DHL Paket: Verlust nach Auslieferung

14. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
tim171080
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
DHL Paket: Verlust nach Auslieferung

Im April 2008 sandte ich mein Handy (Neuwert 426 EUR) per DHL Paket (bis 500 EUR versichert) zur Reparatur an eine unabhaengige Handy-Werkstatt.

Der Empfaenger gibt an, das Paket nie empfangen zu haben, ich habe aber soeben den Auslieferungsnachweis ("Garagenvertrag") von DHL erhalten. Die Empfaenger-Unterschrift ist "i.A. X", wobei Name X nicht identisch ist mit meiner Adressierung.

1.) Koennen mir wegen der Unklarheit des Empfaengers irgendwie Nachteile entstehen?

2.) Steht mir ueberhaupt Schadenersatz zu? Wenn ja, wie berechnet er sich, da es sich um ein defektes, wohl aber reparierbares Geraet handelte.

3.) Was kostet mich das Verfahren und der Anwalt in etwa bei Erfolg?

4.) Was habe ich nicht bedacht?

Wer den Schaden hat...?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

- Wenn DHl das Paket irgendjemandem gibt haftet DHL bei Untergang.

- Wert ist Zeitwert= Kaufpreis / Nutzungsdauer * restliche Jahre

- Im Erfolgs zahlt zahlt der Verlierer

K.

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Mein Lieblingsforum www.nachbarschaftsstreit.de da gehts ab"

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#2
 Von 
Wellkamp
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 462x hilfreich)

Beim Garagenvertrag dürfte dann, wenn der Versender nicht haftet, wohl der Empfänger sich die Ware gegenüber dem Absender als zugestellt anrechnen lassen müssen. Jedenfalls ist nicht der Absender verantwortlich, wenn der Versender eine solche unsichere Zustellmethode (ohne Wissen des Absenders) bevorzugt.

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#3
 Von 
guest-12309.02.2011 09:16:49
Status:
Beginner
(123 Beiträge, 39x hilfreich)

Was ist,wenn zwar so ein Garagenvertrag (d.h. eine Abstellgenehmigung) existiert, der Lieferant sich aber nicht dran hält und das Paket aus Bequemlichkeit wiederholt an einem frei zugänglichen Ort abstellt ? Oder um es an einem Beispiel zu sagen:Der Lieferant hat die Genehmigung, eine Lieferung z.B. für einen Laden bei der Kassiererin abzugeben, er deponiert es aber nur auf dem unbesetzten Infotresen am Eingang,quittiert die Lieferung selbst und haut wieder ab...wer ist dann haftbar ?

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#4
 Von 
Tonitronic
Status:
Praktikant
(939 Beiträge, 269x hilfreich)

Das Versandunternehmen.

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#5
 Von 
NilsH
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo,

ich habe ähnliche (bzw eigentlich noch schlimmere) Erfahrungen mit DHL gemacht und möchte dies gerne publik machen. Wenn Sie mögen können Sie Ihre Geschichte nocheinmal kurz bei www.dhl-zahlt-nicht.de erzählen.

Vll kurz zu dieser Homepage: Ich warte nun seit gut 1,5 Jahren auf meine Versicherungsersatzleistung i.H.v 12500€ zzgl Anwaltskosten und mir reicht es nun, ich möchte über diese Homepage möglichst viele Geschädigte erreichen und so den Druck auf DHL erhöhen. Mir ist es mehr als unverständlich warum DHL sich in so vielen Fällen so unglaublich viel Zeit lässt. Selbstverständlich möchte ich auch alle Mitbürger über die Verhaltensweise von DHL aufklären. Ebenfalls bin ich der Meinung, das man eventl gemeinsam (wer mag) mit diesem Thema an die Presse gehen könnte.

Gruß

Nils


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#6
 Von 
tradefax
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Liebe Mitleidensgenossen !

Wer weiss wo DHL die Pakete "Versichern lässt" ???
Welche Versicherungsgesellschaft?
Ist nicht die Versicherung zahlungspflichtig und nicht DHL ???
Wenn ich einen zivilern Schaden erleide lasse ich mir nicht vom Schädiger eine Absage erteilen sondern von dessen
Rechtschutzversicherung !
Wieso kann DHL Schadenersatz aus eigener Überheblichkeit verweigern ?
Bin gespannt auf Antworten hierzu.

