine Reifen keinen Schaden nahmen.
ZitatSiehst du das bei einer Beule in einem Auto genauso? :
Ja das ist sicherlich schwer vergleichbar. Wenn wir hier von einem Haftpflichtfall ausgeht ist der Zustand wie vor dem Unfall wiederherzustellen. Sicherlich wird jemand nicht darauf bestehen den Rahmen oder das Glas so zu zerkratzen, wie es zu dem Moment vor dem Unfall war. Ähnlich ergibt sich das doch auch beim Auto oder nicht? Wenn ich eine Delle am Kotflügel habe und jemand macht daraus eine weitaus größere, wird die Reparatur doch nicht darauf hinauslaufen, dass dort wieder eine kleine Beule bleibt?
Zitatdaher kann man den Wert immer nur grob schätzen (aber man kann). :
Sicherlich kann man irgendwo eine grobe Schätzung abgeben. Gehen wir davon aus das ein durchschnittlicher Brillenträger alle 2 Jahre seine Brille wechselt. Dann wäre eine 1000€ Brille bei einer Nutzzeit von 1 1/2 Jahren und eintreten eines Schadenfalles nur noch 250€ wert (grob geschätzt). Der Wiederbeschaffungswert bleibt aber bei 1000€.
-- Editiert von go587170-40 am 28.07.2021 16:50
ZitatSie konnten ohne Brille doch gar nicht sehen, in welchem Zustand die Brille nach dem Sturz war. :
Ein groben Sinn für Physik sollten Sie auch haben, schließlich waren Sie auf der Schule, oder? Das ein leichter Gegenstand aus robusten Materialien durch sein Eigengewicht und 1m Fallhöhe nicht pulverisiert, sollte wohl klar sein?
ZitatAufgrund der Brillenstärke sollten sie froh sein, dass seine Reifen keinen Schaden nahmen. :
Wenn man nichts Sinnvolles zu sagen hat....
ZitatSehe keine Veranlassung, dass seine Versicherung da etwas bezahlen soll :
Wozu gibt es dann speziell Versicherungen, die einen bei unabsichtlich verursachten Schäden, die Kosten übernehmen? Ich hab nicht das Gefühl das hier Logik angewandt wird.
-- Editiert von go587170-40 am 28.07.2021 16:53
Falls das so sein sollte, weißt du noch immer nicht, ob er der Versicherung etwas gemeldet hat.ZitatIch meine irgendwo gelesen zu haben, dass es je nach Haftpflicht ein Zeitfenster von einer Woche gibt, bis der Fall gemeldet sein muss, sonst verwirkt der Schadensverursacher seine Ansprüche? :
Hallo,
Das bleibt dem Geschädigten überlassen. Er bekommt aber nur das Geld, um genau den Zustand von vor dem Unfall wiederherzustellen. Das kann sogar so weit gehen, dass er gar nichts bekommt (weil der Wert vor und nach dem Unfall identisch ist).Zitat:Wenn ich eine Delle am Kotflügel habe und jemand macht daraus eine weitaus größere, wird die Reparatur doch nicht darauf hinauslaufen, dass dort wieder eine kleine Beule bleibt?
Den bekommst du aber nicht. Und zwar, weil du dir nicht wieder in 6 Monaten eine neue Brille kaufen musst, sondern erst in 2 Jahren (wenn man in der geschilderten Regelmäßigkeit rechnet).Zitat:Der Wiederbeschaffungswert bleibt aber bei 1000€.
Das war aber sehr wohl sinnvoll. Warum sollte der Radfahrer auf seinem Schaden sitzen bleiben?Zitat:Wenn man nichts Sinnvolles zu sagen hat....
Vermutlich hat er - und damit du - aber Glück gehabt und es gab bei ihm keinen Schaden.
Du meinst sicher Haftpflichtversicherungen.Zitat:Wozu gibt es dann speziell Versicherungen, die einen bei unabsichtlich verursachten Schäden, die Kosten übernehmen?
