Covid 19 langzeitfolgen,Einrichtung verklagen

21. Dezember 2022 Thema abonnieren
 Von 
go623589-6
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Covid 19 langzeitfolgen,Einrichtung verklagen

Ich lebe in einer Wohneinrichtung.
Vor einigen wochen trat im haus covid 19 auf.

Ich trug schon längere zeit eine maske.
Trotzdem wurde ich positiv getestet.?ich musste 5 tage in Quarantäne .
Jetzt ist es so das ich negativ getestet wurde ,aber ich leide permanent unter Symptomen,die ich covid zuschreibe.
Es wird nicht besser und ich habe von schweren Langzeitfolgen gelesen.

Ist es möglich die Einrichtung zu verklagen sofern diese Symptome nicht weggehen ?welche Voraussetzungen müssen dafür gegeben sein?

-- Editiert von Moderator topic am 21. Dezember 2022 16:21

-- Thema wurde verschoben am 21. Dezember 2022 16:21

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32112 Beiträge, 5649x hilfreich)

Zitat (von go623589-6):
Ist es möglich die Einrichtung zu verklagen sofern diese Symptome nicht weggehen ?
Nichts ist unmöglich, aber hier wohl sinnlos.
Was kann die Einrichtung dafür, dass du dich infiziert hast und erst recht nicht kann sie etwas dafür, dass du noch Symptome hast.
Zitat (von go623589-6):
und ich habe von schweren Langzeitfolgen gelesen.
Ja, darüber habe ich auch gelesen. Und weiter?

Gute Besserung!

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
go623589-6
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Nichts ist unmöglich, aber hier wohl sinnlos.
Was kann die Einrichtung dafür, dass du dich infiziert hast und erst recht nicht kann sie etwas dafür, dass du noch Symptome hast.


Aber sie hat doch sicherlich bestimmte Hygienevorschriften und sorgfaltspflichten?ich habe ja dann dadurch einen schaden erlitten .
Es haben ca.10 Bewohner gleichzeitig corona ,also besteht da ja ein zusammenhang.

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#3
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von go623589-6):
Aber sie hat doch sicherlich bestimmte Hygienevorschriften und sorgfaltspflichten?
Und? Was soll die Einrichtung denn machen, wenn sich ein Bewohner irgendwo ansteckt. Der dann weitere ansteckt. Usw.

Zitat (von go623589-6):
Ist es möglich die Einrichtung zu verklagen sofern diese Symptome nicht weggehen ?
Klage einreichten kannst Du in Deutschland für/gegen fast alles. Ist hier nur vollkommen sinnlos.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3527 Beiträge, 558x hilfreich)

Zitat (von go623589-6):
Es wird nicht besser und ich habe von schweren Langzeitfolgen gelesen.

Gelesen muss doch bei ihnen nicht zutreffen.
Zitat (von go623589-6):
Jetzt ist es so das ich negativ getestet wurde ,aber ich leide permanent unter Symptomen,die ich covid zuschreibe.

Die Beschwerden können doch in wenigen Wochen vorbei sein.
Langzeitfolgen sind derzeit sicher nicht feststellbar und können nur von Ärzten erkannt werden.
Was kann die Einrichtung dafür, wenn man sich ansteckt? Kann überall der Fall sein, wo sich Menschen aufhalten.
Ihr Wunsch, Schadenersatz zu erhalten wird eher nicht erfüllt.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39811x hilfreich)

Zitat (von go623589-6):
ich leide permanent unter Symptomen,die ich covid zuschreibe.

Und was sagen diejenigen welche sich tatsächlich damit auskennen?



Zitat (von go623589-6):
Es haben ca.10 Bewohner gleichzeitig corona ,also besteht da ja ein zusammenhang.

Nö, Wenn man anderer Meinung ist, beweise man es ...



Zitat (von go623589-6):
Aber sie hat doch sicherlich bestimmte Hygienevorschriften und sorgfaltspflichten?i

Tja, woher sollen wir das wissen, ohne die relevanten Details zu kennen.



Zitat (von go623589-6):
welche Voraussetzungen müssen dafür gegeben sein?

Man sucht sich einen Anwalt der das macht. Und man sollte genug Geld für Anwalt und Prozess haben.
Falls einem das erlaubt ist - wenn man z.B. unter Betreuung steht, kann es sein das man das gar nicht darf.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32112 Beiträge, 5649x hilfreich)

Zitat (von go623589-6):
ich habe ja dann dadurch einen schaden erlitten .
Ja? Welchen denn? Kannst du den beziffern? Schadensersatz gibt es iaR in Geld, in €.
Wenn du Schmerzensgeld meinst, dann verklage deine Einrichtung auf Schmerzensgeld. Geh vorher zum Anwalt, sonst lachen sie dich aus.
Stell dir mal vor, alle, die trotz Maske an Covid erkrankt sind, verklagen zB Bus und Bahn, Supermärkte, Arbeitgeber, Sportveranstalter usw. Überall könnte man sich leider infizieren.
Ist mit einem allbekannten alten Grippevirus nicht anders. Und ne echte schwere Grippe---ich vermute, da denkt keiner so schnell an Verklagen---

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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