F.G. Handreck
tradefax ät online.de

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#7
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Wer weiss wo DHL die Pakete "Versichern lässt"


Im Zweifel DHL. :)

Kann auch sein, daß die keine eigene Versicherung haben, sondern das aus ihrer eigenen Kasse bestreiten. Immerhin wird sich auch DHL nicht mit irgendeinem zickigen Versicherer herumstreiten wollen für jedes Paket, das verloren oder kaputt geht.

quote:
Ist nicht die Versicherung zahlungspflichtig und nicht DHL


Gegenüber dem Kunden erst mal DHL. Ob und wo die versichert sind oder nicht, ist nicht das Problem des Kunden. Umgekehrt hat der Kunde keinen unmittelbaren Anspruch an eine mögliche Versicherung, weil er nicht deren Vertragspartner ist.

quote:
Wenn ich einen zivilern Schaden erleide lasse ich mir nicht vom Schädiger eine Absage erteilen sondern von dessen Rechtschutzversicherung


Und wenn der keine hat? Noch ist sowas ja nicht Pflicht.

Abgesehen davon wird die RSV des Schädigers mit dir gar nicht kommunizieren; wenn diese Deckungszusage erteilt, macht das der davon bezahlte Anwalt des Schädigers.

quote:
Wieso kann DHL Schadenersatz aus eigener Überheblichkeit verweigern


"Überheblichkeit" ist das kaum, sondern in der Regel knallhartes Business. Wie jede Versicherung wird in der Regel erst mal (fast) alles abgelehnt, nach dem Motto "vielleicht ist es dem Kunden ja zu mühsam". Das ist ganz simple mathematische Risikokalkulation.

Und "können" kann erst mal jeder - ob sie damit dann vor Gericht durchkommen, ist eine andere Frage.



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#8
 Von 
tradefax
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Dann muss DHL aber nachweisen das der Versicherer eine
Entschädigung verweigert hat und nicht die DHL !!

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Dann muss DHL aber nachweisen das der Versicherer eine
Entschädigung verweigert hat und nicht die DHL


Warum sollte DHL das müssen?

Der Kunde hat einen Anspruch gegen DHL, und nur gegen DHL.

1. Wenn die Versicherung die Zahlung zusagt, DHL aber trotzdem dem Kunden die Zahlung verweigert, muß der Kunde sich weiter an DHL halten - und begründen, wieso ihm die Zahlung zusteht.

2. Wenn die Versicherung die Zahlung verweigert, ist völlig wurst, wer das dem Kunden sagt - die Versicherung wird das sicher nicht tun, weil sie mit dem gar keinen Vertrag hat. Und der Kunde hat auch keinen Anspruch darauf, daß ihm die Versicherung bestätigt, daß sie nicht zahlt. Aus welchem Gesetz sollte der sich ergeben?

Insbesondere muß DHL also gar nichts "nachweisen", was die Versicherung angeht. DHL muß ja nicht mal eine Versicherung haben.

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#10
 Von 
tradefax
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Bitte nicht so ein Unfug verbreiten !

Wenn DHL anbietet eine Versicherung abzuschließen und dem Kunden dafür auch Geld abnimmt sollte klar sein das eine Versichgerung abgeschlossen wurde und ein Nachweis hierüber erfolgen sollte !

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Dein Ansprechpartner ist DHL. Ist das so schwer zu verstehen?

Da gibt es keine Versicherung bei normalen Paketen.

DHL schließt erst im Falle der Beauftragung des Services 'Transportversicherung 2.500 EURO', 'Transportversicherung 25.000 EURO' oder 'Transportversicherung für DHL Domestic' sowie der Zahlung des entsprechenden Zusatzentgelts eine Transportversicherung zugunsten des Absenders ab.
Versicherungsnehmer ist jedoch DHL und nicht der Absender.



quote:
sollte klar sein das eine Versichgerung abgeschlossen wurde

Das steht ja auch in den AGB von DHL und sogar in den Produktdetails ...



quote:
und ein Nachweis hierüber erfolgen sollte !

Nennt man Einlieferungsbeleg mit Zahlungsnachweis, Preisliste und AGB.



quote:
Wenn ich einen zivilern Schaden erleide lasse ich mir nicht vom Schädiger eine Absage erteilen sondern von dessen
Rechtschutzversicherung !

Du vielleicht ...

Zum einen ist es mir (und anderen juristisch versierten) sch***egal was seine Rechtsschutzversicherung bei einem Haftplichtschaden sagt, da da wäre die Haftpflicht für zuständig für die Ablehnung.

Im übrigen haftet der Schädiger für den Schaden und ist dann auch entsprechend in Anspruch zunehmen.
Es sei den er hat die Angelegenheit rechtswirksam an die Versicherung abgetreten.

Im übrigen muss erst einmal eine Versicherung existieren um diese in Anspruch zu nehmen.


Und das diese gerade bei DHL nicht immer der Fall ist, kann man ja nachlesen ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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