Aber die übernehmen die Haftung nur anstelle des Versicherungsnehmers - liegt hingegen gar keine Schuld und damit Haftung vor dann gibt es von dort natürlich auch nichts.
Noch was speziell zu Brillen: In diesem Bereich werden sogar extra Versicherungen angeboten (man könnte sie Vollkasko nennen), hattest du denn keine?
Stefan
ZitatNoch was speziell zu Brillen: In diesem Bereich werden sogar extra Versicherungen angeboten (man könnte sie Vollkasko nennen), hattest du denn keine? :
Ich würde es nicht einmal Teilkasko bezeichnen. Ich trage nun seit gut 15 Jahren eine Brille (wobei diese die erste ist die zu Bruch geht und nicht wegen schlechterer Sicht).
Ich habe mir mal die derzeitigen Preise angeguckt. Der angeblich best bewertete Versicherer hat folgende Konditionen
209,40 € / Jahr Gebühr
Maximale Kostenübernahme
400€ / alle 2 Jahre
Ich zahle nach 2 Jahren also auch noch drauf. Gutes Geschäft würde ich sagen.
Hallo,
https://www.fielmann.de/service/nulltarifversicherung/ - und bei anderen Optikern gibt es vergleichbares.
Stefan
ZitatEin groben Sinn für Physik sollten Sie auch haben, schließlich waren Sie auf der Schule, oder? Das ein leichter Gegenstand aus robusten Materialien durch sein Eigengewicht und 1m Fallhöhe nicht pulverisiert, sollte wohl klar sein? :
Warum so unhöflich, ich schrieb, dass die Brille durch den Sturz beschädigt sein kann, pulverisiert ist ihre Version nicht meine.
1 m Fallhöhe wurde bedeuten, sie sind ein sehr kleiner Mensch, dann ist es noch unverständlicher wie die Brille solch eine Fliehkraft entwickelt konnte, dass sie zur Seite auf den Radweg gelangte.
ZitatUnd wieder ein Kandidat. Für die RTL Versicherungsdektive. :
Die neue Staffel wird wohl gerade gedreht - dann erst nächstes Jahr ...
ZitatDa ich bisher nichts von dem Fahrradfahrer gehört habe, stellt sich mir die Frage wie da weiter vorzugehen ist. :
Man könnte einfach noch mal nachfragen?
Ansonsten wäre erst mal zu schauen, wo hier denn überhaupt das Verschulden der Radfahrers liegt. Der Schilderung nach ist da nämlich gar kein Verschulden zu erkennen, somit auch kein Ersatzanspruch.
Und dann die ganzen Widersprüche in der Schilderung, da wird es mit Glück diverse Rückfragen der Versicherung geben, mit etwas Pech wird auch gleich mit "unglaubwürdig" abgelehnt ...
Und ich verweise nochmals auf Mitverschulden des Brillenweitwerfers. Wenn man denn überhaupt zum Ansatz des Verschuldens durch den Radfahrer kommt (ich komme nicht dazu).
wirdwerden
Genau so ist es: Was kann der Radfahrer dazu, dass er gerade in dem Moment an der Stelle mit dem Tempo fuhr und woher sollte er wissen, dass sie - nach 15 Jahren - erstmals den Kopf so drehen, dass die Brille ihm vors Rad fällt und er drüber fährt.
Warum sollte dann der Radfahrer Schuld sein?
Wie weit war der Radfahrer von ihnen entfernt (senkrecht), als die Brille rüber gefallen ist, und wie weit fuhr er neben ihnen (waagrecht)? Und wie schnell fuhr er etwa?
Sorry, aber ich sehe da Null Chancen! Haben sie sich denn mal vergewissert, dass seine Telefonnummer stimmt?
Haben sie denn ihrer Versicherung unverzüglich den Schaden gemeldet?
