DHL Paket verloren gegangen-welcher Inhalt ist versichert?

9. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
spi
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
DHL Paket verloren gegangen-welcher Inhalt ist versichert?

Ich habe ein Paket per DHL ohne weitere Services versendet. Es ist also bis 500,00 € versichert.
Ich habe dazu 3 Fragen:
1.)
Sind die 500,00 € netto oder brutto? Darüber finde ich keine Angaben.
2.)
Welcher Inhalt ist versichert? Ich habe 500 Visistenkarten und 300 Aufkleber an die Druckerei zurück geschickt. Auf der DHL-Homepage heisst es, dass folgende Werte versichert sind, heisst das, meine Drucksachen sind nicht versichert?:

"Valoren der Klasse II, zulässig bis zu einem Wert von 500 Euro:
Wertpapiere, das heißt bank- und geldwerte Papiere, für die im Schadensfall keine Sperrung sowie kein Aufgebots- und Ersatzverfahren durchgeführt werden kann und die leicht auf Dritte übertragbar sind.zum Beispiel:
* Gültige Briefmarken (inländische und ausländische)
* Dividendengutscheine (auch entwertete)
* Gewinnanteilscheine
* Eintrittskarten und Fahrkarten (übertragbar)
* Gutscheine, Kupons (auch entwertete)
* Schecks, deren Einlösung garantiert ist und Blankoreiseschecks
* Steuerbanderolen, Zinsscheine (auch entwertete)
Weitere Wertgegenstände
* Bargeld, das heißt gültiges Papier- und Münzgeld (inländisch und ausländisch), Sorten
* Scheckkarten
* Kreditkarten
* Andere Zahlungsmittel
* Gültige Telefonkarten (inländische und ausländische)
* Pay TV-Karten
* Edelmetalle, zum Beispiel Gold, Silber, Platin als Barren,
* Goldnuggets, Gold- und Silbermünzen
* Schmuck (zum Beispiel aus Perlen, Korallen, Bernstein), Uhren
* Edelsteine
* Kunstgegenstände, Gemälde, Antiquitäten, Unikate und sonstige Kostbarkeiten (zum Beispiel Sammlerwertgegenstände, wie ungültige Sammlerbriefmarken, -münzen (ohne Edelmetallanteil), -banknoten und -telefonkarten)
3.)
Im Paket befinden sich sowohl die Originalrechnungen über rund 800,00 € brutto, als auch die Ware. Telefonisch hat man mir mitgeteilt, dass, sobald der Wert 500,00 € übersteigt man noch nicht einmal die 500,00 €, sondern gar nichts bekommt. Kann das sein?

Hat jemand schon einmal ein solches Problem gehabt?.

Herzlichen Dank in voraus.




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
IfYouSeekAmy
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 291x hilfreich)

> Sind die 500,00 € netto oder brutto?

Da Sie vermutlich privat verschicken (ansonsten kann es sein, daß ganz andere Regeln gelten), sollte das brutto sein.

> Auf der DHL-Homepage heisst es, dass folgende Werte versichert sind

Nein, da heißt es mit Sicherheit, daß "folgende Werte" *nicht* versichert sind.

> Telefonisch hat man mir mitgeteilt, dass, sobald der Wert 500,00 € übersteigt man noch nicht einmal die 500,00 €, sondern gar nichts bekommt.

Was sagen denn die AGB?

Versicherungstechnisch nennt man sowas Unterversicherung. Wenn Sie etwa Ihren Haushalt mit Wert von 100.000 EUR nur für 50.000 EUR versichert haben, bekommen Sie bei jedem Schaden (auch unter 50.000 EUR) nur die Hälfte, weil Sie 50% unterversichert sind.
Ob das bei DHL lt. deren AGB genau so oder anders ist, müßten Sie mal recherchieren.

Ich kann mir das aber nicht wirklich vorstellen. Das hieße ja, wenn man eine Ware, die einen durchschnittlichen Marktwert von 499 EUR hat, versichert verschickt, guckt man in die Röhre, wenn DHL zwei Tage später einen durchschnittlichen Marktwert von 501 EUR nachweisen kann? Absurd.

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#2
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1302x hilfreich)

Telefonisch hat man mir mitgeteilt, dass, sobald der Wert 500,00 € übersteigt man noch nicht einmal die 500,00 €, sondern gar nichts bekommt. Kann das sein?

Mir ist ein Fall aus der Praxis bekannt wo ein Schaden von 1600,-- entstand (Computer) und die EUR 500,-- von DHL gezahlt wurden.

Die Auskunft halte ich darüber für falsch. Es gibt überhaupt keinen Grund für diese alles oder nichts "Regel".

Insofern wäre eine solche selsbt bei vorliegen in AGB m.E. rechtswidrig.

Die Versicherung wird demnach einen Betrag in Höhe von EUR 500,-- an die Druckerei auszahlen.
Sie selbst müssen aller Wahrscheinlichkeit nach den darüber liegenden Schaden bezahlen (dies hängt letztlich davon ab, wie der Versand bzw. Rückversand konkret von statten lief und was vereinbart war).

Die Mwst. brauchen Sie nicht zu erstatten, da dies kein ersatzfähiger Schaden eines Unternehmers mit Vorsteuerabzugsberechtigung (diese wird unterstellt) ist.



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