DHL-Paket beschädigt - Schadenersatz berechtigt abgelehnt?

15. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
Old Shatterhand
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
DHL-Paket beschädigt - Schadenersatz berechtigt abgelehnt?

Die Rücksendung einer Farbdose aus Metall wurde angeblich beschädigt.
DHL weigert sich strikt (auch nach Anmahnung), Schadenersatz zu leisten, da diese "derart empfindliche Ware" nicht ausreichend gut verpackt gewesen sei.
Sie war in einem Karton, der etwas größer war als die Dose, umgeben von etwas Packpapier.
Eine handelsübliche Metall-Farbdose, wie man sie aus dem Baumarkt kennt.

Zudem wurde außer der Mitteilung über die Beschädigung kein Nachweis erbracht, wie die Sendung denn beschädigt oder entsorgt wurde. Sie könnte also auch einfach verloren gegangen sein aus meiner Sicht.

- Ist eine Klage wegen 25 Euro (Warenwert plus Versandkosten) sinnvoll und wäre der Gerichtsstand der Wohnort des Absenders? Mit welchen Kosten wäre da zu rechnen?

- Muss DHL denn keinen Nachweis über den Hergang führen, zum Beispiel mit Fotos ect.?




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18145 Beiträge, 6069x hilfreich)

Zitat (von Old Shatterhand):
- Muss DHL denn keinen Nachweis über den Hergang führen, zum Beispiel mit Fotos ect.?
Zunächst musst du einmal nachweisen, dass die Ware ordentlich verpackt war. Deiner eigenen Beschreibung nach war sie das aber nicht. Was möchtest du also erreichen?
Im Gegenteil, wenn die ausgelaufene Farbdose noch Schäden verursacht hat, dann könnte man dich evtl. sogar noch zu Schadenersatz heranziehen.

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#2
 Von 
shitshit
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo weisst du ob sich auf der Dose Gefahrstoffbezeichnungen befanden?
Diese müßte dann gekennzeichnet werden, und wäre überprüfbar.
Weiter wäre dann der Versender in der Haftung da bei fehlendem Hinweis Schadensersatz durch DHL auch möglich wäre.

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#3
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2557x hilfreich)

Zitat (von Old Shatterhand):
Die Rücksendung einer Farbdose aus Metall wurde angeblich beschädigt. [...] Sie könnte also auch einfach verloren gegangen sein aus meiner Sicht.


Verstehe ich nicht. Der Empfänger reklamiert eine Beschädigung, du unterstellst dem Empfänger aber, er lüge und habe in Wahrheit die Ware nicht erhalten? Was für einen Vorteil hätte der Empfänger davon?

Oder ist es DHL, die behaupten, die Sendung sei beschädigt und konnte daher nicht ausgeliefert werden?

Zitat (von Old Shatterhand):
Sie war in einem Karton, der etwas größer war als die Dose, umgeben von etwas Packpapier.


Ob das im Zweifel ausreicht? Es kann etwas drauf fallen, dann kann die Dose hin und her geschleudert werden, das reicht vielleicht schon zum Aufgehen.

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#4
 Von 
Old Shatterhand
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Sendung wurde nie ausgeliefert.
DHL behauptet, sie wurde beschädigt und fühlt sich auch nicht für eine Erstattung zuständig.

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#5
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18145 Beiträge, 6069x hilfreich)

Zitat (von Old Shatterhand):
DHL behauptet, sie wurde beschädigt und fühlt sich auch nicht für eine Erstattung zuständig.
Wie ich bereits geschrieben habe: Da die Verpackung, deiner eigenen Aussage nach, unzureichend war, auch völlig zu Recht.

Signatur:

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130023 Beiträge, 41465x hilfreich)

Zitat (von Old Shatterhand):
Sie war in einem Karton, der etwas größer war als die Dose, umgeben von etwas Packpapier.

Auch wenn "unsachgemäße Verpackung" die Standardantwort von DHL und anderen ist, hier trifft sie zu.



Zitat (von Old Shatterhand):
- Muss DHL denn keinen Nachweis über den Hergang führen, zum Beispiel mit Fotos ect.?

Derzeit nicht, vor Gericht könnte das anders aussehen - muss aber nicht ...



Zitat (von Old Shatterhand):
- Ist eine Klage wegen 25 Euro (Warenwert plus Versandkosten) sinnvoll

Kommt auf das Ziel an - man kann ja auch "aus Prinzip" klagen...



Zitat (von Old Shatterhand):
Mit welchen Kosten wäre da zu rechnen?

So um die 500 EUR wäre das Kostenrisiko.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19189 Beiträge, 10332x hilfreich)

Zitat:
-wäre der Gerichtsstand der Wohnort des Absenders?

Ja

Zitat:
Mit welchen Kosten wäre da zu rechnen?

Gerichtskosten 105€, die müssen Sie als Kläger erstmal zahlen.
Wenn Sie gewinnen, bekommen Sie die Gerichtskosten vom Gegner erstattet.
Wenn Sie verlieren, bleiben Sie auf den Gerichtskosten sitzen und es kommen die Anwaltskosten von DHL (ca. 155€) dazu.

Zitat:
Muss DHL denn keinen Nachweis über den Hergang führen, zum Beispiel mit Fotos ect.?

Vor Gericht: Ja
Sie sollten davon ausgehen, das DHL vor Gericht Fotos vorlegen kann.
Es wird also darauf ankommen, welcher Schaden auf dem Foto zu sehen ist, und ob der Schaden auf unzureichende Verpackung zurückzuführen ist.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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