Ich lebe in einer Wohneinrichtung.
Vor einigen wochen trat im haus covid 19 auf.
Ich trug schon längere zeit eine maske.
Trotzdem wurde ich positiv getestet.?ich musste 5 tage in Quarantäne .
Jetzt ist es so das ich negativ getestet wurde ,aber ich leide permanent unter Symptomen,die ich covid zuschreibe.
Es wird nicht besser und ich habe von schweren Langzeitfolgen gelesen.
Ist es möglich die Einrichtung zu verklagen sofern diese Symptome nicht weggehen ?welche Voraussetzungen müssen dafür gegeben sein?
-- Editiert von Moderator topic am 21. Dezember 2022 16:21
-- Thema wurde verschoben am 21. Dezember 2022 16:21
Covid 19 langzeitfolgen,Einrichtung verklagen
21. Dezember 2022
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Frage vom 21. Dezember 2022 | 15:26
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Covid 19 langzeitfolgen,Einrichtung verklagen
Wer den Schaden hat...?
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#1
Antwort vom 21. Dezember 2022 | 15:39
Von
Status: Unbeschreiblich (32112 Beiträge, 5649x hilfreich)
Nichts ist unmöglich, aber hier wohl sinnlos.ZitatIst es möglich die Einrichtung zu verklagen sofern diese Symptome nicht weggehen ? :
Was kann die Einrichtung dafür, dass du dich infiziert hast und erst recht nicht kann sie etwas dafür, dass du noch Symptome hast.
Ja, darüber habe ich auch gelesen. Und weiter?Zitatund ich habe von schweren Langzeitfolgen gelesen. :
Gute Besserung!
#2
Antwort vom 21. Dezember 2022 | 16:09
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatNichts ist unmöglich, aber hier wohl sinnlos. :
Was kann die Einrichtung dafür, dass du dich infiziert hast und erst recht nicht kann sie etwas dafür, dass du noch Symptome hast.
Aber sie hat doch sicherlich bestimmte Hygienevorschriften und sorgfaltspflichten?ich habe ja dann dadurch einen schaden erlitten .
Es haben ca.10 Bewohner gleichzeitig corona ,also besteht da ja ein zusammenhang.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 21. Dezember 2022 | 17:20
Von
Status: Junior-Partner (5465 Beiträge, 926x hilfreich)
Und? Was soll die Einrichtung denn machen, wenn sich ein Bewohner irgendwo ansteckt. Der dann weitere ansteckt. Usw.ZitatAber sie hat doch sicherlich bestimmte Hygienevorschriften und sorgfaltspflichten? :
Klage einreichten kannst Du in Deutschland für/gegen fast alles. Ist hier nur vollkommen sinnlos.ZitatIst es möglich die Einrichtung zu verklagen sofern diese Symptome nicht weggehen ? :
#4
Antwort vom 21. Dezember 2022 | 18:15
Von
Status: Bachelor (3527 Beiträge, 558x hilfreich)
ZitatEs wird nicht besser und ich habe von schweren Langzeitfolgen gelesen. :
Gelesen muss doch bei ihnen nicht zutreffen.
ZitatJetzt ist es so das ich negativ getestet wurde ,aber ich leide permanent unter Symptomen,die ich covid zuschreibe. :
Die Beschwerden können doch in wenigen Wochen vorbei sein.
Langzeitfolgen sind derzeit sicher nicht feststellbar und können nur von Ärzten erkannt werden.
Was kann die Einrichtung dafür, wenn man sich ansteckt? Kann überall der Fall sein, wo sich Menschen aufhalten.
Ihr Wunsch, Schadenersatz zu erhalten wird eher nicht erfüllt.
#5
Antwort vom 21. Dezember 2022 | 18:39
Von
Status: Unbeschreiblich (119970 Beiträge, 39811x hilfreich)
Zitatich leide permanent unter Symptomen,die ich covid zuschreibe. :
Und was sagen diejenigen welche sich tatsächlich damit auskennen?
ZitatEs haben ca.10 Bewohner gleichzeitig corona ,also besteht da ja ein zusammenhang. :
Nö, Wenn man anderer Meinung ist, beweise man es ...
ZitatAber sie hat doch sicherlich bestimmte Hygienevorschriften und sorgfaltspflichten?i :
Tja, woher sollen wir das wissen, ohne die relevanten Details zu kennen.
Zitatwelche Voraussetzungen müssen dafür gegeben sein? :
Man sucht sich einen Anwalt der das macht. Und man sollte genug Geld für Anwalt und Prozess haben.
Falls einem das erlaubt ist - wenn man z.B. unter Betreuung steht, kann es sein das man das gar nicht darf.
#6
Antwort vom 21. Dezember 2022 | 19:00
Von
Status: Unbeschreiblich (32112 Beiträge, 5649x hilfreich)
Ja? Welchen denn? Kannst du den beziffern? Schadensersatz gibt es iaR in Geld, in €.Zitatich habe ja dann dadurch einen schaden erlitten . :
Wenn du Schmerzensgeld meinst, dann verklage deine Einrichtung auf Schmerzensgeld. Geh vorher zum Anwalt, sonst lachen sie dich aus.
Stell dir mal vor, alle, die trotz Maske an Covid erkrankt sind, verklagen zB Bus und Bahn, Supermärkte, Arbeitgeber, Sportveranstalter usw. Überall könnte man sich leider infizieren.
Ist mit einem allbekannten alten Grippevirus nicht anders. Und ne echte schwere Grippe---ich vermute, da denkt keiner so schnell an Verklagen---
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