Hallo
Nehmen wir mal an, der Kotflügel hat NEU einen Wert von 200Euro. Jetzt hat dieser aber eine Beule. Mit dieser Beule ist der Wert nur noch 5Euro.Zitat:Ähnlich ergibt sich das doch auch beim Auto oder nicht? Wenn ich eine Delle am Kotflügel habe und jemand macht daraus eine weitaus größere, wird die Reparatur doch nicht darauf hinauslaufen, dass dort wieder eine kleine Beule bleibt?
Wen dir jetzt jemand dort noch eine viel grössere Beule rein macht, dann hast du natürlich Anspruch darauf, dass der Zustand vor dem erneuten Unfall wiederhergestellt wird. Die Versicherung zahlt dir dann also max 5Euro, die weitere Differenz interessiert nicht!
Nur schlecht, dass hier dein Gedanke sich überhaupt nicht mir der realität wiederspiegelt.Zitat:Da ein Metallgestell samt Kunststoffgläsern durch einen Fall bis auf eventuelle Kratzer keinen weiteren Schaden davonträgt, beim überfahren jedoch Rahmen samt Glas unreparierbar wurden (laut Aussage des Optikers) ist die Frage des Wertes eindeutig.
Jeglicher Gegenstand hat eine normale Nutzungsdauer, nach der selbigen ist er einfach NULL wert.
Kleines Beispiel: Zimmertüre im Haus. Auch wenn ie benutzt, nach rund 30 Jahren ist deren Zeitwert bei 0Euro angelangt
Wenn deine Brille nicht gerade wenigte Tage alt war, dann hat diese auch nur noch einen gewiesen Zeitwert.
Davon mal abgesehen, halte auch ich den Farradfahrer für nicht schuld an der Sache...
ZitatIch frage so blöd, weil ich die Frage nicht verstehe. Wieso ist das relevant? :
Die Brille ist ein notwendiger Gebrauchsgegenstand und bis zu diesem und potenziellem, fern in der Zukunft liegenden, Zeitpunkt an Nutzwert nichts verloren (vorausgesetzt der Unfall fand nicht statt). Der Wiederbeschaffungswert sinkt nicht, nur weil z.B. der Lack an gewissen stellen sich ablöst oder das Glas gebrauchsspuren aufweist (außer Optiker entscheiden plötzlich das der Materialwert auch Verkaufspreis ist).
Doch. Der Wiederbeschaffungswert sinkt, weil die Brille eben schon abgenutzt ist.
Nehmen wir Mal an, der Radfahrer sei tatsächlich Schuld am Untergang der Brille - auch wenn ich das aus dem Sachverhalt nicht herauslesen.
Dann hatte der Geschädigte Anspruch auf Schadensersatz. Der muss wohl oder übel beziffert werden. Das wird der Geschädigte machen müssen - wie soll der Radfahrer das auch bestimmen?
Der Brillenträger wird also beziffern müssen, welchen Schäden er hat. Abzug "Neu für Alt" nicht vergessen, da wie schon gesagt eine neue Brille nun Mal mehr Wert hat, den der Radfahrer natürlich nicht tragen muss.
Diesen Betrag kann und sollte er dann vom Radfahrer fördern. Der Radfahrer ist nicht verpflichtet hinterherzubetteln um zahlen zu dürfen und die Frage ob er versichert ist ist für den Geschädigten auch irrelevant.
Jetzt wird es spannend: wenn unser Brillenträger seine Forderung stellt und der Radfahrer sich an die Versicherung wendet, wird die Versicherung beurteilen ob sie das so akzeptiert. Der Radler ist dann raus und der Geschädigte kann endlich mal plausibel darlegen, was passiert ist, wo die Schuld des Radfahrers liegt und warum der Schaden so hoch ist wie behauptet.
Wenn er das so macht wie bisher, empfehle ich allerdings, lieber nichts zu tun, man kann sich die Mühe wohl sparen.
Obwohl: bei der Versicherung will man ja auch mal lachen ..
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