DHL Paket gestohlen

6. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
Mizzy123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)
DHL Paket gestohlen

Hallo,

Vor einigen Wochen habe ich meinem Vater ein Paket zugeschickt. Der Inhalt der Sendung hatte einen Wert von 300€ und bestand aus mehreren Dingen, wie z.B. Spiele und Controller für eine Spielekonsole.
Da mein Vater nicht anwesend war, wurde das Paket natürlich in eine Filiale gebracht, leider wurde dort eingebrochen und mein Paket war verschwunden. Mein Nachforschungsauftrag wurde schnell abgelehnt, da laut Sendungstatus die Sendung doch in der Filiale wäre. Ich legte Einspruch ein und zwei Wochen darauf kam ein Paket von der DHL an. Darauf der Aufkleber, das meine Sendung teilbeschädigt wäre und sie sich bei mir melden würden. Im Paket selbst waren nur noch 2 der 10 Dinge vorhanden.
Ich habe alle Formulare ausgefüllt, hatte aber nur für eine Sache einen Beleg, da das ein Souvenir aus dem Urlaub war. Alles andere waren private Dinge, von denen ich schon lange keine Quittung hatte.
DHL möchte mir nun nur 50€ Euro auszahlen, da ich kein Nachweis erbringen konnte.
ist dies rechtens? Und wie kann ich dagegen vorgehen?

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13 Antworten
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#1
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 614x hilfreich)

quote:
DHL möchte mir nun nur 50€ Euro auszahlen, da ich kein Nachweis erbringen konnte.
ist dies rechtens? Und wie kann ich dagegen vorgehen?

Einspruch einlegen und als Nachweis die Zeugenaussage Ihres Vaters, eventuellen Emailverkehr, ... beilegen. Außerdem auf das Sendungsgewicht verweisen. Und mit Anwalt drohen.

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#2
 Von 
Mizzy123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke schonmal. Einspruch werde ich sowieso einlegen. Gelten auch Zeugenaussagen meiner zwei jüngeren Brüder, da denen diese Sachen gehörten?

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

quote:
Gelten auch Zeugenaussagen meiner zwei jüngeren Brüder, da denen diese Sachen gehörten?

Selbstverständlich. Sogar wenn sie zum Verpacken nichts sagen können, sondern nur zur Absicht des Vaters, die Gegenstände zu verschicken. Da müsste die Gegenseite dann schon darlegen können, warum der Vater die Gegenstände dann doch nicht eingepackt haben soll. Dass er auf einen Paketverlust/-diebstahl spekuliert hat, um sich Eigentum seiner Söhne heimlich unter den Nagel reissen zu können, ist dann doch etwas weltfremd.

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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
galabaer
Status:
Praktikant
(691 Beiträge, 457x hilfreich)

quote:
Da müsste die Gegenseite dann schon darlegen können, warum der Vater die Gegenstände dann doch nicht eingepackt haben soll.

die Gegenseite könnte dann ganz einfach anführen, dass der Vater doch der Empfänger war bzw hätte sein sollen...

quote:
Dass er auf einen Paketverlust/-diebstahl spekuliert hat, um sich Eigentum seiner Söhne heimlich unter den Nagel reissen zu können, ist dann doch etwas weltfremd.

aber nicht, dass man nach dem Verlust Sachen erfindet, die angeblich in dem Paket waren...

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120017 Beiträge, 39816x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>und als Nachweis die Zeugenaussage Ihres Vaters, <hr size=1 noshade>

"Ich habe gehört das ..." ist keine Zeugenaussage, der Vater kann also nichts wirklich beitragen.



quote:<hr size=1 noshade>Da müsste die Gegenseite dann schon darlegen können, warum der Vater die Gegenstände dann doch nicht eingepackt haben soll. <hr size=1 noshade>

Da der Vater nicht der Versender war, .... kein Problem



Der TE sollte sich fragen, was genau er wie beweisen kann. "Hörensagen" ist immer ein Strohalmargument.



Ohne Anwalt wird das bei denen wohl eh nichts, Erfahrungswerte.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mizzy123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Also, um Missverständnise auszuräumen. Ich war die Absenderin, mein Vater der Empfänger. Ich wollte ihm ein Souvenir aus dem Urlaub zuschicken und meine Brüder wollten dann eben jenes Spielezubehör mitsenden.
Hätte ich betrügen wollen, hätte ich doch eher etwas genannt, wofürnich Quittungen habe. Ich habe jedoch nur eine und zwar die des Souvenirs, da ich das noch für den Zoll am Flughafen aufbewahrt hatte.
Dana in der Postfiliale eingebrochen wurde, wusste ich ja, dass mein Paket Weg ist und ich hätte sonst was behaupten können, aber ich aber ehrliche Angaben zum Inhalt gegeben und nur weil man es nicht nachweisen kann bleibt man auf den Schaden sitzen, wofür man nichts kann.

Danke nochmals für die Antworten, ich werde dann auf jeden Fall Einspruch einlegen.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mizzy123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Nachtrag an Harry van Sell.
Na ja, nachweisen ist ja schwierig. Aber meine Brüder können es nur bestätigen, da es ja ihnen gehörte und ich werde mir auch die Mühe machen und sowohl meine Mutter, als auch meinen Gater damit beauftragen nachzuschauen, ob noch evt. Quittungen oder ähnliches existieren.

Anwalt sollte der letzt Weg sein, da ich mir das als Studentin nicht so einfach mal leisten kann.


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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120017 Beiträge, 39816x hilfreich)

Was mir noch einfällt: möglicherweise kann man auch die Gewichte der Artikel über Google herausfinden.

Je mehr Indizien die Aussage stützen desto besser.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Mizzy123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre Hilfe. Ich werde mich morgen früh darum kümmern und alles beisammen suchen was ich finden kann.

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Mizzy123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Also, auf meinen Einspruch habe ich nur eine knappe Antwort bekommen, dass ich ohne Quittung auch kein Ersatz bekomme. Wie soll ich nun fortfahren?

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Nochmals mit Fristsetzung schreiben, dass Zeugen für die Existenz der Gegegenstände vorhanden sind und die gerichtliche Geltendmachung im Falle einer weiteren Zahlungsverweigerung androhen. Wenn sie danach immer noch blocken: Ab zum Anwalt.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120017 Beiträge, 39816x hilfreich)

Weiter versuchen Nachweise zu sammeln.
Denn auch ein Gericht würde nichts anderes machen als nach Nachweisen zu fragen, denn - kurz gesagt - ohne Beweise kein durchsetzbarer Anspruch.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Denn auch ein Gericht würde nichts anderes machen als nach Nachweisen zu fragen


... oder eben alternativ nach Zeugen.
Die sind auch nicht "schlechter", immerhin beweist eine Rechnung auch nur, daß man mal so eine Sache besessen hat, aber nicht, daß man sie zum Versandzeitpunkt noch besessen hat oder sie im Paket war.

Neben dem Einpacken wird man auch den Wert der Sachen anderweitig glaubhaft machen müssen, etwa durch alte Prospekte etc.

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