Brille während Klassenfahrt kaputt gegangen

28. September 2012 Thema abonnieren
 Von 
mynipi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Brille während Klassenfahrt kaputt gegangen

Hallo

Die Brille (180€) meines Sohnes (11 Jahre, 6.Klasse Gymnasium)ist bei einem mehrtägigen Ausflug (wandertage) mit der Klasse kaputt gegangen. Er fiel aufs Gesicht und dabei wurde das Gestell der Brille "halbiert". Meine Frage jetzt:

Wer kommt für den Schaden auf?

Die Gläser sind heftig zerkratzt und auch das Gestell lässt sich nicht reparieren. Mein Sohn braucht die Brille sehr sehr dringend und sieht ohne Brille nicht mal einen Meter weit. Kein Lehrer hat sich dazu geäussert, bzw waren schon weg als die Kinder von den Eltern geholt wurden.

Vielen Dank schon mal.


-----------------
""

Wer den Schaden hat...?

Wer den Schaden hat...?

Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32832 Beiträge, 17250x hilfreich)

Sofern Ihr Sohn nicht versichert ist, werden Sie wohl selbst zahlen müssen - Schadensersatz kann man nur fordern, wenn jemand vorsätzlich oder fahrlässig den Sturz herbeigeführt hat. Derlei haben Sie aber nicht erwähnt...

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mynipi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hmm er wurde gestoßen, das haben auch andere Mitschüler gesehen, allerdings von anderen "Wanderskindern" und die Lehrer haben sich darum allerdings dann nicht gekümmert...
Naja ...haben wir wohl Pech gehabt. Vielen lieben Dank für die rasche Antwort.

:-)

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

Schüler sind bei schulischen Veranstaltungen gesetzlich unfallversichert.
Melden Sie den Vorfall ihrer zuständigen Unfallversicherung und benennen Sie die Zeugen des Vorfalls.
Die Schule hat dazu Vordrucke.
Die Kasse sollte die Kosten übernehmen.

-----------------
" "

-- Editiert epoeri am 29.09.2012 14:36

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.858 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen