DHL Paket kommt nicht rechtzeitig an , Schadensersatz ?

23. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
Melanie287
Status:
Schüler
(185 Beiträge, 93x hilfreich)
DHL Paket kommt nicht rechtzeitig an , Schadensersatz ?

Hallo zusammen

Ich habe am 21.12.2017 im Netz ein Weihnachtsgeschenk gekauft. Der Verkäufer hat es morgens um 9 Uhr bei der Post abgegeben. Um 17 Uhr wurde das Paket in der Filiale abgeholt und dann im Start-Paketzentrum um 20 Uhr bearbeitet.
Zuerst hieß es das Paket wird am 22.12.2017 zugestellt, wurde es ab er nicht und heute auch nicht, DHL war heute schon da.
Ich habe das Geschenk per Paypal bezahlt und der Verkäufer nimmt es nicht mehr zurück :-(. Wenn Weihnachten vorbei ist brauche ich das Geschenk auch nicht mehr. Soll die DHL es behalten und mir meine 399 € zurück geben. Muss gleich nochmal los um ein neues Weihnachtsgeschenk vor Ort zu kaufen.

Die DHL macht Werbung mit:
Damit wir Pakete pünktlich zum Weihnachtsfest zustellen können, müssen Paketsendungen innerhalb Deutschlands bis zum 21.12. (18 Uhr) in Filialen, Paketshops und Packstationen und bis 22.12. (10 Uhr) in Postbankfilialen abgegeben werden.

Was kann ich der DHL schreiben oder welches Recht habe ich in meinem Fall.

Vielen Dank und ein Frohes Weihnachtsfest.

Lg Mel

-- Editiert von Melanie287 am 23.12.2017 14:55

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

Du hast keinen rechtlichen Anspruch auf Erstattung der 399,- Euro, des nicht rechtzeitig ankommenden Paketes.

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#2
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Keinerlei Ansprüche! In der Werbung steht nicht "garantiert", sondern "in der Regel". Aber warte doch mal ab, DHL fährt heute mehrere Touren.

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#3
 Von 
Melanie287
Status:
Schüler
(185 Beiträge, 93x hilfreich)

Danke für Deine Antwort.

Das wird immer besser in unserem Land, auf was soll man sich denn noch verlassen. Die Politiker halten schon fast nie ihr Wort. Wenn das jetzt schon bei den Dienstleister so weiter geht, dann Herzlichen Glückwunsch.

Lg

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#4
 Von 
Melanie287
Status:
Schüler
(185 Beiträge, 93x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
Keinerlei Ansprüche! In der Werbung steht nicht "garantiert", sondern "in der Regel". Aber warte doch mal ab, DHL fährt heute mehrere Touren.


Doch Sie garantieren es, habe nochmal nachgesehen.

Da Heiligabend auf einen Sonntag fällt, müssen Päckchen und Pakete bis zum Samstag, den 23. Dezember, ankommen. DHL garantiert die Zustellung zum genannten Termin, wenn Pakete bis zum 21.12.2017 um 18 Uhr in Partner-Filialen, DHL-Paketshops und Packstation beziehungsweise bis zum 22.12.2017 um 10 Uhr in einer Postbank-Filiale abgegeben werden.

LG

-- Editiert von Melanie287 am 23.12.2017 17:27

-- Editiert von Melanie287 am 23.12.2017 17:28

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120279 Beiträge, 39864x hilfreich)

Zitat (von Melanie287):
DHL garantiert die Zustellung zum genannten Termin,

Mit welchem Wortlaut genau?
Gibt es einen Link dazu?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Melanie287
Status:
Schüler
(185 Beiträge, 93x hilfreich)

Hallo

Hier der Link:

http://www.news.de/reisen-und-leben/855681171/paket-lieferung-zu-weihnachten-2017-bestellfrist-fuer-geschenke-lieferfrist-zustellung-bei-amazon-zalando-otto-dhl-post-dpd-hermes/1/

Lg

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120279 Beiträge, 39864x hilfreich)
Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

So kurz vor knapp nur per Express oder vom Gewerblichen und dann wieder zurück. Das ist hier jetzt einfach Pech und kein messbarer Schaden.

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#9
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Sehe ich auch so. Selbst wenn es eine definitive Zustellgarantie von DHL gegeben hätte, dann wäre der Schaden bei gewöhnlichen Artikeln kaum zu beziffern (eine entgangene Bescherung ist kein finanzieller Schaden). Ausnahme wären dann nur z.B. Eintrittskarten, welche erst nach der Veranstaltung zugestellt werden.

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Melanie287
Status:
Schüler
(185 Beiträge, 93x hilfreich)

Vielen Dank für Eure Antworten, ein schönes Weihnachtsfest dir und deiner Familie.

LG

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#11
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16543 Beiträge, 9312x hilfreich)

Man könnte darüber diskutieren, ob DHL die Portokosten (= Preis der Paketmarke) zurückerstatten muss.
Den Wert des Paket-Inhalts muss DHL keinesfalls erstatten. (Meiner Meinung nach müsste DHL das selbst dann nicht, wenn die rechtzeitige Zustellung garantiert worden wäre.)

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#12
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Man könnte darüber diskutieren, ob DHL die Portokosten (= Preis der Paketmarke) zurückerstatten muss.


Warum?
DHL garantiert doch nicht, dass das Paket zu Weihnachten eintrifft.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16543 Beiträge, 9312x hilfreich)

Naja, eine Schlechtleistung dürfte ja wohl vorliegen. Eine rechtzeitige Zustellung für den Regelfall wurde immerhin zugesagt. Ich konnte noch nicht erkennen, weshalb hier kein Regelfall vorliegen sollte.
Wenn man sich sachlich und begründet bei der DHL-Hotline beschwert, bekommt man erfahrungsgemäß auch die Kosten der Paketmarke zurück (zumindest als Gutschein). Das praktische Problem dürfte viel mehr darain bestehen, dass der Absender der Kunde von DHL ist und nicht der Empfänger, d.h. eine Erstattung würde an den Absender erfolgen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Eine rechtzeitige Zustellung für den Regelfall wurde immerhin zugesagt.

Woher nimmst du diese Annahme?

DHL sagt, bis 10:00 Uhr das Paket in der Filiale abgeben und das Paket kommt "in der Regel" rechtzeitig an.
Dies sehe ich nicht als Zusage, dass auch jedes Paket vor Weihnachten ankommt.

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#15
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16543 Beiträge, 9312x hilfreich)

Ich sehe das als Zusage, dass nur Pakete, die kein Regelfall sind, später ankommen.
Warum hier kein Regelfall vorliegen sollte, sehe ich (noch) nicht.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7242 Beiträge, 1526x hilfreich)

Ich finde es ein wenig befremdlich, wenn man gleich nach "Schadenseratz" und "seinem Recht" fragt.

Zitat:
Muss gleich nochmal los um ein neues Weihnachtsgeschenk vor Ort zu kaufen.


Für ein Verspätetes Weihnachtsgeschenk hat wohl jeder Verständnis

Fohe Weihnachten

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120279 Beiträge, 39864x hilfreich)

Zitat (von Scappler):
Dies sehe ich nicht als Zusage, dass auch jedes Paket vor Weihnachten ankommt.

Stimmt.

Aber das könnte dazu führen, das DHL begründen müsste weshalb hier nicht "die Regel" galt.
Ein "Pech gehabt" oder "war hier halt nicht so" dürfte hier nicht ausreichend sein.

Die spannenden Frage wäre; wie hoch ist die Hürde die man da nehmen müsste? Wäre ein "Es waren zu viele Pakete, es konnte nicht alles vor Weihnachten abegarbeitet werden" ausreichend? (Ich würde meinen das es reicht).



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Puschel_reloaded
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 20x hilfreich)

Zitat (von Melanie287):
Das wird immer besser in unserem Land, auf was soll man sich denn noch verlassen. Die Politiker halten schon fast nie ihr Wort. Wenn das jetzt schon bei den Dienstleister so weiter geht, dann Herzlichen Glückwunsch.


Dann wandere doch aus in ein anderes Land, wo kurz vor knapp abgeschickte Pakete garantiert immer rechtzeitig zugestellt werden. Viel Spaß bei der Suche nach einem passenden Land. :grins:

2x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
koivu
Status:
Schüler
(199 Beiträge, 63x hilfreich)

Welcher Schaden ist denn entstanden?
Wie wurde dhl deutlich gemacht, dass die vertragsgemäße Lieferung ausschließlich bis zu einem bestimmten Termin möglich sein soll und bei einer späteren Lieferung überhaupt kein Interesse mehr an der Sache mehr besteht?

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