Hallo zusammen,
ich habe ein Problem. Kurz vor Valentinstag habe ich meiner Freundin ein Paket mit einem Ring und ein paar anderne Kleinigkeiten geschickt. Der Wert des Rings war knapp über 600€ was ich anhand einer Quittung auch belegen kann.
Anhand des Trackings sieht man auch genau wo das Paket "verschwunden" ist.
DHL verweigert jetzt aber komplett einen Schadenersatz mit der Begründung ich hätte gar nichts über 500€ Wert im Paket verschicken dürfen wegen Valoren Klasse 2.
Jetzt bin ich natürlich äußerst verärgert. Klar das Paket war etwas unterversichert, aber wer rechnet damit, dass ein versichertes Paket gestohlen wird. Aber, dass man jetzt sogar verweigert die 500€ Versicherungsleistung zu bezahlen kann ich nur schwer akzeptieren.
Hat jemand schon ähnliches erlebt? Wie sollte ich vorgehen? Lohnt sich der Gang zum Anwalt?
Ich wäre euch für ein paar Tipps echt dankbar.
Viele Grüße
DHL Paket verschwunden - keine Versicherung?
21. Juni 2012
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Frage vom 21. Juni 2012 | 18:01
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
DHL Paket verschwunden - keine Versicherung?
#1
Antwort vom 21. Juni 2012 | 19:10
Von
Status: Senior-Partner (6927 Beiträge, 2509x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Ich wäre euch für ein paar Tipps echt dankbar. <hr size=1 noshade>
Das ist schwer zu beantworten.
Das fängt damit an, dass es ein Problem wird, überhaupt nachzuweisen, dass der Schmuck im Paket war.
Dann gibt es eine diffuse BGH-Rspr. zum Thema:
I ZR 245/03
Hat ein Warenversender positive Kenntnis davon, dass die zur Beförderung aufgegebene Sendung nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Frachtführers sogenanntes Verbotsgut enthält, und klärt er den Frachtführer hierüber vor Vertragsschluss nicht auf, kann dies bei einem Verlust der Sendung im Rahmen der Abwägung der Verursachungsbeiträge auch zu einem vollständigen Ausschluss der Haftung des Transportunternehmers führen.
Wenn du dir das Urt. mal durchliest, Vers. 500 EUR, Schaden 2.700 EUR, Haftung 2/3 = 2.500 EUR, klingt das zunächst gut. DHL hatte sich aber nicht gewehrt, Verschulden quasi nicht bestritten.
Hier
I ZR 186/03
ist man DHL aber weit entgegengekommen:
Bei einer solchen Fallgestaltung führt der Mitverschuldensanteil des Absenders auch unter Berücksichtigung des qualifizierten Verschuldens zu einem vollständigen Haftungsausschluss des Frachtführers (vgl. BGH BB 2006, 2324 Tz 35).
Die Haftungssumme war allerdings weit überschritten, 5.000/11.000 EUR. Andererseits aber weniger stark, als im erstgenannten Urteil.
Das ist in deinem Fall nicht so. Ich würde dir 2/3 von 600 EUR erstatten. Dafür kannst du dir aber nichts kaufen, ich bin nur Laie.
Du solltest DHL im Brustton der Überzeugung die beiden Urteile angeben, 2/3 = 400 EUR fordern und 2 Wochen Zahlungsfrist setzen.
Ob du dann eine RA einschaltest und a.E. klagst, solltest du dir aber wegen der o.g. Gründe reiflich überlegen. Hohes Kosten-Risiko.
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""
#2
Antwort vom 22. Juni 2012 | 10:43
Von
Status: Lehrling (1052 Beiträge, 495x hilfreich)
quote:
wer rechnet damit, dass ein versichertes Paket gestohlen wird
Warum sollte denn ausgerechnet ein versichertes Paket nicht gestohlen werden? Das sagt doch geradezu "klau mich, ich bin wertvoll"...
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#3
Antwort vom 23. Juni 2012 | 00:23
Von
Status: Unbeschreiblich (130894 Beiträge, 41607x hilfreich)
quote:
Der Wert des Rings war knapp über 600€ was ich anhand einer Quittung auch belegen kann.
Und wie belegst du, das der Ring auch tatsächlich in dem Paket war?
quote:
Klar das Paket war etwas unterversichert,
Auch wenn die Werbung anderes suggeriert: Geiz ist halt nicht immer geil ...
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