DHL Paket International beschädigt - wer haftet?

4. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
Sano
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
DHL Paket International beschädigt - wer haftet?

Hallo zusammen,
ich habe Anfang August ein Paket nach Amerika verschickt, welches mit 500 Euro versichert ist/war.
Leider ist es beschädigt angekommen. Inhalt war ein Fanmade Kylo Ren Helm aus dem Star Wars Film.
Der Wert wären ca. 380 Euro, also innerhalb der Versicherung.
Ich bin mit dem Empfänger gut befreundet, daher gibt es zwischen mir und ihm keinen Stress, da ich mich bereits um Ersatz gekümmert habe. Trotzdem "sitze" ich aktuell auf dem Schaden. Mein Kollege hat das Paket bei USPS am 22.08 abgegeben und mir einen "Receipt for articels damaged in mails" geschickt. Er sagte die haben das Paket angenommen, und es würde jetzt geprüft werden. Auf Seiten DHLs wurde mir gesagt, dass sich USPS mit DHL in Verbindung setzt und DHL sich dann mit mir in Verbindung setzt und das das bis zu 2 Monaten dauern darf. Dementsprechend würde "die Frist" ja am 22.10 ablaufen.
Meine Frage wäre, was könnte ich dann machen, denn anrufen wird vermutlich weiterhin nichts nützen. Ich glaube eher dass sich beide Versandunternehmen die Schuld gegenseitig in die Schuhe schieben und am Ende vermutlich ich Schuld bin, da das Paket nicht ordnungsgemäßg verpackt war. Randnotiz: Ich habe den Helm in Meterweise Luftpolsterfolie eingewickelt, es hat sich in dem Paket nicht bewegen können.
Ich hoffe es kann etwas Licht ins Dunkel gebracht werden.

Viele Grüße




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130335 Beiträge, 41515x hilfreich)

Zitat (von Sano):
und am Ende vermutlich ich Schuld bin, da das Paket nicht ordnungsgemäßg verpackt war.

Kein Umkarton um den Karton?
Gebrauchter Karton oder Verkaufsverpackung?

Dann könntest Du recht haben.



Zitat (von Sano):
denn anrufen wird vermutlich weiterhin nichts nützen.

Ja, das dürfte so sein.

Am besten als erstes mal Einschreiben mit Fristsetzung nach Datum (14 Tage) mit der Aufforderung zum Schadenersatz.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Sano
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Sano):
und am Ende vermutlich ich Schuld bin, da das Paket nicht ordnungsgemäßg verpackt war.

Kein Umkarton um den Karton?
Gebrauchter Karton oder Verkaufsverpackung?

Dann könntest Du recht haben.

Es handelt sich um einen gekauften Karton, also gute Qualität, Stabilität und Verkaufsverpackung.

Zitat (von Sano):
denn anrufen wird vermutlich weiterhin nichts nützen.

Ja, das dürfte so sein.

Am besten als erstes mal Einschreiben mit Fristsetzung nach Datum (14 Tage) mit der Aufforderung zum Schadenersatz.


Die Aufforderung zum Schadenersatz hat der Empfänger in Amerika ja quasi gestellt, oder muss ich das auch machen?

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#3
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 717x hilfreich)

Zitat (von Sano):
Die Aufforderung zum Schadenersatz hat der Empfänger in Amerika ja quasi gestellt, oder muss ich das auch machen?


Als Auftraggeber von DHL wäre das zu empfehlen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sano
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Retels):
Zitat (von Sano):
Die Aufforderung zum Schadenersatz hat der Empfänger in Amerika ja quasi gestellt, oder muss ich das auch machen?


Als Auftraggeber von DHL wäre das zu empfehlen.


Theoretisch ja, DHL meinte aber zu mir, dass der Empfänger den Antrag bei seiner Behörde, also USPS stellen muss. Dann werde ich das mal tun

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